Nö, das wäre dann Haftpflicht. :DtheTon~ hat geschrieben: 23. Mär 2020 Die Vollkasko wäre es ja nur, wenn womöglich das Auto gegen das Fahrrad "gefallen" wäre.![]()

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Versicherungsfall? Fahrrad fällt gegen KFZ...
- Alrik
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Re: Versicherungsfall? Fahrrad fällt gegen KFZ...
Lächle! Du kannst sie nicht alle töten.
Konkrete Anfragen zu Abnahmen von Umbauten im PLZ-Bereich 64, 63, 60, 61 und Umgebung vorzugsweise per PN.
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- theTon~
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Re: Versicherungsfall? Fahrrad fällt gegen KFZ...
Stimmt...
P.S. ....und jammert hier nicht so rum. Ist ja alles Spaß.

P.S. ....und jammert hier nicht so rum. Ist ja alles Spaß.

Rocker bleiben!
Gruß
René
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René
Re: Versicherungsfall? Fahrrad fällt gegen KFZ...
Die Haftpflicht würde dann den Schaden am Fahrrad bezahlen, den Schaden am Auto würde man über die Kasko abrechnen....
denk ich....
Bleibt gesund
Dirk
...am Ende wird alles gut, nur davor ist meistens scheiße

Dirk
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- DerAlte
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Re: Versicherungsfall? Fahrrad fällt gegen KFZ...
Aha, verstehe, alles nur „Corona Hüttenkoller“! Das wird meistens draus aus solchen Fragestellungen...theTon~ hat geschrieben: 24. Mär 2020 Stimmt...![]()
P.S. ....und jammert hier nicht so rum. Ist ja alles Spaß.![]()
Aber die ersten paar Überlegungen dazu, die waren echt...da bin ich mir leider sehr sicher!
Jetzt kannst es weiter laufen lassen, kommen sicher noch super Szenarien und mögliche Schadensverläufe...
Wollte das nur geklärt haben, damit kein Unbedarfter falsche Schlüsse zieht!
Grüße Volker
- hellacooper
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Re: Versicherungsfall? Fahrrad fällt gegen KFZ...
Naja, die Schlüsse kann ja jeder selber daraus ziehen...
Aber nochmal zum Sachverhalt: Wenn ein fremdes Fahrrad gegen mein Auto fällt, dann bezahlt das doch wohl die Haftpflicht des Fahrradbesitzers, oder? Was hat die Haft- oder Kaskoversicherung meines Autos damit zu tun?
Grüße
André
Aber nochmal zum Sachverhalt: Wenn ein fremdes Fahrrad gegen mein Auto fällt, dann bezahlt das doch wohl die Haftpflicht des Fahrradbesitzers, oder? Was hat die Haft- oder Kaskoversicherung meines Autos damit zu tun?
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- grumbern
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Re: Versicherungsfall? Fahrrad fällt gegen KFZ...
Ja. Da hier aber beide Unfallsgegner auf dieselbe Police laufen, wird da nix draus.
- sven1
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Re: Versicherungsfall? Fahrrad fällt gegen KFZ...
...hier mal Versicherung für Laien...
Unser Bremer hat eine Freundin (diese ist per namentlicher Nennung in seiner Privathaftpflicht (PHV) mitversichert), diese stellt ihr Rad so ab, daß dieses beim Umfallen sein Auto beschädigt.
Der Versicherer behandelt diesen Schaden so, als ob gemeinsames/gemeinsam angeschafftes Eigentum beschädigt wurde, daher auch die Bezeichnung "Eigenschaden".
Dies gilt als nicht versichert, weil die Haftpflicht immer dann einspringt wenn ich (oder ein mitversichertes Familienmitglied) einen DRITTEN schädige.
Auch hier gibt es eine Ausnahme, bzgl. der Dauer des Zusammenlebens...aber das ginge zu weit.
Neues Szenario (weil ja zur Prüfung angehalten wurde. (ich nenne das mal gut gemeinter Rat zum Versicherungsbetrug(bitte jetzt kein Aufschrei, in form von wozu zahle ich dann meine Prämie)).
Der Kumpel unseres Bremers stellt sein Rad ab, dieses fällt um und beschädigt sein Auto.
Wer zahlt?
Nicht ganz einfach. Hat der Kumpel alles getan um den Schaden zu vermeiden, ist er nach BGB nicht haftpflichtig zu machen, dies gilt seinem Schutz. Ist er haftpflichtig zu machen, wird lediglich der Zeitwert ersetzt, da das BGB sagt, "der Geschädigte muß in den "Zustand" versetzt werden der vor dem Schaden bestand. Versicherung zahlt. Jetzt geht es um den Zeitwert. Ist das Auto eine 10 Jahre alte, abgewirtschaftete Buffe die noch 500€ kostet, die Reparatur jedoch mit 1000€ zu Buche schlägt, gibt es den Zeitwert/Wiederbeschaffungswert des Autos, da die Reparaturkosten den Wert des Autos übersteigen. Wer jetzt aufgepasst hat, merkt, 1000€ Reparatur für ein 500€ Auto...Besserstellung.
Im Gegenzug könnte der Fahrzeughalter den Schaden in beiden Fällen über seine Vollkasko regulieren lassen, inkl. Hochstufung, Abzug Selbstbehalt (SB) und bei Selbständigen Nettoersatz wegen Vorsteuerabzugsberechtigung.
Wenn sich das jetzt nicht lohnt, ist das i.d.R. nicht das Problem des Versicherers, sondern liegt zu xx% in der Entscheidung des Fahrzeughalters, bei Vertragsabschluß eine SB in bestimmter Höhe zu vereinbaren, oder sich gegen mögliche Rabattretter zu entscheiden.
Ich hoffe etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben.
Sven findet Versicherung toll...
Unser Bremer hat eine Freundin (diese ist per namentlicher Nennung in seiner Privathaftpflicht (PHV) mitversichert), diese stellt ihr Rad so ab, daß dieses beim Umfallen sein Auto beschädigt.
Der Versicherer behandelt diesen Schaden so, als ob gemeinsames/gemeinsam angeschafftes Eigentum beschädigt wurde, daher auch die Bezeichnung "Eigenschaden".
Dies gilt als nicht versichert, weil die Haftpflicht immer dann einspringt wenn ich (oder ein mitversichertes Familienmitglied) einen DRITTEN schädige.
Auch hier gibt es eine Ausnahme, bzgl. der Dauer des Zusammenlebens...aber das ginge zu weit.
Neues Szenario (weil ja zur Prüfung angehalten wurde. (ich nenne das mal gut gemeinter Rat zum Versicherungsbetrug(bitte jetzt kein Aufschrei, in form von wozu zahle ich dann meine Prämie)).
Der Kumpel unseres Bremers stellt sein Rad ab, dieses fällt um und beschädigt sein Auto.
Wer zahlt?
Nicht ganz einfach. Hat der Kumpel alles getan um den Schaden zu vermeiden, ist er nach BGB nicht haftpflichtig zu machen, dies gilt seinem Schutz. Ist er haftpflichtig zu machen, wird lediglich der Zeitwert ersetzt, da das BGB sagt, "der Geschädigte muß in den "Zustand" versetzt werden der vor dem Schaden bestand. Versicherung zahlt. Jetzt geht es um den Zeitwert. Ist das Auto eine 10 Jahre alte, abgewirtschaftete Buffe die noch 500€ kostet, die Reparatur jedoch mit 1000€ zu Buche schlägt, gibt es den Zeitwert/Wiederbeschaffungswert des Autos, da die Reparaturkosten den Wert des Autos übersteigen. Wer jetzt aufgepasst hat, merkt, 1000€ Reparatur für ein 500€ Auto...Besserstellung.
Im Gegenzug könnte der Fahrzeughalter den Schaden in beiden Fällen über seine Vollkasko regulieren lassen, inkl. Hochstufung, Abzug Selbstbehalt (SB) und bei Selbständigen Nettoersatz wegen Vorsteuerabzugsberechtigung.
Wenn sich das jetzt nicht lohnt, ist das i.d.R. nicht das Problem des Versicherers, sondern liegt zu xx% in der Entscheidung des Fahrzeughalters, bei Vertragsabschluß eine SB in bestimmter Höhe zu vereinbaren, oder sich gegen mögliche Rabattretter zu entscheiden.
Ich hoffe etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben.
Sven findet Versicherung toll...

"Alles muss sich ändern, damit alles bleibt, wie es ist." (Der Leopard, Giuseppe Tomasi di Lampedusa)
Re: Versicherungsfall? Fahrrad fällt gegen KFZ...
Moin.
Passt jetzt nicht zum eingangs beschriebenen Fall, aber zum Thema Privathaftpflicht:
Hab mal einem Freund geholfen, eine Glaswand in eine Dusche einzubauen. Das heißt, ich habe ihm eigentlich geholfen, zwei Wände einzubauen, die erste haben wir nämlich nach allen Regeln der Kunst in ein Mosaik verwandelt.
Da ich definitiv zum Zeitpunkt des Unglücks auch beide Flossen an der Scheibe hatte, habe ich ihm angeboten, das Ganze über meine Haftpflicht abzuwickeln. Nach Anzeige des Schadens kam dann ein Schreiben der Versicherung mit der für mich seltsam anmutenden Frage, ob ich denn Geld für meine Hilfeleistung genommen habe. Natürlich nicht (der Gegenwert der zwei Flaschen Pils ist ja vernachlässigbar) - das habe ich auch freundlich so zurückgeschrieben. Daraufhin kam dann die Ablehnung der Schadensübernahme, da es sich um einen sogenannten "Gefälligkeitsschaden" handele, der nicht automatisch in einer Privathaftpflicht enthalten sei. Ich habe mich sehr darüber geärgert, weil der Vertrag so alt war, dass bei Abschluss damals gar nicht danach unterschieden wurde. Als das irgendwann im Kleingedruckten geändert wurde, bin ich darüber nie explizit informiert worden.
Das Angebot der Schadensübernahme, wenn ich ab sofort den Schutz für Gefälligkeitsschäden mit dazubuchen würde, habe ich abgelehnt (purer Stolz - nicht umsonst eine der 7 Todsünden...
), meinem Kumpel die 200 aus der Haushaltskasse in die Hand gedrückt, die Versicherung gekündigt und eine andere abgeschlossen. Die dabei noch billiger war - natürlich incl. Gefälligkeitsschäden, versteht sich. Empfehle ich euch auch, kostet nämlich kaum mehr als ohne.
Gruß,
Markus
Passt jetzt nicht zum eingangs beschriebenen Fall, aber zum Thema Privathaftpflicht:
Hab mal einem Freund geholfen, eine Glaswand in eine Dusche einzubauen. Das heißt, ich habe ihm eigentlich geholfen, zwei Wände einzubauen, die erste haben wir nämlich nach allen Regeln der Kunst in ein Mosaik verwandelt.

Da ich definitiv zum Zeitpunkt des Unglücks auch beide Flossen an der Scheibe hatte, habe ich ihm angeboten, das Ganze über meine Haftpflicht abzuwickeln. Nach Anzeige des Schadens kam dann ein Schreiben der Versicherung mit der für mich seltsam anmutenden Frage, ob ich denn Geld für meine Hilfeleistung genommen habe. Natürlich nicht (der Gegenwert der zwei Flaschen Pils ist ja vernachlässigbar) - das habe ich auch freundlich so zurückgeschrieben. Daraufhin kam dann die Ablehnung der Schadensübernahme, da es sich um einen sogenannten "Gefälligkeitsschaden" handele, der nicht automatisch in einer Privathaftpflicht enthalten sei. Ich habe mich sehr darüber geärgert, weil der Vertrag so alt war, dass bei Abschluss damals gar nicht danach unterschieden wurde. Als das irgendwann im Kleingedruckten geändert wurde, bin ich darüber nie explizit informiert worden.
Das Angebot der Schadensübernahme, wenn ich ab sofort den Schutz für Gefälligkeitsschäden mit dazubuchen würde, habe ich abgelehnt (purer Stolz - nicht umsonst eine der 7 Todsünden...

Gruß,
Markus
- karlheinz02
- Beiträge: 711
- Registriert: 5. Dez 2018
- Motorrad:: Reiskocher
& bayerisches Motorrad
Drahtesel aus Bielefeld - Wohnort: Burghausen
Re: Versicherungsfall? Fahrrad fällt gegen KFZ...
wie geht es der Freundin jetzt?IoMTT hat geschrieben: 23. Mär 2020 Moin,
am Freitag hat meine Freundin ihr Fahrrad neben meinen PKW gestellt, mit dem Ergebnis des Umfallens und einer Beule in der Beifahrertür...

Grüße, Karl-Heinz
Grüße aus dem Grenzland,
Karl-Heinz
Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken – vorausgesetzt, sie denken dasselbe wie wir. (Mark Twain)
Karl-Heinz
Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken – vorausgesetzt, sie denken dasselbe wie wir. (Mark Twain)
- IoMTT
- Beiträge: 457
- Registriert: 3. Jan 2016
- Motorrad:: Ducati, Moto Guzzi Le Mans II "Hot Rod"
- Wohnort: Bremen
Re: Versicherungsfall? Fahrrad fällt gegen KFZ...
Gut: ich raste ja nicht aus.
Insbesondere, weil vor 3 Jahren ne Blumenampel (hat sie über dem Carport aufgehängt) schonmal auf die Haube geknallt ist.
Ich bedanke mich aber erstmal bis hier her, für die ausführlichen und erhellenden Ausführungen. Ich hatte jetzt einen -legalen- Kniff angedacht...
Nett von Euch, dieser reichliche Einsatz aus dem Forum.
Insbesondere, weil vor 3 Jahren ne Blumenampel (hat sie über dem Carport aufgehängt) schonmal auf die Haube geknallt ist.
Ich bedanke mich aber erstmal bis hier her, für die ausführlichen und erhellenden Ausführungen. Ich hatte jetzt einen -legalen- Kniff angedacht...

Nett von Euch, dieser reichliche Einsatz aus dem Forum.

26th Milestone -‘Joey’s’ in memory