Habe auch neulich versucht ein Blinkerrelais für LED-Blinker eintragen zu lassen. Hat leider mangels ABE und Materialgutachten nicht geklappt.


Und Du fängst wieder eine Deiner sinn- und endlosen Diskussionen an und darauf hab ich keinen Bock.TortugaINC hat geschrieben: 14. Dez 2020 Was in den Raum geworden wurde habe ich verstanden Ralf. Was ich noch nicht verstanden habe ist was passieren soll, wenn der Prüfer danach fragt.
Du hast diesbezüglich allenfalls eine Nebelkerze aufgestellt.
f104wart hat geschrieben: 15. Dez 2020 Und Du fängst wieder eine Deiner sinn- und endlosen Diskussionen an und darauf hab ich keinen Bock.![]()
Darum geht's doch aber garnicht! Die Absicherung von Garantie wegen unsachgemäßer Installation etc. stand ja im gleichen Wortlaut auch schon in der Bedienungsanleitung Version 2.4 drin. Nur das in Version 2.5 das Wörtchen "nicht" vor dem "eintragungspflichtig" verschwunden ist und der Abschnitt um einen Satz ergänzt wurde.TortugaINC hat geschrieben: 15. Dez 2020 Gegen diesen und anderen Missbrauch sichert sich Moto-Gadget mit dem Text ab. Diese Texte findest du bei so ziemlich jeder Anleitung. So muss z.B.ein Kaffeebecher bei McDonalds darauf hinweisen, dass heiße Flüssigkeit enthalten sein könnte. Auf den Becher könnte man ebenfalls abdrucken, dass man diesen mangels Materialgutachten nicht eingetragen bekommt.