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Blinkerabstand zum Ende des Fahrzeugs

Lackierung, Oberflächenveredelung, optische Details
Ranger

Re: Blinkerabstand zum Ende des Fahrzeugs

Beitrag von Ranger »

So isses, gesehen werden vor Show. Finde ich auch.

PeterPan1986
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BMW K100
BMW R1150GS

Re: Blinkerabstand zum Ende des Fahrzeugs

Beitrag von PeterPan1986 »

in 5 Meter Entfernung selbst auf einer Leiter kann ich die Blinker noch sehen. Die sind nicht so versteckt wie es hier wohl den Anschein macht.
Bild

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obelix
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Re: Blinkerabstand zum Ende des Fahrzeugs

Beitrag von obelix »

Troubadix hat geschrieben:Und zur Sichtbarkeit, stell dich mal in 5metern entfernung auf einen Stuhl und überleg mal was ein LKW Fahrer von denen Lampen noch sieht...
Das Problem geht noch weiter - der Abstand der beiden Blinkerechen zueinander dürfte auch ned passen und je nach der Abstrahlcharakteristik der LEdlein wird das eine Tarnlampe.

Ich sehe jeden Tag das Problem an vielen neuen Autos. Die LED-Blinker siehst kaum noch, wenn das Teil schräg auf der Gasse steht. Auch die Bremsleuchten haben die selbe Krankheit - da siehst nur ein Glimmen in der entsprechenden Leiste von schräg hinten. Ich finde das schweinegefährlich - vor allem, wenn die Sonne von vorn kommt. Stehst grade dahinter, brennen Dir die Dinger in Loch in den Sehnerv...

Gruss

Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...

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Tomster
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Re: Blinkerabstand zum Ende des Fahrzeugs

Beitrag von Tomster »

Die Sichtbarkeit der blinkenden Lampe von der gegenüberliegenden Seite ist doch oft gar nicht gegeben. Zumindesr vorne, bei Lenkerendenblinkern am M-Lenker siehst du nix mehr, wenn du etwas seitlich davor stehst.
Ganz zu schweigen von Blinkern an Verkleidungen.

Bei der neuen NineT Racer liegen die Blinker auf Höhe des Tankstutzen und auch noch fast unter dem Tank.
Am wichtigsten ist in meinen Augen die gute Sichtbarkeit der Leuchtzeichen für den nachfolgenden Verkehr.

Bis dahin
Tom
Chrom bringt dich nicht nach Hause.
—> Mad Aces Founding Member <—

Onym

Re: Blinkerabstand zum Ende des Fahrzeugs

Beitrag von Onym »

Falls Du mit ECE-geprüften Blinkern nachrüstest sind die ECE-Richtlinien einzuhalten. Vorne ist daher ein Mindestabstand von Blinkerinnenseite zu Blinkerinnenseite von 24cm einzuhalten. Der Mindestabstand der Blinker zum Serienscheinwerfer beträgt daher mindestens 3 cm, je nach Prüfziffer des Blinkers auch mehr.
Hinten sind mindestens 18 cm von Blinker zu Blinker einzuhalten und der Abstand vom hintersten Punkt des Motorrades darf höchstens 30 cm betragen.
Die Blinker müssen mindestens 35 cm und maximal 120 cm vom Boden entfernt angebracht sein.
Siehe dazu:
zeichnung blinker.jpg
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OldStyler
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Re: Blinkerabstand zum Ende des Fahrzeugs

Beitrag von OldStyler »

Onym hat geschrieben:Falls Du mit ECE-geprüften Blinkern nachrüstest sind die ECE-Richtlinien einzuhalten. Vorne ist daher ein Mindestabstand von Blinkerinnenseite zu Blinkerinnenseite von 24cm einzuhalten. Der Mindestabstand der Blinker zum Serienscheinwerfer beträgt daher mindestens 3 cm, je nach Prüfziffer des Blinkers auch mehr.
Das scheint allgemein nicht so ganz zu stimmen da es vom Blinker abhängig scheint. (Je nachdem was der für Genehmigung hat)

Schau Dir die Kellermann Bullet Blinker an, dort ist bei der Montageanleitung drauf hingewiesen welche Abstände bei den Modellen gelten.
Da ist zB 204mm zwischen den Blinkern vorne angeführt (könnte ein 'Dreckfehler' sein) hinten 146mm, der Abstand zum Scheinwerfer gar nur 3mm.

https://cdn3.louis.de/content/catalogue ... glisch.pdf

Gruß OldS
- geschrieben ohne Tapatalk aus dem Wohnzimmer -

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fuerdieenkel
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Motorrad:: Ossa, Bultaco, Laverda 750SF
Wohnort: Oberfranken

Re: Blinkerabstand zum Ende des Fahrzeugs

Beitrag von fuerdieenkel »

...in diesem Fall würde ich als Abnahmeingenieur auch den Fahrzeuglenker vor seiner selbstgebauten Modefalle schützen und der potentiellen körperlichen Unversehrtheit den Vorrang geben.

Man tut sich als Motorradfahrer wirklich kein gefallen mit engstehenden, versteckten Miniblinkern...
beste Grüße

Karsten

rain8
Beiträge: 9
Registriert: 22. Mär 2017
Motorrad:: MV Agusta Brutale

Re: Blinkerabstand zum Ende des Fahrzeugs

Beitrag von rain8 »

Hallo Peter,
PeterPan1986 hat geschrieben: die allgemein bekannten 30cm Blinkerabstand zum Ende des Fahrzeugs ist in den aktuellen EU Richtlinien nicht mehr auffindbar.
woher stammt denn diese Info? Habe auch das Problem, dass der TÜV mir das kurze Heck vermiesen möchte und mich heute mal durch die EU Richtlinien geklickt...

WICHTIG vorab: Ich bin kein Jurist und habe auch keinerlei Fachwissen in diesem Bereich! Alle folgenden Infos habe ich mir in Kleinarbeit zusammengesucht bzw. zusammengereimt. Keinerlei Gewähr auf Richtigkeit!

Spätestens in der Richtlinie 93/92/EWG wurde die 30cm Regelung zum ersten Mal in Anhang-2, Abschnitt 6.3.3.3 definiert:

6.3.3.3.) In Längsrichtung: Der sich nach vorn erstreckende Abstand zwischen der Querebene, die das äußerste hintere
Ende des Fahrzeugs begrenzt, und dem Bezugspunkt der hinteren Fahrtrichtungsanzeiger darf nicht größer als
300 mm sein.


Auch die anschließende Regelung 2009/67/EG enthält diese Vorschrift. Laut deren Webseite (unter Informationen zum Dokument) wurde 2009/67/EG aber inzwischen auch durch die EU Verordnung 168/2013 abgelöst. 168/2013 scheint also momentan aktuell zu sein (worauf z.B. auch [MORECHT]) hindeutet.

In 168/2013 finden sich allerdings wenige/keine konkreten Angaben zu Fahrtrichtungsanzeiger und sonstigen technischen Details. Es scheint so, dass die in der EU Verordnung 3/2014 definiert sind. In 3/2014 liest man allerdings für L3e (kräftige Motorräder) in Anhang-9, Abschnitt 1.3 (S. 53) nur:

1.3.) Fahrzeuge der Klasse L3e müssen alle einschlägigen Anforderungen der UNECE-Regelung Nr. 53 erfüllen. Die
Anforderungen der Nummern 1.8 bis 1.12 sind gleichfalls zu beachten.


Und in UNECE 53 findet sich dann leider wieder 6.3.3.3 mit der bekannten Regelung.

Deshalb meine Frage: Wieso glaubst Du, dass die Vorschrift nicht mehr existiert? Was hat der TÜV zur BMW gesagt?

Bin dankbar für jede Info zu diesem rechtlichen Thema, Martin

###

- 93/92/EWG: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 31993L0092
- 2009/67/EG: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 32009L0067
- 168/2013: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 32013R0168
- 3/2014: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 32014R0003
- UNECE 53: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 087:DE:PDF
- MORECHT: http://www.motorrad-recht.de/motorradre ... it-1-1-16/

rain8
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Motorrad:: MV Agusta Brutale

Re: Blinkerabstand zum Ende des Fahrzeugs

Beitrag von rain8 »

Da ich inzwischen beim TÜV war, hier die Infos, die ich dort bekommen habe (alles natürlich ohne Gewähr):

- Bei einer EU-Zulassung ist wie oben geschrieben UNECE 53 6.3.3.3 gültig, d.h. die 30cm müssen eingehalten werden.
- Einzelne Baugruppen/Teilegruppen (z.B. eben die Blinker) können aber auch nach StVZO erlaubt sein.
- D.h. wenn eigentlich eine EU-Zulassung besteht, kann eine spezielle Teilegruppe trotzdem nach StVZO genehmigt sein.
- Wenn also z.B. nach einem Umbau die vier Blinker nicht mehr den EU-Richtlinien entsprechen, dafür aber alle StVZO-Anforderungen erfüllen, dann ist diese Teilegruppe nach StVZO zugelassen und es muss auch keine Eintragung erfolgen wenn die Teile entsprechende ABEs besitzen.
- Wichtig ist hierbei aber, dass sämtliche Komponenten der Teilegruppe alle EU- oder StVZO-Richtlinien erfüllen. Z.B. es ist nicht zulässig, die vorderen Blinker nach EU- und die hinteren nach StVZO-Regeln einzubauen.

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sven1
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Suzuki GS 550 L Bj. 1981 (Roadster im Aufbau)
Matchless G3LS Bj. 1952 (fragmentiert)
Wohnort: ...wo die Bäume höher als die Häuser sind...

Re: Blinkerabstand zum Ende des Fahrzeugs

Beitrag von sven1 »

Moin,

danke für den Hinweis das eine Vermischung der einzelnen Zulassungsregeln nicht möglich ist.
Der TÜV Prüfer will auch kein kurzes Heck "kaputt" machen, sondern muß sich an die Vorschriften halten. Hier kommt auch noch die ursprüngliche Regelung, welcher das Moped bei der EZ unterlag hinzu (StVo oder EU Regelung)
Zulassung der Bauteile ist eh immer erforderlich.
Evtl. muß man sich einfach mal ein paar Gedanken mehr machen, wie man solch ein Problem gelöst bekommt, als dem Prüf Ing. die Schuld zu geben.
Sollte sich hier eine Ändereung in der gesetzeslage ergeben haben, kann jeder gerne mal freundlich anfragen ob das für sein Möpp auch zutrifft. Jeder Prüfer ist auch nur ein Mensch und weiß nicht immer alles.
Die Erfahrung zeigt, das der Prüfer immer noch einen Ermessensspielraum hat, diesen wird er allerdings bei "nassforschem" oder forderndem Auftreten recht sparsam anwenden.
Fazit: Wie immer, VORHER mal in Ruhe mit dem TÜV`er schnacken, was geht. Vorschläge machen, Beispiele sammeln und gemeinsam eine Lösung finden, klappt erstaunlich gut.

Herzliche Umbaugrüße

Sven
"Alles muss sich ändern, damit alles bleibt, wie es ist." (Der Leopard, Giuseppe Tomasi di Lampedusa)

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