Die Frage ist nur, welche Allgemeinverbindlichkeit solche Vorgänge haben und wie sattelfest eine solche Zulassung im Falle eines Falles vor Gericht ist. Ein Stempel im Papier ist juristisch auch nichts wert, wenn er unter falschen Voraussetzungen oder Willkür dahin gekommen ist.
Kenne ich von meinen Aktivitäten mit historischen Treckern.
Daß ein Prüfer an einer schon hunderttausendfach herumfahrenden Verkleidung; an einem 150 km/h 40-PS-Mopped montiert; etwas Elementares zum Aussetzen findet, kann ich mir aber auch kaum vorstellen.
Zumal die Schale rahmenfest montiert werden soll; Einflüsse auf die Lenkung auch nur marginal sein sollten.
Im Gegensatz zu lenkerfesten Verkleidungen oder den in den Siebzigern so beliebten Scheiben à la Guzzi California, die bei meiner R65 bei nur ein paar Grad weniger Neigung das Motorrad schon bei Landstraßengeschwindigkeit zum heftigen Pendeln brachte.
Also; technisch mache ich mir da keine Sorgen.
Eher, ob da nicht die Kosten aus dem Ruder laufen, wenn die offizielle Vorgehensweise ein halbwöchiges Anmieten des Labors der RWTH Aachen bedingt.
Und um dem Kind mal einen Namen zu geben:
Es ist die "Imola" Verkleidung vom Kickstartershop.
Ich hatte ein bischen gehofft, es würden sich Leute melden, die das mit der SRX oder der XBR, welche sich beide ja für eine solche Verkleidung anbieten, schon gemacht haben.
Zumindest für die SRX gab/gibt es eine sehr ähnliche Verkleidung, die wohl von EGU in Waiblingen vertrieben wurde und die über ein entsprechendes Gutachten verfügen soll(?).
Aber deren Webseite ist so fürchterlich, daß ich da nichts finde.
Also:
XBR- und SRX-Fahrer mit eingetragener Halbschale; meldet Euch!
