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Tankumbauten eintragungspflichtig?

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mrairbrush
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Re: Tankumbauten eintragungspflichtig?

Beitrag von mrairbrush »

Ich meinte alte originale Tanks und keine Zubehörtanks. Da ist mir noch nie eine Nummer aufgefallen.
Bei neueren Tanks ist meist eine eingestanzt. So z.B. bei diesem neuen Alutank für eine GS den ich zur Berarbeitung gerade da habe.
Habe noch zwei alte Tanks da. Da sehe ich doch mal genauer nach.
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Alrik
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Re: Tankumbauten eintragungspflichtig?

Beitrag von Alrik »

Nö, da steht in der Regel nirgends was drauf, evtl. hat der eine oder andere Hersteller da seine Teilenummer verewigt, aufgefallen ist es mir noch nie, hab aber auch (mangels Notwendigkeit) noch nie danach gesucht.
Und es steht auch nirgends geschrieben, dass das so sein müsste.
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f104wart
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Re: Tankumbauten eintragungspflichtig?

Beitrag von f104wart »

mrairbrush hat geschrieben: 23. Aug 2019 Ich meinte alte originale Tanks und keine Zubehörtanks.
Ein TankUMBAU (siehe Überschrift) kann alles sein. Es kann die Änderung eines Originaltanks sein, wie zum Beispiel dieser CB 350 Four Tank, es kann ein Oiginaltank von einem anderen Moped sein, es kann ein Zubehörtank sein oder auch ein selbst gedengelter Tank.

Natürlich braucht ein Originaltank, der auf ein anderes Moped gesteckt wird, keine Druckprüfung.

Wurden daran aber Änderungen vorgenommen und Schweißarbeiten durchgeführt, braucht er (theoretisch) eine. Hier wird halt unterschieden, ob man nur eine Beule in den Tankboden gekloppt hat, um beispielsweise den Zündspulen Platz zu verschaffen, oder ob Teile des Bodens herausgeschnitten und durch anders geformte Bleche ersetzt wurden.

Möchtest Du einen Originaltank von einem anderen Moped eintragen lassen, braucht er eine Nummer oder eine andere Kennzeichnung, um ihn identifizieren und zuordnen zu können. ...Wenn der Prüfer es so verlangt. Möglicherweise schreibt er auch einfach nur den Typ des Spendermopeds in Deine Papiere. Genau so, wie das bei nicht gestempelten Auspuffanlagen eben auch gehandhabt wird. Nur, dass Du beim Tank eben keine Fahrgeräuschmessung brauchst. :grinsen1:

Geprüft wir die Befestigung und der Abstand der Lenkerenden zum Tank bei voll eingeschlagenem Vorderrad und die Freigängigkeit der Züge. Genau wie beim Eintragen eines anderen Lenkers eben auch.

Der Tank muss in Gummi gelagert sein und darf nirgendwo anstoßen. Es muss halt ausgeschlossen sein, dass sich durch eine unzureichende oder falsche Befestigung Risse bilden können.


Für einen Tank aus dem Zubehör gilt für die Eintragung und Befestigung das gleiche. Und wenn der Prüfer zusätzlich eine Druckprüfung verlangt, dann brauchst Du eine. Wenn nicht, dann eben nicht.

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mrairbrush
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Re: Tankumbauten eintragungspflichtig?

Beitrag von mrairbrush »

Und wenn es dann doch in die Hose geht haftet der TÜV nicht. Bekommst nicht mal deine Prüfungsgebühren zurück. Ein staatlich begünstigtes Unternehmen ohne jegliche Haftung.

cafetogo
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Re: Tankumbauten eintragungspflichtig?

Beitrag von cafetogo »

Natürlich braucht ein Originaltank, der auf ein anderes Moped gesteckt wird, keine Druckprüfung.

Seit China und Indien auch noch original Tanks nachbauen ist das gar nicht mehr so Natürlich :grinsen1:

Grüße
Roland

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f104wart
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Re: Tankumbauten eintragungspflichtig?

Beitrag von f104wart »

mrairbrush hat geschrieben: 24. Aug 2019 Und wenn es dann doch in die Hose geht haftet der TÜV nicht. Bekommst nicht mal deine Prüfungsgebühren zurück. Ein staatlich begünstigtes Unternehmen ohne jegliche Haftung.

Wer ist denn dafür verantwortlich, wenn ein Tank bei einer Druckprüfung undicht ist? Der, der ihn prüft oder der, der ihn gebaut, in Vertrieb gebracht oder ihn verändert hat?

Und warum sollte der Prüfer oder die Prüforganisation Dir dann die Prüfungsgebühren zurück erstatten? :roll:
...Vorausgesetzt natürlich, der Druckprüfer hat sich an die Prüfanweisung gehalten und nicht, wie bei mir damals, den Tank mit 1 bar aufgepumpt. Dafür ist er dann sehr wohl haftbar.

Und genau so haftet der TÜV oder eine andere Prüforganisation auch dann, wenn der Prüfer Dein Moped bei einer Probefahrt oder im Rahmen der Sichtprüfung umschmeißt oder sonstwie beschädigt. Selbst wenn er beim Abkratzen des alten Stempels Dein Kennzeichen zerkratzt, kannst Du Ersatz dafür einfordern.

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mrairbrush
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Re: Tankumbauten eintragungspflichtig?

Beitrag von mrairbrush »

Aber nicht für Schäden durch falsches oder schlechtes prüfen. Mir ist nach einem TÜV keine 200m vom TÜV Gelände bei einem Automatikauto die Bremsleitung geplatzt weil sie großflächig angerostet war und Prüfer meinte das es mit etwas abschleifen getan sei. Da brauch ich dann sicher keinen Ingenieur.
War kein Spaß ohne Motorbremse nur mit Handbremse eine 1,5t Karre sicher nach Hause zu bringen.
War mir eine Lehre.

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f104wart
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Re: Tankumbauten eintragungspflichtig?

Beitrag von f104wart »

Der TÜV/die DEKRA/sonstige machen eine Funktions- und Sichtprüfung. Auch ein Ingenieur hat keine Röntgenaugen. Und auch in Deinem Fall ist der Prüfer nicht für den Zustand Deines Fahrzeugs verantwortlich.

Hätte er Dich mit dem Hinweis, dass die Leitung angerostet ist, nicht vom Hof fahren lassen, hättest Du Dich auch beschwert. Dann wäre es wieder der böse TÜV gewesen, der so gar nicht etwas kulant ist und auch noch für die Nachprüfung die Hand auf hält. "...Das hat doch die ganze Zeit gehalten. Wieso soll denn ausgerechnet jetzt was passieren?!"

Die "Lehre" geht wohl hoffentlich in die Richtung, dass Du künftig etwas mehr Wert auf eine vernünftige Wartung legst. Die HU ist nicht dazu gedacht, mangelnde Pfelge und Wartung zu ersetzen.

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Alrik
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Re: Tankumbauten eintragungspflichtig?

Beitrag von Alrik »

Wobei die Bremsleitung ganz klar in den Pflichtbereich gehören, man kann halt nur dummerweise nicht in alle Ecken reinschauen.
Wenn die Leitung sichtbar gammelig war und der Prüfer das auch gesehen und falsch eingeschätzt hat, dann kann man schon drüber nachdenken, ob da nicht ein Entgegenkommen in irgendeiner Form in Frage kommt.
Mir wär das jedenfalls peinlich genug, dass ich mich drum kümmer.
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Re: Tankumbauten eintragungspflichtig?

Beitrag von Emil1957 »

Ich gebe jetzt auch mal einen Senf zum Thema "Tank eintragen" dazu. Auf meiner CB350K ist ja ein umgearbeiteter MZ-Tank drauf. Sicherheitshalber habe ich von einem Kühlerbauer eine Dichtigkeitsprüfung machen lassen, hat 20€ gekostet. Der TÜV hat es ohne Probleme abgenommen und eingetragen. Bin mir aber gar nicht sicher, ob der Prüfer überhaupt gemerkt hätte, dass der Tank umgeschweißt wurde.
Grüße

Emil

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