Ich zitiere mal der Einfachheit halber den Beitrag hier aus dem Forum von rain8 vom Juni 2017:SuzukiGS550 hat geschrieben: 10. Apr 2020Wo steht denn wie weit die Blinker nach vorne oder hinten am Heck angebracht werden müssen?
Scheint im ersten Moment ne komplizierte Sache zu sein, zählt aber mittlerweile eig. zum Gemeinwissen bei Mopedschraubern....in der Richtlinie 93/92/EWG wurde die 30cm Regelung zum ersten Mal in Anhang-2, Abschnitt 6.3.3.3 definiert:
6.3.3.3.) In Längsrichtung: Der sich nach vorn erstreckende Abstand zwischen der Querebene, die das äußerste hintere
Ende des Fahrzeugs begrenzt, und dem Bezugspunkt der hinteren Fahrtrichtungsanzeiger darf nicht größer als
300 mm sein.
Auch die anschließende Regelung 2009/67/EG enthält diese Vorschrift. Laut deren Webseite (unter Informationen zum Dokument) wurde 2009/67/EG aber inzwischen auch durch die EU Verordnung 168/2013 abgelöst. 168/2013 scheint also momentan aktuell zu sein (worauf z.B. auch [MORECHT]) hindeutet.
In 168/2013 finden sich allerdings wenige/keine konkreten Angaben zu Fahrtrichtungsanzeiger und sonstigen technischen Details. Es scheint so, dass die in der EU Verordnung 3/2014 definiert sind. In 3/2014 liest man allerdings für L3e (kräftige Motorräder) in Anhang-9, Abschnitt 1.3 (S. 53) nur:
1.3.) Fahrzeuge der Klasse L3e müssen alle einschlägigen Anforderungen der UNECE-Regelung Nr. 53 erfüllen. Die
Anforderungen der Nummern 1.8 bis 1.12 sind gleichfalls zu beachten.
Und in UNECE 53 findet sich dann leider wieder 6.3.3.3 mit der bekannten Regelung.
- 93/92/EWG: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 31993L0092
- 2009/67/EG: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 32009L0067
- 168/2013: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 32013R0168
- 3/2014: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 32014R0003
- UNECE 53: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 087:DE:PDF
- MORECHT: http://www.motorrad-recht.de/motorradre ... it-1-1-16/
Gruss
Obelix