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Seeley» Honda CB 836 Four>me ;) [No.178/SH7-678]

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theTon~
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Re: Seeley» Honda CB 836 Four>me ;) [No.178/SH7-678]

Beitrag von theTon~ »

So..., nach dem die letzte Hürde genommen ist, kann ich auch hier mal wieder ein paar Details in die Öffentlichkeit stellen.

Der Prüfingenieur hat mich dieses Mal wirklich gefordert. Angefangen von den (zugegebenermaßen nachvollziehbar kritischen) Blinkerpositionen vorne und hinten, zum unzulässigen (zeitgenössischen) Zubehörrücklicht, über die Kennzeichenbeleuchtung (die nur noch nach Vorlage der Montagezeichnung des Herstellers genehmigungsfähig sein soll), zum nachzuweisenden Übersetzungsverhältnis der Hinterradbremse, dem Nachweis der geänderten Lenkkopflagergrößen, dem Nachweis des Nachlaufs nach Gabelumbau, bis zur Fahrgeräuschmessung wegen der Einzelluftfilter.

Also habe ich die Blinker geändert. Vorne Kellermann Lenkerendenblinker BL2000, hinten Bullet Atto. Anderes Rücklicht... (zum Glück hatte Dieter von Kickstarter etwas Passendes im Shop). Das Thema Kennzeichenbeleuchtung ist krasser als man es annehmen mag. Irgendwie scheint es da andere TÜV-interne Anweisungen zu geben. Ich hatte sowohl in Oldenburg (Niedersachsen) mit meiner Triumph und in Bremen das gleiche Problem, obwohl es sich um andere Bundesländer handelt. Die Zulassung der Kennzeichenbeleuchtungen ist hier regional nur noch mit dem Nachweis der geprüften Montageposition zulässig. Die E-Nummer besagt nur, dass es geprüft wurde, aber nicht in welcher Position. Und Ihr glaubt gar nicht, wie weit die Dinger abstehen müssen, um die Zulassung zu erhalten. :shock:
Aber das Problem ist, erstmal an dieser Montageanleitungen zu kommen. Selbst Kellermann hat da seine Probleme. Schaut Euch mal die Montagezeichnung an und beachtet man den Wert X=100. In der Realität hat der ausgelieferte Halter jedoch nur 35 mm. Naja, nach langem hin und her, habe ich es dann doch so durch bekommen.
Einbauanleitung-Kellermann-Kennzeichenleuchte-10034097-1.jpg
Tja und das nachzuweisende Übersetzungsverhältnis der hinteren Bremse hat sich dann doch als deutlich aufwendiger erwiesen, als zuerst vermutet. So musste doch die Umlenkung anpassen, obwohl die Bremse auch so hervorragend funktioniert hat. Da hat man schon mal das Glück, dass man eine Fußrastenanlage aus den 70ern, mit einem Gutachten hat, aber letztendlich zählt das doch nichts.
CB 750 Gutachten Eckert Fussrastenanlage .pdf
Also musste ich meine Teilekisten durchwühlen und eine andere Welle anpassen. Vielen Dank hier noch mal an Martin und Markus für Eure Hilfe und die professionelle Umsetzung.
Umlenkungshebel-neu.jpg
Der Nachweis bzgl. des Nachlaufs und dem Austausch der Lenkkopflager waren zum Glück kein größeres Problem. Tja..., aber die Fahrgeräuschmessung stand im Raum. Ich bin da lieber auf Nummer sicher gegangen und habe den leisesten dB-Eater + zusätzlichem Vorschalldämpfer "SuperQuiet" zwischen Krümmer und Endtopf verbaut und habe zusätzlich noch Würfelschaum unter dem Tank montiert, sowie den vollgetankt, um das Resonanzvolumen zu reduzieren. Glücklicherweise hat der Prüfer darauf verzichtet und mich freundlicherweise damit so durch gewunken.

Für den verbauten TMR-Flachschiebervergaser musste ich mit einem Prüfstandprotokoll nachweisen, dass der Umbau zu keiner Leistungssteigerung geführt hat. :zunge:

Dann hatte ich ja noch das Problem, dass der Rahmen eine Neuzulassung in Österreich von 2008 hatte und ursprünglich sogar eine Ausnahmegenehmigung des Verkehrsministeriums erforderlich war, dass ich trotzdem nach dem Vorschriften der 70er-Jahre zulassen durfte. Diese Ausnahmegenehmigung hatte ich über den Leiter der zuständigen Zulassungsbehörde beantragt und auch erhalten. Freundlicherweise hat der Prüfer aber den Tag der Erstzulassung auf 1978 festgelegt und mich so vor der engen Kontrollen zur Ausnahmegenehmigung befreit. .daumen-h1:

Alles in allem war das auch ohne Fahrgeräuschmessung schon ein teurer Spaß.
TÜV-Termin 1: 294,- Euronen
TÜV-Termin 2: 318,- Euronen
Zulassung mit Ausnahmegenehmigungen: 88,- Euronen
Macht dezente 700,- Tacken. :roll:

Hier mal der groben Schritte des Umbaus.
01.JPG
02.JPG
03.jpg
02.jpg
03.jpg
Da kann man mit los.
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René

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Re: Seeley» Honda CB 836 Four>me ;) [No.178/SH7-678]

Beitrag von Tomster »

Moi René,
na guck, nach dem Hürdenlauf erfolgreich zu sein hat doch auch was.
Liest sich so, als wenn die Graukittel bei euch gar nicht so schlimm sind.

Glückwunsch und bis dahin
Tom

PS: ist sie beim W&W dabei, die Seeley?
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Re: Seeley» Honda CB 836 Four>me ;) [No.178/SH7-678]

Beitrag von Nille »

Glückwunsch, eine echte Augenweide.
:respekt:
Bißchen komisch klingt die Abnahme bzw der Prüfer schon :)

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hellacooper
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Re: Seeley» Honda CB 836 Four>me ;) [No.178/SH7-678]

Beitrag von hellacooper »

Hi René,

erstmal Glückwunsch zur bestandenen Abnahme! Die Karre kenne ich ja, deswegen keine weiteren Lobhudeleien diesbezüglich. :zunge:

Aber ich würde gerne nochmal auf die KZ-Beleuchtung eingehen.
Du sagst also, man kann diese Beleuchtung wie abgebildet kaufen, angeblich mit E-Zeichen, aber trotzdem wird sie dann so nicht abgenommen??

Dem kann ich nicht ganz folgen. Das E-Zeichen berechtigt mich doch gerade, das Teil ohne Abnahme zu montieren!

Allerdings stellt sich ja zumindest in Deinem Fall jetzt die Frage, was Grundlage der Abnahme war. Beleuchtung hat ja in toto entweder nach EG-Rili oder nach StVZO ausgeführt zu sein (mit entsprechenden Abständen, Anzahl etc.). In Deinem Fall vermutlich Letzteres. Dann ist das E-Zeichen erstmal nebensächlich, denke ich.

Ich habe bei der Guzzi auch Blinker & Rüli eingetragen, nur den Scheinwerfer nicht, der hat E-Zeichen... :dontknow:

Manchmal versteht man es nicht...

Grüße

André

PS: Wie Tom schon fragte: kommste mit der Möhre auf‘s W&W gefahren?
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Troubadix
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Re: Seeley» Honda CB 836 Four>me ;) [No.178/SH7-678]

Beitrag von Troubadix »

hellacooper hat geschrieben: 8. Aug 2020 Dem kann ich nicht ganz folgen. Das E-Zeichen berechtigt mich doch gerade, das Teil ohne Abnahme zu montieren!
Zum vergleich, was bringt dir ein E-geprüfter Blinker wenn er Richtung Boden, zur Seite oder Richtung Mond strahlt...

A) Nix

B) Ärger

Mehrfachnennungen sind möglich...


...bin erst heute Mittag meinem Kumpel hinterhergefahren und seine Nummerschildbeleuchtung hat wohl eher mich als das Kennzeichen angestrahlt, also verständlich das mal jemand mal schaut ob das Teil auch so Flach und ohne Abstand montiert werden darf wie man es gemacht hat.



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Re: Seeley» Honda CB 836 Four>me ;) [No.178/SH7-678]

Beitrag von FEZE »

Hätte nicht das gedacht das es baujahrmässig so schwierig ist, aber ich geh auch ziemlich locker von wegen was erlaubt ist und was nicht mit um.
Wenn etwas gut gemacht ist bekomm ich das auch auf die Strasse und der Herr Ing. ist begeistert.
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hellacooper
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Re: Seeley» Honda CB 836 Four>me ;) [No.178/SH7-678]

Beitrag von hellacooper »

Troubadix hat geschrieben: 8. Aug 2020Zum vergleich, was bringt dir ein E-geprüfter Blinker wenn er Richtung Boden, zur Seite oder Richtung Mond strahlt...

A) Nix

B) Ärger

Mehrfachnennungen sind möglich...
Naja, janz doof simmer hier ja nu nich. Und ich bin mal davon ausgegangen, dass der Hausmeister das schon so montiert hat, dass es eben nicht bis zum Mond scheint.
Dann daraus von Seiten des aaS aber ne Wissenschaft zu machen - nun ja...
Da sind die anderen Punkte sicher wichtiger.

Bei E-geprüften Beleuchtungsbaueilen ist ja in der Regel eben keine Anbauabnahme vonnöten. Über die Sinnhaftigkeit lässt sich natürlich streiten.

Grüße

André
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Re: Seeley» Honda CB 836 Four>me ;) [No.178/SH7-678]

Beitrag von theTon~ »

Erst mal vielen Dank für das Feedback.
hellacooper hat geschrieben: 8. Aug 2020 Dem kann ich nicht ganz folgen. Das E-Zeichen berechtigt mich doch gerade, das Teil ohne Abnahme zu montieren!
Die Montage von E-geprüften Bauteilen sind nur so lange zulässig, wie Du auch die geprüfte und zugelassene Montageposition einhältst. Anderes Beispiel: Du darfst auch einen Auspuff mit E-Nummer nicht nutzen, wenn er real doch zu laut ist.


Beispiel 1: Kennzeichenbeleuchtung wie diese hier.
Davon hatte ich zwei Stück direkt auf dem Kennzeichen meiner Triumph verbaut. Das Kennzeichen war aus 20m im Dunkeln gut lesbar, sofern die Sehstärke sowas noch zulässt. Damit bin ich Oldenburg, bei dem zuständigen Herrn für Eintragungen und Vollabnahmen etc. durchgefallen, als ich den Heck-und Gabelumbau der Triumph eintragen lassen wollte. Obwohl ich den Prüfer kenne und er bei mir normalerweise sehr kulant ist. Das ist noch ein Guter! Die geprüfte und zulässige Montageposition dieser Kennzeichenbelechtung liegt in einem Abstand von ~ 35 mm vom Kennzeichen (ich weiß das genaue Maß nicht mehr). Leider bekommt man diese Montageanleitung weder beim Kauf der Bauteile mit dazu, noch sonst irgendwie so einfach am Markt.


Beispiel 2: Kennzeichenbeleuchtung wie diese hier.
Diese KZB muss eigentlich so montiert werden. Aber wer macht das??
k1.jpg

Beispiel 3: Kellermann KL1
Kellermann steht für feinste Ware in Premiumqualität. Dort bekommt man die Montagezeichnung auch mit dazu. Es besteht halt nur das kleine Problem, dass der angegebene Wert "X=100 mm" mit dem ausgelieferten Halter gar nicht erreicht werden kann. Es sind gerade mal schicke 35 mm. Man müsste selber etwas konstruieren. Finde ich persönlich etwas schwach, aber früher soll da wohl mal eine Verlängerung mit dabei gewesen sein. Dennoch habe ich diese Leuchte jetzt bei zwei Mopeds verbaut, weil sie mir mit Abstand am besten gefällt. Trotzdem geiler Shice.
Bild
Aber man beachte auch die erste Rezession bei Tante Louise.


Beispiel 4:
Ein befreundeter TÜV-Prüfer, der mir immer mein Zwickl wegtrinkt :wink:, hat mir berichtet, dass in den Zeiten des Homeoffice und Homeschoolings in einer Onlinefortbildung mit dem Thema "HU beim Krad", das Thema Montage von Zubehör-Kennzeichenbeleuchtungen knapp 50% der veranschlagten 45 Minuten Schulungsdauer verschlungen hat.


Beispiel 5:
Dieter von Kickstarter hat mir berichtet, dass er in letzter Zeit ebenfalls öfter mit solchen Problematiken konfrontiert wurde.


Also scheint es jetzt nicht nur an den beiden von mir Prüfern konsultierten Prüfern liegen.
FEZE hat geschrieben: 8. Aug 2020 Hätte nicht das gedacht das es baujahrmässig so schwierig ist, aber ich geh auch ziemlich locker von wegen was erlaubt ist und was nicht mit um.
Wenn etwas gut gemacht ist bekomm ich das auch auf die Strasse und der Herr Ing. ist begeistert.
So kenne ich das hier eigentlich auch. :dontknow:


Naja, aber unterm Strich will ich mich nicht beschweren. Ich habe die Zulassung jetzt und war so gezwungen, die eine oder andere Sache auch zum besseren zu lösen.

@Tom & André: Ja ich habe beide Seeleys wieder mit beim W&W.
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René

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Re: Seeley» Honda CB 836 Four>me ;) [No.178/SH7-678]

Beitrag von Tomster »

Ach cool, haben wir wieder einen Stand dort?

Bis dahin
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Re: Seeley» Honda CB 836 Four>me ;) [No.178/SH7-678]

Beitrag von theTon~ »

Ja es ist alles geklärt. :grin: :prost:
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Gruß
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