Hallo Leute
Ich bin heute durch Zufall sehr günstig an eine Yamaha XS360 gekomme. Baujahr 77 aber leider mit Erstzulassung erst 84. Später musste diese durch länge Abmeldung zur Vollabnahme und hat dann irgendwie eine EG Zulassung bekommen, so ganz durchschaue ich das auch noch nicht.
Egal
Meine Frage:
Wie verhält es sich bei einer EG-Zulassung mit der Abgasanlage? Braucht es eine AU beim TÜV? Im letzten TÜV Bericht von 2014 steht nichts darüber drin.
Müssen die Endtöpfe eine Zulassungsnummer haben etc.?
Ich habe natürlich schon in der Forensuche gesucht und auch sonst im Netz aber genaueres habe ich nicht gefunden.
LG Ulli

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XS360 EG-Zulassung Auspuffbestimmungen
- MichaelZ750Twin
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Re: XS360 EG-Zulassung Auspuffbestimmungen
Hi Ulli,
spannende Fragen !
Ist die AU wirklich schon ab 1984 fällig ?
Ich habe dafür 1989 als frühesten Termin im Kopf ?
Mein Onkel hat eine Kawa-Twin die eindeutig Baujahr 1983 ist, aber wegen besonderer Umstände erst 1993 erstmalig zugelassen wurde.
Beim ersten TÜV-Termin wurde versucht eine AU durchzuführen.
Ok, Sensor in den Auspuff stecken und messen geht immer, aber was gibt der Hersteller als Abgaswerte vor ?
Man stellte fest, das Kawa für dieses 1983er Modell keine Abgaswerte spezifiziert hat bzw. mußte und somit keine Vergleichsdaten vorliegen.
Der Onkel hat einen Eintrag in die Papiere bekommen, das dieses Fahrzeug nicht den AU-Vorschriften unterliegt und das war es dann.
Der Auspuff ist mittlerweile ein BSM-Nachrüstauspuff mit ABE, was aber auch niemanden zur erneuten AU motiviert hat.
Ah, ich bin abgeschweift.
EG-Zulassung erlaubt zwar viele Freiheiten, aber AU ist verpflichtend, Prüfnummer auf "allen" Bauteilen auch.
Irgendwas mit einem "E"-Kringel scheint es aber zu tun.
Ich würde versuchen den alten StVZO-Zustand wieder zu erlangen (keine AU!), im Umbaufall aber die Freiheiten der EU-Zulassung (keine / minimale Radabdeckungen, geringere Blinkerabstände, etc.) zusätzlich zu nutzen.
Wir befinden uns seit der Rechtschreibreform und den StVZO- vs. EG-Regelungen in einer Grauzone, die man nutzen kann.
Kaum jemand, der ganz genau weiß, was wann korrekt anzuwenden ist ;)
Mach das Beste draus !
spannende Fragen !
Ist die AU wirklich schon ab 1984 fällig ?
Ich habe dafür 1989 als frühesten Termin im Kopf ?
Mein Onkel hat eine Kawa-Twin die eindeutig Baujahr 1983 ist, aber wegen besonderer Umstände erst 1993 erstmalig zugelassen wurde.
Beim ersten TÜV-Termin wurde versucht eine AU durchzuführen.
Ok, Sensor in den Auspuff stecken und messen geht immer, aber was gibt der Hersteller als Abgaswerte vor ?
Man stellte fest, das Kawa für dieses 1983er Modell keine Abgaswerte spezifiziert hat bzw. mußte und somit keine Vergleichsdaten vorliegen.
Der Onkel hat einen Eintrag in die Papiere bekommen, das dieses Fahrzeug nicht den AU-Vorschriften unterliegt und das war es dann.
Der Auspuff ist mittlerweile ein BSM-Nachrüstauspuff mit ABE, was aber auch niemanden zur erneuten AU motiviert hat.
Ah, ich bin abgeschweift.
EG-Zulassung erlaubt zwar viele Freiheiten, aber AU ist verpflichtend, Prüfnummer auf "allen" Bauteilen auch.
Irgendwas mit einem "E"-Kringel scheint es aber zu tun.
Ich würde versuchen den alten StVZO-Zustand wieder zu erlangen (keine AU!), im Umbaufall aber die Freiheiten der EU-Zulassung (keine / minimale Radabdeckungen, geringere Blinkerabstände, etc.) zusätzlich zu nutzen.
Wir befinden uns seit der Rechtschreibreform und den StVZO- vs. EG-Regelungen in einer Grauzone, die man nutzen kann.
Kaum jemand, der ganz genau weiß, was wann korrekt anzuwenden ist ;)
Mach das Beste draus !
LG, Michael
"Es gibt keine richtigen oder falschen Entscheidungen – es gibt nur die in der jeweiligen Situation bestmögliche Entscheidung" (Mae Leyrer)
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- Dacapo
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- Registriert: 4. Okt 2016
- Motorrad:: Buell XB12s, 2004
Honda CB400N, Baujahr 78
YAMAHA XT600 - Wohnort: Ascheberg
Re: XS360 EG-Zulassung Auspuffbestimmungen
Ulli ich gratuliere dir zu deiner XS360. Aktuell hast du 3 oder 4 Projekte? Ich bin gespannt, was du hieraus zauberst!
Bj. 77 wollte ich ja unbedingt haben, aber nichts auf dem Markt gefunden gehabt.
Zu deinen Fragen kann ich leider nichts bei steuern.
Gruß
Jens
Bj. 77 wollte ich ja unbedingt haben, aber nichts auf dem Markt gefunden gehabt.
Zu deinen Fragen kann ich leider nichts bei steuern.
Gruß
Jens
Beste Grüße
Dacapo
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- Tomster
- (ehem. Moderator) † Ruhe in Frieden †
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Re: XS360 EG-Zulassung Auspuffbestimmungen
Die AU für Mopeds ist erst ab Erstzulassung 1989 Pflicht.
Und leider auch nicht erst ab März '89, sondern ab 01.01.1989.
Bis dahin
Tom
Und leider auch nicht erst ab März '89, sondern ab 01.01.1989.
Bis dahin
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Chrom bringt dich nicht nach Hause.
—> Mad Aces Founding Member <—
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- Vitag
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Re: XS360 EG-Zulassung Auspuffbestimmungen
Danke für eure Antworten. Ich werde am Montag einfach mal zum DEKRA Onkel gehen um mich dort schlau zu machen und den Umbau abzuklären.
- Chris95
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Honda CX 500 PC01 - im Umbau zum Brat-Style - Wohnort: 76698 Ubstadt-Weiher
Re: XS360 EG-Zulassung Auspuffbestimmungen
Hi, was ist den nun bei rum gekommen?
Gruß Chris
Gruß Chris
- Vitag
- Beiträge: 952
- Registriert: 26. Apr 2013
- Motorrad:: nen ganzen Haufen
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- Kontaktdaten:
Re: XS360 EG-Zulassung Auspuffbestimmungen
So, lange nichts geschrieben. Die XS hat seit letzten Dienstag frischen TÜV. Lief alles sehr entspannt da ich schon vor dem Umbau kurz mit DEKRA Prüfer alles durchgesprochen hatte.
Es ist ein Mix aus Stvzo und EU Zulassung geworden.
LG
Es ist ein Mix aus Stvzo und EU Zulassung geworden.
LG