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Eintragungspflicht Motogadget M Unit

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f104wart
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Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Beitrag von f104wart »

ducmann65 hat geschrieben: 15. Dez 2020 Bitte lesen : Seite 3

Selbsterklärend !

Nur mit dem Unterschied, dass es sich dabei um eine ältere Version handelt, um die es HIER gar nicht geht.

Bitte lesen: Beantwortet letzte Zweifel !


...Das sind die Fakten. Wie das dann im Einzelfall gehandhabt wird, ist wieder eine ganz andere Frage.

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TortugaINC
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Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Beitrag von TortugaINC »

tylerhudson hat geschrieben: 15. Dez 2020 Darum geht's doch aber garnicht!
Dessen bin ich mir bewusst. Ich habe lediglich auf Post von KLX geantwortet. Ist das verwerflich?

Zum Thema:
Das ist erstmal nur eine Packungsbeilage. Fakt ist das, was in der stvzo bzw. EG-gedönns geschrieben steht. Und das musste sich ja entsprechend der Version der M-Unit geändert haben, was z.B.stvzo nicht betreffen kann.
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vanWeaver
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Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Beitrag von vanWeaver »

Weil jemand seinen Beipackzettel ändert muss das doch nicht mit der Stvvo zusammen hängen.

MG möchte sich doch nur schadlos halten.
Grüße aus dem Kurvenland
Friedhelm

Im Alter verschwendet man keine Zeit mehr darauf sich noch für seine Unsitten zu schämen.

tylerhudson
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Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Beitrag von tylerhudson »

TortugaINC hat geschrieben: 15. Dez 2020
tylerhudson hat geschrieben: 15. Dez 2020 Darum geht's doch aber garnicht!
Dessen bin ich mir bewusst. Ich habe lediglich auf Post von KLX geantwortet. Ist das verwerflich?
Nö, ist nicht verwerflich. Hat auch niemand behauptet.
Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass das nichts mit dem Thema des Threads zu tun hat.

Aus Langeweile werden die Leute von motogadget das sicherlich nicht geändert haben. Ich schreib denen jetzt einfach mal, was es damit auf sich hat und werde die Antwort dann hier dokumentieren.
Zuletzt geändert von tylerhudson am 15. Dez 2020, insgesamt 1-mal geändert.

ducmann65

Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Beitrag von ducmann65 »

f104wart hat geschrieben: 15. Dez 2020
ducmann65 hat geschrieben: 15. Dez 2020 Bitte lesen : Seite 3

Selbsterklärend !

Nur mit dem Unterschied, dass es sich dabei um eine ältere Version handelt, um die es HIER gar nicht geht.

Bitte lesen: Beantwortet letzte Zweifel !


...Das sind die Fakten. Wie das dann im Einzelfall gehandhabt wird, ist wieder eine ganz andere Frage.
munit2.5.JPG
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TortugaINC
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Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Beitrag von TortugaINC »

vanWeaver hat geschrieben: 15. Dez 2020 Weil jemand seinen Beipackzettel ändert muss das doch nicht mit der Stvvo zusammen hängen.
Wenn stur alles geglaubt wird, was Hersteller abdrucken, dann muss es vorher legal gewesen sein :zunge:

Bin jedenfalls gespannt was bei der Aktion rauskommt.
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ducmann65

Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Beitrag von ducmann65 »

Schmidei hat geschrieben: 15. Dez 2020 Naja, genau genommenen: Welche Frage?
Ungenau genommen: Erbsenzähler ?

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hellacooper
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Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Beitrag von hellacooper »

tylerhudson hat geschrieben: 15. Dez 2020 Ich schreib denen jetzt einfach mal, was es damit auf sich hat und werde die Antwort dann hier dokumentieren.
:clap: :beten:
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Alrik
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Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Beitrag von Alrik »

Ou Mann, bin ich blöd. Ich hab nur Motogadget gelesen und war deshalb sofort beim Thema Tacho. Vergesst es bitte.

Ansonsten: Funkentstörung ist das Mindeste, ab Anfang der 2000er dann halt EMV im Sinne der ECE-R10, wird das Ding bestimmt haben.
Eintragungspflichtig an sich ist das sicher nicht, aber die ganzen Funktionen die dranhängen, müssen halt vorschriftsmäßig sein. Problematisch sind da so Sachen wie Tastersteuerung mit Mehrfachbelegung oder fehlender Kennzeichnung der Bedienelemente. Ist aber relativ speziell, da hat man gute Karten, dass es keinem auffällt. :)
Lächle! Du kannst sie nicht alle töten.

Konkrete Anfragen zu Abnahmen von Umbauten im PLZ-Bereich 64, 63, 60, 61 und Umgebung vorzugsweise per PN.

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TortugaINC
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Re: Eintragungspflicht Motogadget M Unit

Beitrag von TortugaINC »

Moin,
es ging ja nur um die Eintragungspflicht der M-Unit an sich, von daher sind alle Fragen beantwortet. Danke dir!
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