Ich hoffe ich habe den richtigen sub für meine frage genommen und ich hoffe die schlauen köpfe dieses forums können mir bei meiner frage helfen. Es geht um meine flh-80.
Ich tu da ja jetzt schon lange rum und war mit dem ding schon bei der polizei und diversen tüv-prüfern, ich habe auch schon etliche beiträge durchsucht. Die traurige bilanz meiner recherche ist ''weis auch nicht recht'', aber im caferacer forum standen immer die besten antworten gut belegt, also dachte ich mir ich melde mich mal an.
Ich rede jetzt auch gar nicht mehr um den heißen brei.
Ich würde ''einfach'' nur gern wissen wie laut meine motorrad nun sein darf. Sie ist EZ. 01.07.1980 und mit standgeräusch 104 und fahrgeräusch 86E eingetragen. Ich habe gelesen, dass vor EZ 07.11.1980 zu dem standgeräusch 21+5 db dazugerechnet werden müssen wegen der alten messmethode, nun stellen sich mir hier aber einige fragen...
Bei meinem bike wären das 1. mal 130 db, was ich mir irgendwie nur schwer vorstellen kann und 2. die absolut komische kombination von 104 ohne buchstabe und 86E.
Kann das sein, also dass Kein buchstabe hinter stand- (was ja gleichzusetzten mit N ist) und E hinter fahrgeräusch nach einer messung der alten norm so in den papiernen kombiniert sein kann?
Kann es sein, dass ich vor der polizei in der kontrolle trotzdem recht bekomme, weil ich denke mal recht ist recht und wenn mir mit einer EZ vor 7.11.1980 nunmal 26 db on top zustehen, dann ist das doch auch so, ist doch nicht meine schuld wenn die den fehler machen.
Mal ganz abgesehen davon, wie kann es denn zu diesem ''fehler'' gekommen sein. Das standgeräusch müsste ja nach dem 1.7.1980 neu eingemessen worden sein? Wann macht man das wenn man das überhaupt macht?
naja danke schonmal im vorraus ich hoffe echt ich kann mit dem thema mal abschließen
