http://www.bild.de/auto/auto-news/stras ... .bild.html► UMWELT: Nachgerüstet werden müssen ab 2017 veraltete Klimaanlagen und Motorräder, die nicht der Euro-4-Norm entsprechen.
Neue Motorräder und Kleinkrafträder können ab Januar 2017 nur noch dann für den Verkehr zugelassen werden, wenn sie den Schadstoffvorgaben der Euro 4 entsprechen. Gegenüber der bislang geltenden Euro-3-Norm verringert sich der Emissionsausstoß um mehr als die Hälfte. Der maximale Geräuschpegel darf bei Motorrädern über 175 Kubik nicht mehr als 80 dB(A) betragen.

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Euro-4-Norm
- jhnnsphlpp
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Euro-4-Norm
Habe ich gerade gelesen. Wisst ihr schon was dazu?
- CafeSchlürfer
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Re: Euro-4-Norm
Da hat wohl ein übereifriger Journalist nicht nachgedacht beim Schreiben
Für alle Nicht-Euro4 Mopped gilt Bestandschutz....
Ab 2017 darf man halt nur noch die Euro 4 Kisten zulassen.
Nachrüsten muss man nichts (an den Moppeds zumindest)
Gruß

Für alle Nicht-Euro4 Mopped gilt Bestandschutz....
Ab 2017 darf man halt nur noch die Euro 4 Kisten zulassen.
Nachrüsten muss man nichts (an den Moppeds zumindest)
Gruß
Mein XS Umbau: XS 400
- AlteisenMalte
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Re: Euro-4-Norm
....also um Erstzulassung geht es. Jedes irgendwann mal zugelassene Fahrzeug ist auch weiterhin zulassungsfähig.
- Tomster
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Re: Euro-4-Norm
Ob das auch für Krads gilt, die nie in D, aber in der EU schon mal zugelassen waren?
Also wenn man sich im kommenden Jahr z.B. eine 88er Duc aus Holland kauft und die hier wieder zulassen will?
Müsste eigentlich kein Problem sein, oder?
Bis dahin
Tom
Also wenn man sich im kommenden Jahr z.B. eine 88er Duc aus Holland kauft und die hier wieder zulassen will?
Müsste eigentlich kein Problem sein, oder?
Bis dahin
Tom
Chrom bringt dich nicht nach Hause.
—> Mad Aces Founding Member <—
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Re: Euro-4-Norm
@ Tomster
Das ist kein Thema. Das bleibt doch alles wie beim alten. Solange ein Fahrzeug schonmal irgendwo (muss ja nichtmal EU sein) zugelassen war gelten die Regeln aus dem Zulassungsjahr.
Nicht umsonst wollen wir doch alle Motorräder von vor 89, da alle danach Abgasvorschriften einhalten müssen, bei denen es unverhältnismäßig teuer wäre nachzuweisen dass diese weiterhin eingehalten werden.
Also alles gut. Das einzige was sich ändert ist, dass wenn du dir nächstes Jahr ein neues Mopped kaufen willst das vermutlich etwas leiser daher kommt.
Das ist kein Thema. Das bleibt doch alles wie beim alten. Solange ein Fahrzeug schonmal irgendwo (muss ja nichtmal EU sein) zugelassen war gelten die Regeln aus dem Zulassungsjahr.
Nicht umsonst wollen wir doch alle Motorräder von vor 89, da alle danach Abgasvorschriften einhalten müssen, bei denen es unverhältnismäßig teuer wäre nachzuweisen dass diese weiterhin eingehalten werden.
Also alles gut. Das einzige was sich ändert ist, dass wenn du dir nächstes Jahr ein neues Mopped kaufen willst das vermutlich etwas leiser daher kommt.
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http://www.caferacer-forum.de/viewtopic.php?f=97&t=5206
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Re: Euro-4-Norm
........ sollte kein Problem sein (EU- Recht).
Selbst für Fahrzeuge aus dem "nicht-EU Ausland" nicht.
Mein ehemaliger Arbeitgeber hat Fahrzeuge (Monkeys & Daxen) aus USA importiert und diese waren dort nicht zulassungspflichtig.
Anhand eines "titles" und einer nach Honda Offenbach per Email durchgegebenen v.i.n. (vehicle ident number) ließ sich das Baujahr benennen.
Die Bezeichnung Erstzulassung irritiert ein wenig - gültig ist der Tag der "1. in-verkehr-bringung".
Und darauf gilt der Bestandsschutz ................
Natürlich hat man schlechte Karten, wenn das betreffende Fahrzeug aus Lagerbeständen kommt und somit niemals vorher im öffentlichen Verkehrsraum (wo auch immer) genutzt wurde - da kannste dir dann auch ein deutsches Fahrzeug vorerst mal "abschminken" :-)
.......vor allem doof (für die Händlerschaft) ist aber, das ab 2017 keine Kräder/Neufahrzeuge über 125 ccm mehr zulassungsfähig sind, die kein ABS besitzen ---- soweit mir bekannt ist :-(
MfG
Arvid
Selbst für Fahrzeuge aus dem "nicht-EU Ausland" nicht.
Mein ehemaliger Arbeitgeber hat Fahrzeuge (Monkeys & Daxen) aus USA importiert und diese waren dort nicht zulassungspflichtig.
Anhand eines "titles" und einer nach Honda Offenbach per Email durchgegebenen v.i.n. (vehicle ident number) ließ sich das Baujahr benennen.
Die Bezeichnung Erstzulassung irritiert ein wenig - gültig ist der Tag der "1. in-verkehr-bringung".
Und darauf gilt der Bestandsschutz ................
Natürlich hat man schlechte Karten, wenn das betreffende Fahrzeug aus Lagerbeständen kommt und somit niemals vorher im öffentlichen Verkehrsraum (wo auch immer) genutzt wurde - da kannste dir dann auch ein deutsches Fahrzeug vorerst mal "abschminken" :-)
.......vor allem doof (für die Händlerschaft) ist aber, das ab 2017 keine Kräder/Neufahrzeuge über 125 ccm mehr zulassungsfähig sind, die kein ABS besitzen ---- soweit mir bekannt ist :-(
MfG
Arvid
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Re: Euro-4-Norm
chinakohl beschreibt es richtig
noch eine alternative ist
wenn ein fahrzeug aus dem ausland kommt egal wie alt
muss es einen titel habe oder eine zulassungsbestätigung des jeweiligen landes .
heist zb.
lagerfahrzeug bj 67 wurde ausgelagert und von den hiesigen behörden 2016 zugelassen
anschließend importiert
nach der tüvüberprüfung sollte dem ganzen nix mehr im weg stehen
da es eben bereits in verkehr gesetzt wurde .
noch eine alternative ist
wenn ein fahrzeug aus dem ausland kommt egal wie alt
muss es einen titel habe oder eine zulassungsbestätigung des jeweiligen landes .
heist zb.
lagerfahrzeug bj 67 wurde ausgelagert und von den hiesigen behörden 2016 zugelassen
anschließend importiert
nach der tüvüberprüfung sollte dem ganzen nix mehr im weg stehen
da es eben bereits in verkehr gesetzt wurde .
- Schmorbraten
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- Wohnort: Bad Honnef
Re: Euro-4-Norm
Im Prinzip stimmen die Aussagen vom Kohl dem chinesischen. Wenn etwas nie zugelassen war , wird es hier jedoch problematisch " wir sind ja im Land der sich selbst im Weg Steher ". In England reicht zum Beispiel ein Schreiben eines jeweiligen Markenclubs der das Herstellungsdatum beschreibt und dann kannst Du das Ding korrekt anmelden.
Das hatte aber getz nich unbedingt mit dem Ursprungsfred zu tun.
Es wird so Vieles unrein in den Raum geworfen, z.B...
Neulich morgens in der von mir besuchten Kaffeebude, "Sollte es eine eventuellen rot rot grünen Regierung geben, soll es "Pläne" geben, auf Wunsch der Grünen das H-Kennzeichen abzuschaffen ohne Bestandsschutz, es gäbe zu viele Fahrzeuge und es würden immer mehr, die die neuerlichen Schadstofferfordernisse nicht mehr erfüllen und sich auf diesem Wege eine andauernde Zulassung erhalten."
Gruß
Lutz
Das hatte aber getz nich unbedingt mit dem Ursprungsfred zu tun.
Es wird so Vieles unrein in den Raum geworfen, z.B...
Neulich morgens in der von mir besuchten Kaffeebude, "Sollte es eine eventuellen rot rot grünen Regierung geben, soll es "Pläne" geben, auf Wunsch der Grünen das H-Kennzeichen abzuschaffen ohne Bestandsschutz, es gäbe zu viele Fahrzeuge und es würden immer mehr, die die neuerlichen Schadstofferfordernisse nicht mehr erfüllen und sich auf diesem Wege eine andauernde Zulassung erhalten."
Gruß
Lutz
Ne, ich hab keine Lust
Re: Euro-4-Norm
Ja und wie sieht es denn bei einem Oldtimer aus der keinen KFZ-Brief mehr hat? Also die Fahrzeuge bei denen die Papiere verloren gegangen sind? 

Wenn du keine Angst vor dem Teufel hast brauchst du auch keinen Gott!
-
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- Motorrad:: 3x CX500Euro...mit 80tkm und 600tkm und Bastelbude
1x XS750
Honda VFR1200 Crosstourer
Re: Euro-4-Norm
Ratz hat geschrieben:Ja und wie sieht es denn bei einem Oldtimer aus der keinen KFZ-Brief mehr hat? Also die Fahrzeuge bei denen die Papiere verloren gegangen sind?
Man geht aufs Amt und beantragt neue Papiere......dafür muss dann eventuell ein polizeilicher Unbedenklichkeitsnachweis vorgelegt werden (dass das Teil nicht geklaut ist)
früher mal flogen die Registrierungen nach 7-8 Jahren aus den Akten (danach war auch die Vollabnahme nötig)......heutzutage bleiben die Daten so gut wie Ewig gespeichert.
Das heist, dass auch ein 20Jahre abgemeldetes Bike noch registriert ist.
Fazit:
Zulassung mit entsprechendem Verwaltungsaufwand möglich !
Gruß
Tom