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Radabdeckung hinten (unter Höcker) notwendig???)

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born53
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Re: Radabdeckung hinten (unter Höcker) notwendig???)

Beitrag von born53 »

Hab ich dem Prüfer auch gesagt und er hat erwidert, dass ein Nummernschild kein Schutzblech sei...
Wie macht die Mehrheit es denn hier spätestens alle 2 Jahre wenn der TÜV ruft???
Klugscheißmodus an: Es heißt auch nicht Schutzblech sondern Radabdeckung. Klugscheißmodus aus.

Bei Juniors CR hab ich die hintere Radabdeckung bis auf ein Minimum reduziert und wie Erich direkt unter dem Höcker den Kennzeichenhalter montiert, guckst du http://www.caferacer-forum.de/viewtopic.php?f=59&t=370
Bei der Abnahme vor zweieinhalb Jahren gab´s keinen Mecker und in diesem Jahr bei der HU auch nicht.
Alles im grünen Bereich.


Gruß
Tom

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madmarty
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Re: Radabdeckung hinten (unter Höcker) notwendig???)

Beitrag von madmarty »

Ich weiß leider nicht, wie das in der BRD ist, aber bei uns hab ich folgendes gefunden:

42 Radabdeckung : KFG § 7 (1)
Kotflügel müssen die Räder des Kraftfahrzeuges vorne und hinten ausreichend abdecken. (Spritzschutz etc.)
Eine unzureichende hintere Radabdeckung ist auch nicht teilweise nur durch die Kennzeichentafel alleine (ohne stabile Befestigungsunterlage) entsprechend ersetzbar. usw....

dabei finde ich genau das in Klammer hilfreich. Denn das sagt doch auch, dass WENN eine entsprechend Stabile KZ-Halterung vorhanden ist, diese durchaus als Kotflügel gelten kann, oder?
Dass das Kennzeichen ALLEIN das nicht kann, ist mir klar...

was meint ihr dazu?

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Alrik
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Re: Radabdeckung hinten (unter Höcker) notwendig???)

Beitrag von Alrik »

Elviss hat geschrieben:Man merkt schon beim ersten Gespräch ob man einen techn. kundigen und willigen Inschinör vor sich hat oder eben einen der den Abschluß geschafft hat und nur einen feinen Job möchte und Dienst nach Vorschrift macht.
Joa, und dann kommt noch das mit dem Wald und dem Reinrufen dazu. ;)
Solche Prüfer suchen nach Gründen etwas nicht einzutragen.
... die sich meistens sehr leicht finden lassen. :)
Wenn ich etwas habe ( ohne ABE), suche ich nach Prüfer Nr. 1. Der mir nicht die Vorschrift vorliest, sondern die techn. Sinnhaftigkeit erläutert, und seinen Ermessensspielraum nutzt.
Ich versteh das Problem, aber der sog. "Ermessensspielraum" ist seit 01.07.2012 auf ein jämmerliches Minimum geschrumpft. Und zwar aus dem von dir genannten Grund:
Leider ist in der Vergangenheit zu viel Schmu getrieben worden
Dummerweise ist "Schmu" genau das, was die Kundschaft gerne hätte. Hab ich sogar vollstes Verständnis dafür, Spieltrieb und so. :mrgreen:
Soll in Hessen wohl sehr arg sein.
So isses. Aber nicht nur bei dem Thema.
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Elviss
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Re: Radabdeckung hinten (unter Höcker) notwendig???)

Beitrag von Elviss »

Na Super, dann haben wir ja nun einen eigenen CR-Forums Prüfer! :grinsen1:
# Gesendet von meinem iBleistiftspitzer #

greenday
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Re: Radabdeckung hinten (unter Höcker) notwendig???)

Beitrag von greenday »

Hako hat geschrieben:Hab ich dem Prüfer auch gesagt und er hat erwidert, dass ein Nummernschild kein Schutzblech sei...
Wie macht die Mehrheit es denn hier spätestens alle 2 Jahre wenn der TÜV ruft???
ein Blech hinters Kennzeichen und schon ists kein Problem mehr :law: sieht genau so aus.

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Alrik
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Re: Radabdeckung hinten (unter Höcker) notwendig???)

Beitrag von Alrik »

Nö, das wär zu einfach. Dann wär jeder Kennzeichenträger ja auch eins.
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greenday
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Re: Radabdeckung hinten (unter Höcker) notwendig???)

Beitrag von greenday »

wenn es denn ein geschlossener in richtiger Position ist, ja.

mein tüv ist mit kennzeichen alleine schon glücklich :bulle:

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Alrik
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Re: Radabdeckung hinten (unter Höcker) notwendig???)

Beitrag von Alrik »

greenday hat geschrieben:wenn es denn ein geschlossener in richtiger Position ist, ja.
Naja, meinetwegen. Ich les da anderes, aber ich muss hier ja keinen bekehren. :neener:
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gondelschnitzer
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Re: Radabdeckung hinten (unter Höcker) notwendig???)

Beitrag von gondelschnitzer »

Das mit der Radabdeckung wird doch überbewertet.
Was macht denn den Unterschied zwischen StVZO und EG?
Klar ist es die Erstzulassung, will der Prüfer ernsthaft einem älteren Bike was untersagen was an nem neuen Gang und Gäbe ist? Fahren doch beide im selben Verkehr. :grin:
Hilft da sicher kein gutes Zureden, vielleicht mal mit dem Bike erscheinen um am Objekt zu diskutieren?
Gruß Marcus

Nüchtern betrachtet war es besoffen besser!

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Alrik
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Re: Radabdeckung hinten (unter Höcker) notwendig???)

Beitrag von Alrik »

Argumentationshilfe hab ich ja schon genug gegeben.
Mir ging's nur darum, die Scheißhausparole mit Kennzeichenträger o.ä. aus der Welt zu räumen. Wenn ein Prüfer über Radabdeckung spricht, dann meint er auch eine. Ob man das bei der Gegenüberstellung von (nicht vorhandener) EG-Vorschrift und _vorläufiger_ Richtlinie zur StVZO durchziehen muss, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
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