Hmm...jhnnsphlpp hat geschrieben: 13. Aug 2018...Die Heckklappe hält dem Gewicht meiner Meinung nach problemlos stand. Licht ist seitlich angebracht und Kennzeichen unterhalb, sollte aber noch zu sehen sein.
Ohne jetzt böse klingen zu wollen, aber "meiner Meinung nach" und "sollte" sind Redewendungen, die im Fahrzeugbau (und nix anderes ist das, wovon wir hier reden) nix verloren haben. Das sollte kannst ganz einfach prüfen, indem Du die Klappe einfach runterhängen lässt auf die nachher beabsichtigte Position und dann schaust, ob das KZ noch zu sehen ist (ohne sich auf den Boden zu legen:-) ). Ansonsten greift STVZO §10, Abs. 9:
Wird das hintere Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt, so muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden. Eine Abstempelung ist nicht erforderlich. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen auf dem Leuchtenträger angebracht sein.
Ob die Klappe das Gewicht aushält - was, wenn nicht? Sinnvoller wäre dann ne durchgehende Ladeschiene, die sich auf dem letzten halben Meter auf der Klappe "abstützt", aber auch damit wäre ich vorsichtig.
Nach vorne auf die Deichsel kann klappen, das hängt schlichtweg von der dann resultierenden Stützlast ab und ob die Deichsel das abkann. Ich vermute mal ne Stützlast von 50KG, da bist sowas von schnell drüber, das glaubst gar ned. Das kannst nu entweder rechnen oder auch austesten. wobei rechnen vmtl. der bessere Weg sein wird, sonst baust um und merkst dann - ups... Und dann bleibt immer noch das Problem mit der Ladungssicherung im vorderen Bereich.
Evtl. führt ja eine Mischung aus beiden Varianten zum Ziel? A bissi was vorne raus, a bissi was hinten raus. Das könnte man mit ner Ladeschiene realisieren, die gleichzeitig zum drauffahren dient, in Schienen oder Böcken läuft und über die hintere Kante kippt.
Gruss
Obelix