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Übersetzer für Behördendeutsch gesucht :-)

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LastMohawk
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Re: Übersetzer für Behördendeutsch gesucht :-)

Beitrag von LastMohawk »

Servus,
Wenn du die Mühle so einstellst, dass sie auch vernünftig läuft, dann besteht sie auch ne Abgasuntersuchung für diese Baujahre. Wenn nicht, dann läuft sie eh wie nen Sack Nüsse.
Ich würd mir da keinen Kopp drum machen. Ok die Kohle kann man sich natürlich sparen ohne AU.
Gruß
Der Indianer
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Dampfer
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Re: Übersetzer für Behördendeutsch gesucht :-)

Beitrag von Dampfer »

Kann ich bestätigen. Ein TÜVer wollte die AU-Befreiung nicht akzeptieren. Die Prüfung hat meine SRX damals mit (aus der Erinnerung) 1/5 der Richtwerts unterschritten. Der sah die SRX danach nie wieder.
Gruß
Uli

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Alrik
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Re: Übersetzer für Behördendeutsch gesucht :-)

Beitrag von Alrik »

... (Textabschnitt auf Wunsch des Verfassers gelöscht)
LucaGregory hat geschrieben: 19. Jan 2021 Na, ob die Graukittel wissen was der §xy von vor 30 Jahren aussagt?
Die §§ haben sich nicht geändert. Wenn da was im Schein steht, was mir auf Anhieb nix sagt, dann schau ich nach. Kostet mich ne Minute, das hat jeder auf'm Rechner. Ansonsten: siehe oben.
Wozu? Was kann jemand anders mit Deiner Ausnahmegenehmigung anfangen?
Das ist keine Ausnahmegenehmigung, sondern wurde anscheinend bei allen aus der Schweiz importierten SRXen mit der Serienanfangsnummer 2TM so eingetragen, wenn die nach dem 31.12.1988 in D zugelassen wurden.[/quote]
Doch, das ist ne Ausnahmegenehmigung, ohne eine solche gibt's keine derartige Eintragung im Schein. Wenn's nicht im Schein steht, wird es schwierig (nein, eigentlich unmöglich), das geltend zu machen.
Zuletzt geändert von theTon~ am 25. Jan 2021, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Den ersten Textabschnitt auf Wunsch des Verfassers gelöscht
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karlheinz02
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Re: Übersetzer für Behördendeutsch gesucht :-)

Beitrag von karlheinz02 »

das heißt, anhand dieses Eintrags sollte der Prüfer erkennen daß definitiv keine Abgasmessung gefordert ist? Hab so wie Oliver bei meiner Zulassungsstelle angefragt, aber nur eine, sagen wir, wenig motivierte Antwort bekommen. Wobei ich ja eher beim TÜV anfragen sollte, der zieht ja schließlich die HU anhand der Fahrzeugpapiere durch...
Grüße aus dem Grenzland,
Karl-Heinz

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Alrik
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Re: Übersetzer für Behördendeutsch gesucht :-)

Beitrag von Alrik »

So: Jeder blamiert sich so gut er kann. Ich dem Fall ich. Ich hab ja hier schon rumgetönt, dass das total eindeutig ist usw.
Nee, isses nicht. Bzw. ja, isses schon, aber anders als ich das auf die Schnelle verstehen wollte. :steinigung:

Und auf den Irrtum bin ich auch nur aufmerksam geworden, weil mit Karl-Heinz ne PN geschrieben hat mit der Antwort der Kollegen vom TÜV Süd.
Man muss zwei Sachen auseinanderhalten:
  1. Wie kriegt man ein Importfahrzeug zugelassen, wenn erforderliche Nachweise fehlen?
  2. Was passiert bei der technischen Überwachung (HU, alle zwei Jahre)?
Zu 1: Wenn da irgendwas fehlt, kriegt man die Kiste nur zugelassen, wenn eine Ausnahmegenehmigung gewährt wird. Im konkreten Fall wird hier zugelassen, obwohl das Moped den Abgasnachweis nach ECE-R40 nicht mitbringt. Das sagt der Satz "Ausnahmegen. v . §47 Abs. 7 u. 8 i. Verb. m. §72 Abs. 2 STVZO erteilt." aus.

Zu 2: Bei der HU ist bei jedem Moped mit Erstzulassung nach 01.01.1989 ne Abgasmessung fällig (AUK). Die AU-Richtlinie kennt da erstmal keine Ausnahmen.

Bedeutet: Der unter #1 genannte Satz hilft beim Thema AUK nicht weiter. Was dazu in den Papieren stehen müsste, wäre "Fzg. gilt als vor dem 01.01.1989 in den Verkehr gebracht.", anders kommt man bei der HU nicht um die AUK rum.

Danke an Karl-Heinz für die Aufklärung. Ich frag meinen Chef, ob ich mir das als Fortbildung aufschreiben kann. :mrgreen:
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Re: Übersetzer für Behördendeutsch gesucht :-)

Beitrag von LucaGregory »

Alrik hat geschrieben: 27. Jan 2021 Bedeutet: Der unter #1 genannte Satz hilft beim Thema AUK nicht weiter. Was dazu in den Papieren stehen müsste, wäre "Fzg. gilt als vor dem 01.01.1989 in den Verkehr gebracht.", anders kommt man bei der HU nicht um die AUK rum.
Vielleicht hilft dieses Schreiben.

Gruß Oliver
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Alrik
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Re: Übersetzer für Behördendeutsch gesucht :-)

Beitrag von Alrik »

Wenn das Fahrzeug die passende Fahrgestellnummer hat: ja.
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Re: Übersetzer für Behördendeutsch gesucht :-)

Beitrag von karlheinz02 »

Danke...
bin schon froh, daß die Überbringer schlechter Nachrichten nicht mehr wie im Mittelalter behandelt werden :steinigung:
Grüße aus dem Grenzland,
Karl-Heinz

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Dampfer
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Re: Übersetzer für Behördendeutsch gesucht :-)

Beitrag von Dampfer »

Das von Oliver gepostete Schreiben habe ich auch vorgelegt (mit der passenden Fahrgestellnummer natürlich). Das Gegenargument war sinngemäß, dass das Schreiben nicht für die Paragrafen gilt, die die im Schreiben aufgeführten abgelöst haben.
Gruß
Uli

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