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Baujahr oder EZ entscheidend ob AU notwendig?

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MichaelZ750Twin
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Re: Baujahr oder EZ entscheidend ob AU notwendig?

Beitrag von MichaelZ750Twin »

Hi Dennis,
mein Onkel fährt eine Kawasaki mit Baujahr 1983, die allerdings wegen besonderer Umstände erst 1993 zugelassen wurde.
EZ 1993 besagt, die AU ist fällig.
Beim ersten TÜV-Termin stellte sich heraus, das man mit dem "Schnorchel" zwar die Abgaswerte messen kann, der Hersteller aber überhaupt keine Daten zum Abgasverhalten veröffentlicht hat. Somit stehen keine Vergleichswerte zur Verfügung und die AU kann nicht erfolgreich abgeschlossen werden.

Wie es genau gelaufen ist kann ich nicht sagen, aber er hat einen Eintrag in den Papieren, der sein Mopped von der AU-Pflicht ausnimmt.
"A bisserl wos ged oiwei !" heißt, man kann das Thema loswerden, weil "Irgendwas geht immer !"
Viel Erfolg.
LG, Michael
"Es gibt keine richtigen oder falschen Entscheidungen – es gibt nur die in der jeweiligen Situation bestmögliche Entscheidung" (Mae Leyrer)

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xdennisx
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Registriert: 24. Jul 2015
Motorrad:: BMW K100RT

Re: Baujahr oder EZ entscheidend ob AU notwendig?

Beitrag von xdennisx »

Hi Michael,
das klingt doch nach einer Möglichkeit!

Vielen Dank:)

BG
Dennis

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bolzen
Beiträge: 111
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Re: Baujahr oder EZ entscheidend ob AU notwendig?

Beitrag von bolzen »

Also als betroffener sag ich jetzt mal wie es in meinen papieren steht.
ame h7/2 Erstzulassung 05.05.92
Hergest:unt:verwend.gebr.honda-rahmen, typ usw.
Fz.gilt hins§47(7)StVZO als vor dem 01.01.89 u.§49StVZO. Als vor dem 01.01.88 erstm. In d. Verkehr gekommen.

das heist wenn das fahrzeug nachweislich vor den 01.01.88 existiert hat braucht man keine AU machen.
Noch fragen?
:bulle:
Zuletzt geändert von f104wart am 27. Feb 2017, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: $ in § geändert und Schreibweise StVZO korrigiert.
Haschisch erweitert ihr Bewußtsein - aber nur, wenn Sie vorher eines hatten.

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