Die objektive Begutachtung übernimmt dein Prüfer rein nach Zahlenwert/ dB-Grenze ganz statisch, ob ok oder nicht. Das spricht aber nicht davon frei, dass das subjektive Geräuschempfinden anderer Mitmenschen dagegen anders wahr genommen wird.
Wenn es die Gelegenheit mal erlaubt, vergleiche z.B. mal die StVZO-konforme Karre, die einzeln dein Domizil passiert, mit einer ganzen Horde von Töffs, selbst wenn jede einzelne davon sich technisch oder administrativ nichts vorzuwerfen hätte. Das ist übrigens auch eine Analogie dazu, dass einem der rasenmähende Nachbar immer dann so dermaßen auf den Sack geht, wenn ich es am wenigsten dulden mag. Besonders zu Zeiten, die man für gewöhnlich als mittlerweilen allgemein verbindliche Ruhe- bzw. Werkzeiten respektieren sollte.
Und ich finde, es gibt sie zu recht, um damit wenigstens das Lärmkontingent tagweise etwas zu lenken und zu steuern.