Rappo hat geschrieben: ↑6. Aug 2019
Hat jemand von euch bereits Erfahrungen gemacht mit einem Heckrahmen Marke Eigenbau?
Da ich diesen selbst geschweißt habe, hab ich kein Gutachten oder sonstiges. Bekomme ich diesen überhaupt eingetragen?
Ich habe bereits 4 selbst gebaute Heckrahmen eingetragen bekommen. Dabei 2-mal sogar mit gravierenden Änderungen
des Hauptrahmens. ( was ja hier viele bezweifeln das das überhaupt eintragungsfähig ist )
Meine Erfahrung :
Man bekommt das eingetragen , wenn folgende Bedingungen / Vorgehensweisen eingehalten werden :
- Man kennt einen kompetenten , willigen und begeisterten Prüfer ( wichtigster Punkt - ansonsten gute Nacht )
- Man spricht vor Beginn der Tat mit dem Prüfer über seine Ideen
- Man zeigt eine Studie / Zeichnung / Photoshop etc. dem Prüfer und spricht mit ihm darüber
- Man orientiert sich bei der Auslegung der neuen Streben oder Halter an Originalbeispielen und
dimensioniert diese noch etwas stärker
- Man arbeitet sauber und ordentlich und zeigt dem Prüfer vorher eine Schweißprobe
( im Idealfall ein Prüfzeugnis seiner Schweißerqualifikation )
- Man stellt dem Prüfer den fertigen Rohbau vor und bespricht ggf. nötige Änderungen
- Man legt dem Prüfer eine vollständige Liste / Prüfzeugnisse , der verwendeten Materialien und Zubehörteile vor
( Eigenbauten kennzeichnet man mit selbst entworfenen Symboliken )
- Man fragt den Prüfer vor der Tat für welche Teile / Eigenbauten er welche Unterlagen sehen will
Wenn dann alles geklappt hat , steht zum Thema Heck / Heckrahmen später z.B. folgendes in den Papieren :
"Mit Umbausatz Cafe Racer ( geändert.Heckrahmen, Kennz.: CPE-MG-RM-02 I. Verb. mit Hinterradschwinge
Zoccolettoria, Kennz.: DE.ZOCCO1704008, mit Zentralfederbein YSS.Kennz.:KBA90928, Sitzbank Böhse
Moppets,Typ:CR-C )"
Obige Eintragung beschreibt den Rahmenumbau eines Moto Guzzi Tonti Rahmens auf Zentralfederbein , das
Einschweißen einer Zentralfederbeinaufnahme , das komplette wegschneiden des hinteren Rahmens mit
Neuanfertigung der Aufnahmen für den neuen Heckrahmen , den Heckrahmen selbst , weitere zusätzliche
Versteifungen für den Rahmen , eine Sonderschwinge , sowie das neue GFK Heckteil.
Die Kennzeichnungen laut Eintragung findet man an den Bauteilen .
Die Prüfer haben in einem definierten Rahmen auf Grund ihrer Qualifikation die Möglichkeit solche
Umbauten einzutragen. Jedoch darf das nicht jeder Prüfer ! Es gibt Qualifikationsunterschiede.
Mein Prüfer z.B. darf zwar nach §21 abnehmen , kann jedoch keine Neuzulassungen mit Sonderrahmen
abnehmen .