Bei mir gab es auch keine Probleme mit der geänderten Gabelbrücke! Hatte es aber auch vorher abgesprochen!
Gruß Alex


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Darauf einen Dujardin, So ein SchmalzHux hat geschrieben:Also ich habe, bevor ich das hier geschrieben habe - um Halbwissen auszuklammern - mit dem Chef einer Versicherungsagentur und einem frisch fertigen Versicherungsfuzzi telefoniert und die Aussagen haben sich gedeckt. Aus lauter Spaß an der Freude habe ich mir von einem weiteren Bekannten (Unfallchirurg) auch noch sagen lassen welche Kosten bei einem Schädelbasisbruch eines Unfallopfers anfallen... Macht, was ihr wollt, aber jammert hinterher nicht, das wäre erbärmlich, vor allem, wenn es passende Blindstopfen für 2€ gibt.
Zunächst mal sollten wir feststellen, ds wir von der KFZ-Haftpflicht reden, denn nur die ist hierfür relevant.Hux hat geschrieben:Das stimmt so schlichtweg nicht.
1. Mit erloschener BE erlischt der Versicherungsschutz, Punkt -> . <-
Das kann zur Folge haben, dass die Versicherung zwar erstmal zahlt, sich aber jeden Cent über Regress wieder holt... oder auch erst gar nicht zahlt. Der Sachverständige sagt "BE erloschen", damit ist sein Job vorbei.
2. Ist der Versicherungssnehmer im Fall einer erloschenen BE in der Pflicht zu beweisen, dass die Modifikation, die zum erlöschen der BE führte, den Unfall nicht verursacht oder begünstigt hat, nicht der Versicherer.
Kann es sein, dass Du da was verwechselst oder habe ich Dich jetzt falsch verstanden? Was haben die Lenkerböcke auf der Gabelbrücke mit der Klemmfläche zu tun?onkelheri hat geschrieben:Das runterfraesen verkleinert die Klemmflaeche,
Ralf... du hast auch keine Phantasie ! Wenn du die Böcke abfräst, kannst du deine Wurstfinger nicht mehr in die dafür vorgesehen Lenkerklemmung packen und mit prächtigen 20 Nm anziehen, ergo ist die Klemmfläche - aber damit auch das !Unfallrisiko! - deutlich geringer.f104wart hat geschrieben: Was haben die Lenkerböcke auf der Gabelbrücke mit der Klemmfläche zu tun?
obelix hat geschrieben:Zunächst mal sollten wir feststellen, ds wir von der KFZ-Haftpflicht reden, denn nur die ist hierfür relevant.Hux hat geschrieben:Das stimmt so schlichtweg nicht.
1. Mit erloschener BE erlischt der Versicherungsschutz, Punkt -> . <-
Das kann zur Folge haben, dass die Versicherung zwar erstmal zahlt, sich aber jeden Cent über Regress wieder holt... oder auch erst gar nicht zahlt. Der Sachverständige sagt "BE erloschen", damit ist sein Job vorbei.
2. Ist der Versicherungssnehmer im Fall einer erloschenen BE in der Pflicht zu beweisen, dass die Modifikation, die zum erlöschen der BE führte, den Unfall nicht verursacht oder begünstigt hat, nicht der Versicherer.
Zu Punkt 1: Stimmt so nicht, die HP muss leisten, das ist grundsätzlich so. Regressforderungen sind im Bereich der KFZ-HP auf max. 5000 € begrenzt. Mehr kann sie nicht fordern (§5 Kraftfahrzeugpflichtversicherungsverordnung). Womit wir beim Kausalzusammenhang angekommen sind und Deinem
Punkt 2: Regressforderungen können grundsätzlich nur dann erhoben werden, wenn der Nachweis geführt werden kann, das der Unfall durch das veränderte Teil verursacht worden ist, bzw. ohne die Veränderung abwendbar gewesen wäre.
Deine Versicherungsjungs sollten mal wieder Ihre Wissensgrundlagen auffrischen...
Gruss
Obelix
Das sieht ja ziemlich genauso aus wie ich es mir vorstelle. Ein schöne Rundung für den Tacho.alexCB400 hat geschrieben:Bei mir gab es auch keine Probleme mit der geänderten Gabelbrücke! Hatte es aber auch vorher abgesprochen!