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Klangmessung selbstgemacht...

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Alrik
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Re: Klangmessung selbstgemacht...

Beitrag von Alrik »

CRSaar hat geschrieben:Das N bedeutet das der db(A) Wert nach alten Messverfahren ermittelt wurde.
Das bedeutet wenn die Rennleitung dein Motorrad auf Lautstärke untersucht wird das normal in 1 Meter Abstand
Wo hast du den Meter her? In der alten Richtlinie von 1975 steht auch schon 0,5 m. Gibt's da noch was älteres?
Bei deinem Motorrad wurde es damals aber in 7 Meter Abstand gemessen.
Nein, denn da steht ein "N" wie Nahfeld.
Daher muss nach der Messung ein Korrekturwert dazuaddiert werden, genaue Werte kenne ich nicht.

Aber ich glaube +20 db.
Bei dir also: 97 + 20 = 117dbA +/- 5db Toleranz.

Angaben ohne Gewähr.
Es sind 21 dB(A) beim Motorrad, wenn das Standgeräusch mit "p" angegeben ist, das war nämlich tatsächlich die Messung in 7 m Abstand. Dazu kommen dann noch 5 dB(A) Toleranz für mehr Krach.
Angaben mit Gewähr. :wink:
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Alrik
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Re: Klangmessung selbstgemacht...

Beitrag von Alrik »

919 hat geschrieben:Es sind 21 dB(A) beim Motorrad, wenn das Standgeräusch mit "p" angegeben ist, das war nämlich tatsächlich die Messung in 7 m Abstand. Dazu kommen dann noch 5 dB(A) Toleranz für mehr Krach.
Angaben mit Gewähr. :wink:
Scheiße war's. Nicht "p" muss da stehen, sondern "phon". Und "N" heißt nicht "Nahfeld", ..... Scheiße. Das kommt davon, wenn man sich aus dem Fenster lehnen will und dann feststellt, dass man doch vorher besser nochmal nachgeschaut hätte. :oops:
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CRSaar
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Re: Klangmessung selbstgemacht...

Beitrag von CRSaar »

Musste jetzt selbst nochmal nachschauen aber...

D: steht für 'DIN-Phon' bei Baujahren bis 13.09.1966, da Phon-Werte kaum von
Dezibel-Werten abweichen, kann heute auch mit Dezibel-Meßgeräten nach alten
Methoden gemessen werden.
N: steht für 'nationale Vorschrift' bei Baujahren bis 07.11.1980, kann auch
weggelassen werden
P: wie 'Polizei' bei Baujahren bis 16.11.1984, gibt an, daß das Standgeräusch in
einer Nahfeldmessung ermittelt werden kann
E: steht für 'EG-Richtlinie'

Bis 07.11.1980 wurde dieses aus 7m Entfernung, danach als Nahfeldmessung aus
0.5m und 45 Grad hinter dem Schalldämpfer gemessen.
Die Standgeräusche dienen als Anhaltspunkt. Von einem erhöhten
Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.
Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für KFZ mit Baujahr vor dem
07.11.1980 durchführen, gilt folgendes:
Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A)
aufaddiert.

Endscheident ob alte oder neue Messmethode ist ausschließlich das Baujahr.

(70/157/EWG)
(ABl. L 42 vom 23.2.1970, S. 16)
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Alrik
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Re: Klangmessung selbstgemacht...

Beitrag von Alrik »

So dürfte ein Schuh draus werden, ja. Hab mich nur gewaltig mit den Buchstaben vertan. Aber die Toleranzen stimmen definitiv.
Alles wieder gut. :)
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XRTT
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Re: Klangmessung selbstgemacht...

Beitrag von XRTT »

CRSaar hat geschrieben:Musste jetzt selbst nochmal nachschauen aber...

D: steht für 'DIN-Phon' bei Baujahren bis 13.09.1966, da Phon-Werte kaum von
Dezibel-Werten abweichen, kann heute auch mit Dezibel-Meßgeräten nach alten
Methoden gemessen werden.
N: steht für 'nationale Vorschrift' bei Baujahren bis 07.11.1980, kann auch
weggelassen werden
P: wie 'Polizei' bei Baujahren bis 16.11.1984, gibt an, daß das Standgeräusch in
einer Nahfeldmessung ermittelt werden kann
E: steht für 'EG-Richtlinie'

Bis 07.11.1980 wurde dieses aus 7m Entfernung, danach als Nahfeldmessung aus
0.5m und 45 Grad hinter dem Schalldämpfer gemessen.
Die Standgeräusche dienen als Anhaltspunkt. Von einem erhöhten
Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.
Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für KFZ mit Baujahr vor dem
07.11.1980 durchführen, gilt folgendes:
Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A)
aufaddiert.

Endscheident ob alte oder neue Messmethode ist ausschließlich das Baujahr.

(70/157/EWG)
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Das kann ja so nicht stimmen. Dann könnten ja bei der XR750 zum Beispiel zu den eingetragenen 103 dB(A) noch 21+5 dB(A) dazugezähltr werden, also insgesamt fast 130 dB(A)! :o Das ist Düsenjet-Lautstärke.

Und wenn "P" dahinter steht, heißt das die Polizei kann anhand der eingetragenen Werte eine Nahfeldmessung machen? Oder würden da auch noch die 21dB dazugerechnet? Dann würde aber der Buchstabe P keinen Sinn mehr machen, man könnte den auch weglassen?

:dontknow: :dontknow:
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Re: Klangmessung selbstgemacht...

Beitrag von KZ550D1 »

Taugen eigentlich diese db-mess-apps für's Handy was?
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XRTT
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Re: Klangmessung selbstgemacht...

Beitrag von XRTT »

Die Handy-Apps sollen nicht so genau sein, das hängt sicher auch vom Typ ab.

Hab nochml ein bißchen recherchiert, die Toleranz 21+5 dB wird wohl nur bei den alten Eintragungen mit dem Buchstaben N dazugerechnet. Bei P nicht, dort gelten max 5 dB Toleranz. Bei neuen Papieren (wegen Stilllegungen oder Importen mit anschließender Zulassung oder so) werden sowieso die "normalen" dB-Werte eingetragen, und dann gelten auch keine 21dB Toleranz mehr, egal wie alt das Motorrad ist.

Bezüglich Beschlagnahmung/ Sicherstellung gibt es unterschiedliche Meinungen. Die einen sagen, kann bei starken Abweichungen (ab 5 dB) gemacht werden. Andere sagen, das sein nicht zulässig, da nicht verhältnismäßig.
Muß ich wohl mal n Anwalt fragen...? :stupid:
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Alrik
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Re: Klangmessung selbstgemacht...

Beitrag von Alrik »

Wenn man heute misst, gelten immer die 5dB(A) "Luft". Die 21 muss man nur draufpacken, wenn nach der Uraltmethode mit den 7 m Abstand gemessen wurde. Das sind dann die Werte in Phon. Wenn du schon 103 im Schein stehen hast, sind das garantiert schon Nahfeld-dB(A). Das ist ja schon ein ganz strammer Wert, wenn man da jetzt nochmal 5 draufpackt... auä!!!!! :mrgreen:
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CRSaar
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Re: Klangmessung selbstgemacht...

Beitrag von CRSaar »

Mann sieht schon es ist sehr irreführend, dass ganze. Wenn jetzt noch die Polizei mitredet. aua aua aua
Mein Satz wahr leider unvollständig..

P ist dann wenn für das Bj. die 7m Messmethode gilt aber der Wert bei Ummeldung auf Nahbereich umgeschlüsselt wurde!!!???! ohne Gewähr
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Richie
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Re: Klangmessung selbstgemacht...

Beitrag von Richie »

Hallo zusammen,

habe die SuFu angeschmissen, deshalb schreibe ich hier nochmal zu 'nem älteren Thema. Bin etwas verwirrt und hoffe jemand kann mir weiterhelfen, da ich einen Satz universal Megaphone ESD verbauen möchte. Hier die Eckdaten:

Erstzulassung 25.09.1980. Das Fahrzeug wurde 1999 abgemeldet und soll demnächst wieder angemeldet werden.
Im alten Brief sind notiert 77N Standgeräusch und 82N Fahrgeräusch...
Meine Frage an Euch: wie laut darf's werden und wie messe ich das korrekterweise, damit es bei der Anmeldung bzw. HU keine Probleme gibt? :bulle:

Schonmal vielen Dank und Grüße :salute:

Richie
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Mein kleiner Wadenbeißer: viewtopic.php?f=96&t=3652

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