Deshalb ja "begabt"f104wart hat geschrieben:Ich finde, das ist gar nicht so einfach. Wenn man mal kurz nicht aufpasst, wird´s nämlich besser!Dengelmeister hat geschrieben: @ nopa: "Die Werxxnähte kriegt jeder halbwegs begabte Bastler mindestens originalgetreu nachgeschweißt. "
DAS kannst du laut sagen
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Schweißarbeiten an Motorradrahmen
- nopanic
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Re: Schweißarbeiten an Motorradrahmen
Gruß, Klaus (nopa)
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Re: Schweißarbeiten an Motorradrahmen
hehe, schweisser unter sich
<<-- Lasst uns realistisch sein und das Unmögliche versuchen -->>
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Re: Schweißarbeiten an Motorradrahmen
Schweißfachbetrieb, der die Verantwortung übernimmt...
Interessant. Soviel ich weiß, ist Fahrzeugbau im Gegensatz zu Druckgerätebau und Stahlbau o.ä. NICHT aufsichtspflichtig. Daher wird es wohl schwer sein zu definieren, nach welchen Richtlinien und Vorgaben die Nähte auszuführen sind, von Verfahrensprüfungen mal ganz abgesehen.
Theoretisch dürfte jeder am Fahrzeug schweißen - von der schweißtechnischen Zulassung und Aufsicht her!
Aber da geht natürlich der TÜV nicht mit, der ja die Sicherheit des Fahrzeuges im Straßenverkehr sicherstellen soll.
Also sagt sich der TÜV: das Original hatte ne Zulassung und Abnahme damals, also alles gut.
Alles was hinterher passiert wird für den TÜV (oder DEKRA oder wer auch immer diese Prüfung macht) zum Problem. Schweißen ist eben NICHT hunderprozentig zerstörungsfrei prüfbar...
Also legen sich Hersteller als auch TÜV auf die sichere Seite, sagen erstmal zu tragenden Teilen NEIN und wenn, dann wollen sie sichergehen, dass es ordentlich gemacht wurde - nur wie?
Also Schweißfachbetrieb mit Schweißaufsicht, wobei auch hier nicht klar wird: reicht ein Schweißfachmann oder muss ein Schweißfachingenieur die Aufsicht führen, welche Qualifikationen brauchen die Schweißer...
Genaue Anforderungen vergleichbar mit der DIN EN 18800 für Stahlbau oder neuerdings die ISO 1090 sind mir nicht bekannt.
Der TÜV ist eventuell bereit solche Arbeiten abzusegnen, wenn sie sehen, dass das kein Gelegenheitsschweißer im Hinterhof gemacht hat - je mehr Zertifikate und Papier der Betrieb aufweisen kann, desto besser oder widerstandsloser läufts sicherlich beim TÜV - was man vorher klären sollte.
Fakt ist jedoch: allgemeiner Fahrzeugbau ist NICHT aufsichtspflichtig...
Interessant. Soviel ich weiß, ist Fahrzeugbau im Gegensatz zu Druckgerätebau und Stahlbau o.ä. NICHT aufsichtspflichtig. Daher wird es wohl schwer sein zu definieren, nach welchen Richtlinien und Vorgaben die Nähte auszuführen sind, von Verfahrensprüfungen mal ganz abgesehen.
Theoretisch dürfte jeder am Fahrzeug schweißen - von der schweißtechnischen Zulassung und Aufsicht her!
Aber da geht natürlich der TÜV nicht mit, der ja die Sicherheit des Fahrzeuges im Straßenverkehr sicherstellen soll.
Also sagt sich der TÜV: das Original hatte ne Zulassung und Abnahme damals, also alles gut.
Alles was hinterher passiert wird für den TÜV (oder DEKRA oder wer auch immer diese Prüfung macht) zum Problem. Schweißen ist eben NICHT hunderprozentig zerstörungsfrei prüfbar...
Also legen sich Hersteller als auch TÜV auf die sichere Seite, sagen erstmal zu tragenden Teilen NEIN und wenn, dann wollen sie sichergehen, dass es ordentlich gemacht wurde - nur wie?
Also Schweißfachbetrieb mit Schweißaufsicht, wobei auch hier nicht klar wird: reicht ein Schweißfachmann oder muss ein Schweißfachingenieur die Aufsicht führen, welche Qualifikationen brauchen die Schweißer...
Genaue Anforderungen vergleichbar mit der DIN EN 18800 für Stahlbau oder neuerdings die ISO 1090 sind mir nicht bekannt.
Der TÜV ist eventuell bereit solche Arbeiten abzusegnen, wenn sie sehen, dass das kein Gelegenheitsschweißer im Hinterhof gemacht hat - je mehr Zertifikate und Papier der Betrieb aufweisen kann, desto besser oder widerstandsloser läufts sicherlich beim TÜV - was man vorher klären sollte.
Fakt ist jedoch: allgemeiner Fahrzeugbau ist NICHT aufsichtspflichtig...
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Re: Schweißarbeiten an Motorradrahmen
Moinsen,frm34 hat geschrieben:
Also legen sich Hersteller als auch TÜV auf die sichere Seite, sagen erstmal zu tragenden Teilen NEIN und wenn, dann wollen sie sichergehen, dass es ordentlich gemacht wurde - nur wie?
ich hab beruflich viel mit dem TÜV zu tun...zwar hauptsächlich im Breich Kraftwerks-u. Raffinerieanlagen, aber auch da geht es letztendlich nur um Schweißnaht-bzw. Materialprüfungen. Und wie es sich manchmal ergibt, macht man auch mal ein privates Schwätzchen mit den Herren...auch zum Thema Rahmenschweißen (hab ich hin und wieder an alten Harleys gemacht): nach Aussage eines Sachverständigen vom TÜV Nord Hamburg ist das überhaupt kein Problem, wenn der Schweißer die entsprechend gültige Prüfung besitzt...Beispiel: bei Rohrrahmen muß die entsprechende Nennweite und Wanddicke für das gewählte Schweißverfahren abgedeckt sein (ne Prüfung für bspw. dünnwandiges Blech langt nicht), thats all. Eine Aufsicht a la Schweißfachmann o.ä. ist nicht nötig, da durch den Rahmen kein Medium fließt ( Thema Druckgeräterichtlinie wurde schon angesprochen), und aus diesem Grund muß sowas auch nicht geprüft werden (Durchstrahlung). Wie schon richtig erwähnt wurde, für den Fahrzeugbau gibt es keine gesonderten Richtlinien.
Re: Schweißarbeiten an Motorradrahmen
Auch wenn der Beitrag asbach ist, vielleicht aktuelle Infos dazu.
Ich habe das Problem, an meiner Honda den Lenkanschlag und die Zündschlossverriegelung ändern zu müssen/wollen.
Der TÜV sagte nö, auch nach Hinweis auf den CBR-Forumsbeitrag.
Diesen hält mein TÜV übrigens bis hierhin für einen Fake.
Ich habe daraufhin Honda angeschrieben und um Bitte der Klärung des Sachverhalts gebeten.
Honda fragte dann schriftlich (nach 24 Stunden!!!) nach meiner FzgIdNr und nachdem ich diese mitgelteilt habe, hat mich heute Honda auf dem Handy angerufen. Im Endeffekt kam dabei heraus, dass Honda das wirklich locker sieht, aber das nicht schriftlich (in Briefform) bestätigen kann (aufgrund ISO Zertifizierung).
Aber Honda (den Namen des Mitarbeiters möchte ich hier nicht nennen) bestätigte mir diesen Text als Original, der 2003 so von denen verfasst wurde.
In einer Mail schickte mir man diesen Text nochmals, inkl. Signatur und Ansprechnpartner von Honda, um das an den TÜV weiterleiten zu können. Mal sehen, was draus wird.
Wobei das mit MIG wirklich ungewöhnlich ist und den Schweißdraht selber habe ich auch so nicht gefunden!
Ich habe das Problem, an meiner Honda den Lenkanschlag und die Zündschlossverriegelung ändern zu müssen/wollen.
Der TÜV sagte nö, auch nach Hinweis auf den CBR-Forumsbeitrag.
Diesen hält mein TÜV übrigens bis hierhin für einen Fake.
Ich habe daraufhin Honda angeschrieben und um Bitte der Klärung des Sachverhalts gebeten.
Honda fragte dann schriftlich (nach 24 Stunden!!!) nach meiner FzgIdNr und nachdem ich diese mitgelteilt habe, hat mich heute Honda auf dem Handy angerufen. Im Endeffekt kam dabei heraus, dass Honda das wirklich locker sieht, aber das nicht schriftlich (in Briefform) bestätigen kann (aufgrund ISO Zertifizierung).
Aber Honda (den Namen des Mitarbeiters möchte ich hier nicht nennen) bestätigte mir diesen Text als Original, der 2003 so von denen verfasst wurde.
In einer Mail schickte mir man diesen Text nochmals, inkl. Signatur und Ansprechnpartner von Honda, um das an den TÜV weiterleiten zu können. Mal sehen, was draus wird.
Wobei das mit MIG wirklich ungewöhnlich ist und den Schweißdraht selber habe ich auch so nicht gefunden!
Viele Grüße
Mannie
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Re: Schweißarbeiten an Motorradrahmen
Ich denke, dass das mit dem MIG ein Schreibfehler ist. Lies Dir dazu nochmal den Beitrag von Hans durch (2ter von oben auf der ersten Seite).
...Nen Lenkanschlag zu schweißen ist eigentlich kein großer Akt. Womit der (Dein) TÜV da Probleme hat, kann ich nicht nachvollziehen.
Trotzdem: Wenn Du die Möglichkeit hast, den Lenkanschlag auf eine andere Weise zu ändern, dann würde ich diese vorziehen.
...Nen Lenkanschlag zu schweißen ist eigentlich kein großer Akt. Womit der (Dein) TÜV da Probleme hat, kann ich nicht nachvollziehen.
Trotzdem: Wenn Du die Möglichkeit hast, den Lenkanschlag auf eine andere Weise zu ändern, dann würde ich diese vorziehen.
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Re: Schweißarbeiten an Motorradrahmen
Korrekt. Da muss mindest ein Schweißfachingenieur in der Firma sein. Grundsätzlich aber Mumpitz weil Kraftfahrzeuge nicht unter diesen Bereich fallen.nopanic hat geschrieben: ↑22. Apr 2014 Der Knackpunkt dürfte hier liegen:Schweißfachbetrieb ist was anderes als ein Schweißer mit gültiger Schweißprüfung!unter der Voraussetzung, dass die
Schweißarbeit von einem Schweißfachbetrieb durchgeführt wird, welcher die
volle rechtsverbindliche Verantwortung für die
fachgerechte Schweißung übernimmt.
Man sollte sich die Frage stellen, wer einen angeschweißten Lenkanschlag überhaupt bemerkt.
Das größte Problem besteht m.M.n darin, die Naht so schlampig wie die Japsen hinzubekommen...
Unabhängig davon schweißt man schwarzen Stahl nicht MIG sondern MAG. Hoch beanspruchte Nähte werden WIG geschweißt (z.B. Wurzel im Pipelinebau, etc...). Hätte daher ebenfalls mit aufgeführt werden müssen...
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Re: Schweißarbeiten an Motorradrahmen
hallo
nach dieser vorlage sollte ein rahmenreperatur betrieb sowas machen können und die genannten kriterien erfüllen .
nach dieser vorlage sollte ein rahmenreperatur betrieb sowas machen können und die genannten kriterien erfüllen .
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Re: Schweißarbeiten an Motorradrahmen
Das wurde aber nicht als (Ausschluß)Kriterium vom TÜV bemängelt, sondern das Schreiben als solches angezweifelt. Insofern kann das also NICHT der Knackpunkt gewesen sein.nopanic hat geschrieben: ↑22. Apr 2014 Der Knackpunkt dürfte hier liegen:Schweißfachbetrieb ist was anderes als ein Schweißer mit gültiger Schweißprüfung!unter der Voraussetzung, dass die
Schweißarbeit von einem Schweißfachbetrieb durchgeführt wird, welcher die
volle rechtsverbindliche Verantwortung für die
fachgerechte Schweißung übernimmt.
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Re: Schweißarbeiten an Motorradrahmen
Der Schweißer mit den entsprechenden Scheinen hat halt in der Regel keine rechtliche Absicherung.
Ein Betrieb hat eine Haftpflicht - auch wenn der Fall einer Klage extrem unwahrscheinlich ist, da erstmal der Fahrzeugführer verantwortlich ist, mit was er rumgondelt.
Im Grunde will Honda damit sagen "Wenn was ist, komm' nicht zu uns!".
Finde das Statement seitens Honda aber wirklich interessant.
Ein Betrieb hat eine Haftpflicht - auch wenn der Fall einer Klage extrem unwahrscheinlich ist, da erstmal der Fahrzeugführer verantwortlich ist, mit was er rumgondelt.
Im Grunde will Honda damit sagen "Wenn was ist, komm' nicht zu uns!".
Finde das Statement seitens Honda aber wirklich interessant.
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