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Abnahme nach Stvzo oder Eu Recht ??
Re: Abnahme nach Stvzo oder Eu Recht ??
Der Prüfer sollte entspannt sein, nicht du. Oder willst du beim Termin das diskutieren anfangen?
Wenn du keine Angst vor dem Teufel hast brauchst du auch keinen Gott!
- Stefan82
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Re: Abnahme nach Stvzo oder Eu Recht ??
@Ratz Servus, denke du sprichst mich damit an, Ich erkläre meine Situation mal, generell ist mein Prüfer entspannt, leider kann man scheinbar mit 3 Prüfern unterhalten und bekommt 3 Meinungen (mein Prüfer hat eigentlich ein gutes Wissen was seinen Job betrifft) wenn man sich selbst Aktiv mit diesem Thema beschäftigt ist das auch undurchsichtig, wahrscheinlich liegt das generell an diesen unzählig vielen Regelungen, das es eben schwer ist, alles zu wissen.Ratz hat geschrieben: 30. Mär 2021 Der Prüfer sollte entspannt sein, nicht du. Oder willst du beim Termin das diskutieren anfangen?
Klar kann man sich hinstellen und sagen: ist doch alles klipp und klar! Für mich ist diese Information eben NEU und Hilfreich.
Mein Prüfer ist selbst Motorradfahrer und generell der ganzen Sache nicht böse gestellt, kommt seinen Job auch nach, was gut ist da spätestens bei einer Kontrolle "Gefälligkeits Eintragungen für den

- Refused
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Re: Abnahme nach Stvzo oder Eu Recht ??
Ich habe auch überlegt, ob ich wirklich in einem Forum nachfragen soll, wenn es doch nachher eh auf meinen Prüfer ankommt und welche Standpunkte der vertritt.
Habe mich dann dafür entschieden, weil ich wissen möchte, ob mein Prüfer mir da ggf. „Gefälligkeitseintragungen“ macht oder ob sich eine Diskussion lohnt, sollte ich dann später bei der übernächsten HU oder in der Polizeikontrolle doch mal darauf angesprochen werden.
@Alrik: Vielen Dank für deine wie immer klare und zielgerichtete Antwort!
Habe mich dann dafür entschieden, weil ich wissen möchte, ob mein Prüfer mir da ggf. „Gefälligkeitseintragungen“ macht oder ob sich eine Diskussion lohnt, sollte ich dann später bei der übernächsten HU oder in der Polizeikontrolle doch mal darauf angesprochen werden.
@Alrik: Vielen Dank für deine wie immer klare und zielgerichtete Antwort!
Gruß, Olli
- LucaGregory
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Re: Abnahme nach Stvzo oder Eu Recht ??
EZ muss vor dem 01.01.1989 liegen, dann geht 1 Spiegel.Refused hat geschrieben: 30. Mär 2021 Und weil das Baujahr vor 1990 ist, würde auch ein einzelner Spiegel ausreichen?
Gruß Oliver
„Ein jeder ist ein Ehrenmann, solang er nicht bescheißen kann!“
Yamaha SRX 600, BJ 1987, ALFA ROMEO ROSSO COMPETIZIONE
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- LucaGregory
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Re: Abnahme nach Stvzo oder Eu Recht ??
LucaGregory hat geschrieben: 31. Mär 2021EZ muss vor dem 01.01.1990 liegen, dann geht 1 Spiegel.Refused hat geschrieben: 30. Mär 2021 Und weil das Baujahr vor 1990 ist, würde auch ein einzelner Spiegel ausreichen?
Gruß Oliver

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Re: Abnahme nach Stvzo oder Eu Recht ??
Hallo,
habe heute die Abnahme geschafft, weiß allerdings nicht ob EU oder Deutscher Norm,
wichtig waren alle Gutachten, Kennzeichen und Rücklicht ( Winkel von 60 Grad ) Blinker
abstände, freigegebene Auspuffanlage und ich denke Allgemeinzustand bzw. saubere
Verarbeitung ( Detaillösungen ) jedenfalls darf ich jetzt bis zum 19. warten, eher komme
ich nicht ins Straßenverkehrsamt ( Anmeldeliste )
Gruß Frank
habe heute die Abnahme geschafft, weiß allerdings nicht ob EU oder Deutscher Norm,
wichtig waren alle Gutachten, Kennzeichen und Rücklicht ( Winkel von 60 Grad ) Blinker
abstände, freigegebene Auspuffanlage und ich denke Allgemeinzustand bzw. saubere
Verarbeitung ( Detaillösungen ) jedenfalls darf ich jetzt bis zum 19. warten, eher komme
ich nicht ins Straßenverkehrsamt ( Anmeldeliste )
Gruß Frank
- obelix
- ehem. Moderator
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- Registriert: 14. Aug 2014
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Re: Abnahme nach Stvzo oder Eu Recht ??
????????
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...
- vanWeaver
- Beiträge: 2892
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- Motorrad:: Fuhrpark: 2 x TDM 3VD ´94 ; XT 600 ´93 ; Honda CL250S ´84 ; Honda CLR 125 ; 2 x Zündapp Bergsteiger
- Wohnort: Vulkaneifel
Re: Abnahme nach Stvzo oder Eu Recht ??
90° - 60° =30°
....ist quasi wie beim Hinkelstein oben, kennst du doch.
@Frank, Glückwunsch zur Abnahme.
....ist quasi wie beim Hinkelstein oben, kennst du doch.

@Frank, Glückwunsch zur Abnahme.

Grüße aus dem Kurvenland
Friedhelm
Im Alter verschwendet man keine Zeit mehr darauf sich noch für seine Unsitten zu schämen.
Friedhelm
Im Alter verschwendet man keine Zeit mehr darauf sich noch für seine Unsitten zu schämen.
Re: Abnahme nach Stvzo oder Eu Recht ??
Wechselwinkel an Schrägen oben 60 unten 30 = 90 Grad,
quasi Ansichtssache
Gruß Frank
quasi Ansichtssache
Gruß Frank