Alrik hat geschrieben: 11. Jun 2020Die Zulassungsstelle kann halt nachträglich nochmal ne Bestätigung oder ne neue Begutachtung fordern, wenn "unverzüglich" schon ewig her ist.
Jetzt hast mich mistverstanden:-)
Dass man die Sachen, die NICHT mit dem Satz der nächsten Befassung vergutachtet sind, sofort erledigen muss, ist klar. Mir gings nur um die Eintragungen, die laut PB nicht unverzüglich zu erledigen sind. Wenn Du dazu was hättest, würdest sicher viele Leute glücklich machen:-)
Gruss
Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...