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Abgasanlage Marke: Eigenbau

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Vitag
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Re: Abgasanlage Marke: Eigenbau

Beitrag von Vitag »

Hast Du denn schon ein offizielles Schriftstück gesehen wo der Krümmer geprüft sein muss?

mtsny
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Re: Abgasanlage Marke: Eigenbau

Beitrag von mtsny »

Danke erst mal für die Antworten war jetzt auch erst mal nur ein Gedanke wozu ich bei Google erst mal nichts gefunden hatte

@XJMarc aber ja die meine ich, zwar jetzt nicht das die drei Loopings hinlegen aber im groben war das mein Gedanke. Richtig gemacht kann das echt geil aussehen

würde mich allerdings auch wundern wenn man die Krümmer beliebig verbauen kann. Weil wie schon gesagt wurde das ändert ja die komplette Charakteristik
Fragen beim TÜV würde ich sowieso wenn ich sowas umsetzten würde.

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obelix
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Re: Abgasanlage Marke: Eigenbau

Beitrag von obelix »

Vitag hat geschrieben: 10. Apr 2019Hast Du denn schon ein offizielles Schriftstück gesehen wo der Krümmer geprüft sein muss?
Nope. Aber leider isses bei uns in der bunten deutschen Republik ja so, dass alles , was ned explizit erlaubt ist, automatisch verboten ist:-)

Gruss

Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...

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obelix
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Re: Abgasanlage Marke: Eigenbau

Beitrag von obelix »

Hier wird z.B. unter "eintragungspflichtig" aufgeführt: Krümmer (nur wenn sich Rohrführung oder Querschnitt ändern). Da sich bei so einem Eigenbau i.d.R eines oder beides ändert, ist so eine Eigenbau- oder Zubehöranlage imho abnahmepflichtig.

Gruss

Obelix
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skieny
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Re: Abgasanlage Marke: Eigenbau

Beitrag von skieny »

Bei meiner Anlage musste jedes Teil, Krümmer, Vorschschalldämpfer und Endschalldämpfer eine eigene Nummer haben. Diese wurde dann in der Einzelabnahme geprüft und eingetragen.

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Bambi
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Re: Abgasanlage Marke: Eigenbau

Beitrag von Bambi »

Hallo zusammen,
von meiner verflossenen MZ ETZ 250 weiß ich jedenfalls, daß die Leistung von 21 auf 17 PS durch einen längeren Krümmer (der auch gekennzeichnet war) gedrosselt wurde ...
Schöne Grüße, Bambi
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Joe84
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Re: Abgasanlage Marke: Eigenbau

Beitrag von Joe84 »

Krümmer sind definitiv eintragungspflichtig sobald sich Querschnitt, Form oder Länge ändert. Der Passus findet sich in der entsprechenden Richtlinie zum Fahrgeräusch (nummer hab ich gerade nicht zur Hand) Letztenendes ist fast alles realisierbar, wenn das Geräuschverhalten passt.
Bei mir wurden die Krümmer nach Fahrgeräuschmessung ebenfalls mit einer Nummer versehen, genau wie die Megaphone.

Grüße Joe
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TortugaINC
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Re: Abgasanlage Marke: Eigenbau

Beitrag von TortugaINC »

Der für das Motorrad zugelassene Endschalldämpfer passt, ohne diesen zu verändern, nur auf den entsprechenden Krümmer. Vergrößert man den Durchmesser von 40 auf 45mm, muss man auch am Endschalldämpfer was ändern, weswegen vergrößern vom Krümmer unter Beibehaltung des für das jeweilige Motorrad zugelassenen ESD so in den meisten Fällen nicht funktioniert. Solange der Krümmer so verlegt ist, dass die Verkehrssicherheit gegeben ist, stört das den Prüfer nicht - bzw. fällt das ja auch keinem auf.
Und wenn man einen anderen, nicht für das Motorrad geprüften ESD an seinen fetten Krümmer klemmt und das abnehmen lassen will, dann gibts ja eh die Geräuschmessung.
"Happiness is only real when shared”. 

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