Also ich fahr so schon ewig mit meinen Karren rum, war damit schon in Frankreich, Belgien, Holland und wurde deshalb noch nie angehalten bzw. angesprochen. Manchmal verweilt die Polizei kurz nachdenklich aber kam noch nie was.
Gruß

caferacer-forum.de - Das Forum für Petrolheads, Garagenschrauber, Ölfinger, Frickelracer und Alteisentreiber
'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?
- KernseifGarage
- Beiträge: 142
- Registriert: 30. Nov 2016
- Motorrad:: Honda CB400N 1983
Suzuki DR 600
Harley Sportster XLCH 1965
+ paar Vespen, Zündapps, Schwalbe und Italo Sportmoped
Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?
Du musst registriert und eingeloggt sein, um die Dateianhänge dieses Beitrags sehen zu können.
- f104wart
- ehem. Moderator
- Beiträge: 19469
- Registriert: 1. Apr 2013
- Motorrad:: CX 500C (PC01), CX 650E "L´abono carrera" im Umbau, CX 500 EML
- Wohnort: 35315 Homberg Ohm
Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?
Die Wahrheit liegt wahrscheinlich, wie so oft, irgendwo dazwischen.AsphaltDarling hat geschrieben:Er sagt, ALLES... ALLES was am Fahrzeug verändert wird ist illegal
auch Dinge wie z.B. Auspuffblenden etc. ... wir halt geduldet.. oftmals

.
- AsphaltDarling
- Beiträge: 1926
- Registriert: 23. Jul 2014
- Motorrad:: Africa Twin DCT / Triumph Speed Twin 1200 ULTRA KRASS UMBAU
- Wohnort: Coesfeld
Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?
Ihr müsst schon begründen warum das falsch ist was ich sage.
Bauartliche Veränderungen sind erstmal klar illegal,
Sonderregelungen wie Gutachten und Prüfzeichen mindestens erforderlich.
Gerade bei der Beleuchtung kenne die gar keinen Spaß.
Und noch eine Erfahrung meinerseits als KTM und Husaberg Experte ;)
Selbst wenn Ihr ne TÜV Eintragung auf z.B. Lufi - Auspuff Kombination
habt, muss das einer Kontrolle der Rennleitung nicht standhalten.
Es gibt z.B. einige KTM 660 und Husaberg die mit offner Leistung eingetragen
und sogar vom Händler verkauft wurden... dass war dann vermeintlich legal
bis der erste Vollidiot bei ner Kontrolle auf die einwandfreiheit (Lautstärke)
seines Krad´s bestanden hat und die Rennleitung das überprüft hat...
Ende vom Lied war dann das ALLEN!!! Motorrädern mit dem Gutachten
die Legalität erzogen wurde und ALLE einen feinen Brief mit:
"Ihr Motorrad wird bis auf weiters still gelegt" nach haus bekommen haben.
Selbst leider genau so erlebt.
Ist also alles nicht so ganz einfach.
NACHTRAG: ehe ich es vergesse... drauf geschissen
Bauartliche Veränderungen sind erstmal klar illegal,
Sonderregelungen wie Gutachten und Prüfzeichen mindestens erforderlich.
Gerade bei der Beleuchtung kenne die gar keinen Spaß.
Und noch eine Erfahrung meinerseits als KTM und Husaberg Experte ;)
Selbst wenn Ihr ne TÜV Eintragung auf z.B. Lufi - Auspuff Kombination
habt, muss das einer Kontrolle der Rennleitung nicht standhalten.
Es gibt z.B. einige KTM 660 und Husaberg die mit offner Leistung eingetragen
und sogar vom Händler verkauft wurden... dass war dann vermeintlich legal
bis der erste Vollidiot bei ner Kontrolle auf die einwandfreiheit (Lautstärke)
seines Krad´s bestanden hat und die Rennleitung das überprüft hat...
Ende vom Lied war dann das ALLEN!!! Motorrädern mit dem Gutachten
die Legalität erzogen wurde und ALLE einen feinen Brief mit:
"Ihr Motorrad wird bis auf weiters still gelegt" nach haus bekommen haben.
Selbst leider genau so erlebt.
Ist also alles nicht so ganz einfach.
NACHTRAG: ehe ich es vergesse... drauf geschissen

... alles was du nicht selber machst, das machst du auch nicht verkehrt...
- recycler
- Beiträge: 1353
- Registriert: 6. Nov 2016
- Motorrad:: Suzuki-GSX400_Brat, KTM 390 Adventure, Suzuki GS500E Cafe Racer, Honda CBR 900 RR
- Wohnort: Andechs
Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?
Auch wenn ich in Bayern wohne - ist ne Honda, keine BMW, also eher roter Punkt auf weiß?f104wart hat geschrieben:
...Ich würde jeweils zwei gegenüber liegende Felder blau und die beiden anderen weiß abkleben und die Streuscheibe anschließend um 45 Grad drehen.![]()
Ciao
recycler
old's cool!
- AsphaltDarling
- Beiträge: 1926
- Registriert: 23. Jul 2014
- Motorrad:: Africa Twin DCT / Triumph Speed Twin 1200 ULTRA KRASS UMBAU
- Wohnort: Coesfeld
Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?

.
Zuletzt geändert von f104wart am 7. Feb 2017, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Unnötiges Zitat des kompletten vorherigen Beitrags gelöscht.
Grund: Unnötiges Zitat des kompletten vorherigen Beitrags gelöscht.
... alles was du nicht selber machst, das machst du auch nicht verkehrt...
- f104wart
- ehem. Moderator
- Beiträge: 19469
- Registriert: 1. Apr 2013
- Motorrad:: CX 500C (PC01), CX 650E "L´abono carrera" im Umbau, CX 500 EML
- Wohnort: 35315 Homberg Ohm
Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?
Bleib locker, Junge.AsphaltDarling hat geschrieben:Ihr müsst schon begründen warum das falsch ist was ich sage.

...Lies einfach mal das durch, was Du geschrieben hast und lass es kurz auf Dich wirken:
Und das ist definitiv falsch, denn es bedeutet auch, dass wenn Du ein zugelassenes Rücklicht gegen ein anderes zugelassenes Rücklicht tauschst, dies illegal wäre. Nur, um eines von vielen Beispielen zu nennen.AsphaltDarling hat geschrieben:Er sagt, ALLES... ALLES was am Fahrzeug verändert wird ist illegal
Und wenn Deine Husaberg vernünftig geprüft worden wäre, hätte auch die Lautstärke gepasst. Typisches Beispiel von Inkompetenz oder Gefälligkeitsgutachten. Hätte der Händler mir so eine Kiste verkauft, würde ich ihn mitsamt seinem Prüfer auf Schadenersatz verklagen.
...Ist aber nicht das Thema hier und sollte jetzt nicht noch weiter vertieft werden.

.
- AsphaltDarling
- Beiträge: 1926
- Registriert: 23. Jul 2014
- Motorrad:: Africa Twin DCT / Triumph Speed Twin 1200 ULTRA KRASS UMBAU
- Wohnort: Coesfeld
Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?
Ok ich hab das ja auch nicht behauptet sonder mir sagen lassen ;) und wie ich den ganzen Scheiß
langsam kenne ist da wahrscheinlich mehr dran als einem lieb ist.
Dann zurück zum Thema: Natürlich darf man die Lampe nicht abkleben...
sieht aber geil aus! und Optik geht ganz klar vor dürfen
langsam kenne ist da wahrscheinlich mehr dran als einem lieb ist.
Dann zurück zum Thema: Natürlich darf man die Lampe nicht abkleben...
sieht aber geil aus! und Optik geht ganz klar vor dürfen

... alles was du nicht selber machst, das machst du auch nicht verkehrt...
- LastMohawk
- Beiträge: 1833
- Registriert: 2. Jul 2016
- Motorrad:: 1000er BMW Old School Umbau vor über 10 Jahren - Bj. 81
- Wohnort: Harscheid / Eifel
- Kontaktdaten:
Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?
Da fällt mir doch ein schönes Boxerkunsttreffen im Mai 2011 im Wendland ein.
Da sind fast alle mit aufgeklebten Kreuzen auf den Scheinwerfern gefahren, und da waren viele 2-Ventiler und Hansi mit der Engländerin :-)
Aber in Gelb !!
Wir hatten Wiederstand gegen das Endlager Gorleben gezeigt... das Foto entstand beim Ausritt mit vielen Caferacern und zwar direkt vor dem Tor in Gorleben.
Der Widerstand lebt.
und wenn ich genau hinschau, dann kann man die Reste des Klebfilms immer noch auf meinem Scheinwerfer erkennen.
Gruß
der Indianer
Da sind fast alle mit aufgeklebten Kreuzen auf den Scheinwerfern gefahren, und da waren viele 2-Ventiler und Hansi mit der Engländerin :-)
Aber in Gelb !!
Wir hatten Wiederstand gegen das Endlager Gorleben gezeigt... das Foto entstand beim Ausritt mit vielen Caferacern und zwar direkt vor dem Tor in Gorleben.
Der Widerstand lebt.
und wenn ich genau hinschau, dann kann man die Reste des Klebfilms immer noch auf meinem Scheinwerfer erkennen.
Gruß
der Indianer
Du musst registriert und eingeloggt sein, um die Dateianhänge dieses Beitrags sehen zu können.
Mann, bin ich alt geworden...
- aber ich genieße diese innere Ruhe sehr.
Das wirkt sich auch an der Kuh aus, deren letzte Rille am Reifen meist unberührt bleibt
www.derIndianer.org
meine alte Goldwing wird ein Caferacer
- aber ich genieße diese innere Ruhe sehr.
Das wirkt sich auch an der Kuh aus, deren letzte Rille am Reifen meist unberührt bleibt
www.derIndianer.org
meine alte Goldwing wird ein Caferacer
- Gurkenpudding
- Beiträge: 193
- Registriert: 11. Sep 2014
- Motorrad:: 4x BMW K100 RT/RS-CR
BMW K1100
BMW S1000RR
2x Honda CB 125T2
Honda CB 50J
Yamaha XJ 600, in Teilen
2x Yamaha RD80
MZ Skorpion
3x HOREX 80ccm Cup - Kontaktdaten:
Re: 'Scheinwerfer-Kreuze', was sagt die StVo dazu?
Ich wurde fast genau vor einem Jahr deswegen von der Rennleitung rausgezogen - nach ein wenig hin und her habe ich mich dazu überreden lassen das X zu enfernen.
Begründung der grünen: Das Klebeband behindert den Streuradius des Scheinwerfers und kann uU als Gefährdung ausgelegt werden
. Hab ich mal kommentarlos so stehen lassen.
Als alternative stand noch eine Stillegung im Raum...
Wird sich ähnlich wie mit den gelben Glühbirnen Scheinwerfern verhalten...?
Begründung der grünen: Das Klebeband behindert den Streuradius des Scheinwerfers und kann uU als Gefährdung ausgelegt werden

Als alternative stand noch eine Stillegung im Raum...

Wird sich ähnlich wie mit den gelben Glühbirnen Scheinwerfern verhalten...?
Gruß
Gurkenpudding
Gurkenpudding