
Bis dahin
Tom
Hallo René,theTon~ hat geschrieben: 9. Aug 2020 Dort bekommt man die Montagezeichnung auch mit dazu. Es besteht halt nur das kleine Problem, dass der angegebene Wert "X=100 mm" mit dem ausgelieferten Halter gar nicht erreicht werden kann. Es sind gerade mal schicke 35 mm. Man müsste selber etwas konstruieren. Finde ich persönlich etwas schwach, aber früher soll da wohl mal eine Verlängerung mit dabei gewesen sein.
Mannmannmann, es wird immer lächerlicher! Wenn Mann sonst nichts zu tun hat...theTon~ hat geschrieben: 9. Aug 2020 Es geht ja auch gar nicht darum, dass man es nicht eintragen lassen muss, sondern dass es nur in der zulässigen Montageposition verbaut werden darf. Im Prinzip wie bei anderen Beleuchtungseinrichtungen auch.
Und bei den Zubehör-Kennzeichenleuchten scheint sonst wohl keiner genauer darauf geachtet zu haben. Da es jetzt überregional mehrfach genauer kontrolliert wurde, könnte evtl. an einer TÜV-internen Anweisung liegen, die hoffentlich wieder schnell vernachlässigt wird.
Wird einem diese beim Kauf des Teils vorenthalten, könnte - und sollte - man dies vielleicht als Betrug von Seiten der Hersteller auslegen, denn wenn man vorher weiß, dass man die Beleuchtung so irrwitzig anbauen muss, um sie zugelassen zu bekommen, kauft man sie schlicht nicht.Bambi hat geschrieben: 9. Aug 2020 Ich kaufe mir (für teuer Geld) ein Teil mit E-Zulassung und muß dieses dann selbständig nach einer - mit Glück erhaltenen - Anleitung verändern um den gesetzlichen Vorgaben gerecht werden???