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Die leidigen Gräuschgrenzwerte

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mike1133
Beiträge: 30
Registriert: 28. Apr 2021
Motorrad:: Harley Davidson FLH-80

Die leidigen Gräuschgrenzwerte

Beitrag von mike1133 »

Hallo, mein name ist michael und ich bin neu hier.
Ich hoffe ich habe den richtigen sub für meine frage genommen und ich hoffe die schlauen köpfe dieses forums können mir bei meiner frage helfen. Es geht um meine flh-80.
Ich tu da ja jetzt schon lange rum und war mit dem ding schon bei der polizei und diversen tüv-prüfern, ich habe auch schon etliche beiträge durchsucht. Die traurige bilanz meiner recherche ist ''weis auch nicht recht'', aber im caferacer forum standen immer die besten antworten gut belegt, also dachte ich mir ich melde mich mal an.
Ich rede jetzt auch gar nicht mehr um den heißen brei.

Ich würde ''einfach'' nur gern wissen wie laut meine motorrad nun sein darf. Sie ist EZ. 01.07.1980 und mit standgeräusch 104 und fahrgeräusch 86E eingetragen. Ich habe gelesen, dass vor EZ 07.11.1980 zu dem standgeräusch 21+5 db dazugerechnet werden müssen wegen der alten messmethode, nun stellen sich mir hier aber einige fragen...
Bei meinem bike wären das 1. mal 130 db, was ich mir irgendwie nur schwer vorstellen kann und 2. die absolut komische kombination von 104 ohne buchstabe und 86E.
Kann das sein, also dass Kein buchstabe hinter stand- (was ja gleichzusetzten mit N ist) und E hinter fahrgeräusch nach einer messung der alten norm so in den papiernen kombiniert sein kann?
Kann es sein, dass ich vor der polizei in der kontrolle trotzdem recht bekomme, weil ich denke mal recht ist recht und wenn mir mit einer EZ vor 7.11.1980 nunmal 26 db on top zustehen, dann ist das doch auch so, ist doch nicht meine schuld wenn die den fehler machen.

Mal ganz abgesehen davon, wie kann es denn zu diesem ''fehler'' gekommen sein. Das standgeräusch müsste ja nach dem 1.7.1980 neu eingemessen worden sein? Wann macht man das wenn man das überhaupt macht?

naja danke schonmal im vorraus ich hoffe echt ich kann mit dem thema mal abschließen :hammer:

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Scirocco
Beiträge: 1936
Registriert: 18. Jan 2020
Motorrad:: Kawasaki Z1B 1975 US Re-Import

Re: Die leidigen Gräuschgrenzwerte

Beitrag von Scirocco »

Beim einem Standgeräusch von 104 db + 5 Toleranz bist du absolut auf der sicheren Seite bei einer POLIZEIMESSUNG:
Das Fahrgeräusch ist nur unter bestimmten festgelegten Fahr-Testbedingungen messbar was eine Vorort Messung des Trachtenvereins ausschließt. Leider ist die persönliche Einschätzung des prüfenden Polizeibeamten maßgeblich abhängig von seiner/deiner Tagesform und Sozialverhalten ob er dich so weiterfahren läßt. Anzweifeln dürfen die immer aber beweisen sollst du dann die Richtigkeit/Korrektheit des Sachverhalts was aber nicht deine Aufgabe ist sondern des Beamten, (Unschuldsvermutung = in dubio pro reo = im zweifel für den Angeklagten).
Never Change a runing system

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manne
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Registriert: 7. Feb 2014
Motorrad:: Kawasaki 750 twin
Wohnort: bei Heilbronn

Re: Die leidigen Gräuschgrenzwerte

Beitrag von manne »

mike1133 hat geschrieben: 28. Apr 2021 Ich habe gelesen, dass vor EZ 07.11.1980 zu dem standgeräusch 21+5 db dazugerechnet werden müssen wegen der alten messmethode,
JA - WENN hinter dem Zahlenwert ein "N" steht.


Und DAS
mike1133 hat geschrieben: 28. Apr 2021 Kann das sein, also dass Kein buchstabe hinter stand- (was ja gleichzusetzten mit N ist)
ist einfach nicht korrekt - wenn kein "N" ist da kein N.. dann auch nichts dazuzurechnen...

Manne
mfg Manne

auch andere 2 Zylinder können nett sein... .daumen-h1: und ebenso ein SIX-Pack... :dance1:

mike1133
Beiträge: 30
Registriert: 28. Apr 2021
Motorrad:: Harley Davidson FLH-80

Re: Die leidigen Gräuschgrenzwerte

Beitrag von mike1133 »

Ich hab mich nochmal selber auf die suche gemacht und das hier gefunden:

http://www.kreidler-museum.de/forum/sta ... essung.pdf

Offenbar stimmt alles in den papieren und jetzt kenn ich mich endlich mal aus

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Killerblauze
Beiträge: 63
Registriert: 18. Nov 2020
Motorrad:: Honda CX 500 Bj.79

Re: Die leidigen Gräuschgrenzwerte

Beitrag von Killerblauze »

mike1133 hat geschrieben: 28. Apr 2021
http://www.kreidler-museum.de/forum/sta ... essung.pdf

Offenbar stimmt alles in den papieren und jetzt kenn ich mich endlich mal aus
an die selbe Tabelle hab ich auch gedacht..
Mein Prüfer hat mir gesagt: Wenn ich irgendwas an Auspuff oder Lufis ändere komme ich um eine Fahrgeräuschmessung nicht rum.

Meine CX hat EZ 79 --> im Schein steht Standgeräusch dB(A): 76N und Fahrgeräusch dB(A): 82N
Da sagt mein Prüfer zu mir das es egal ist was im Schein steht, das Moped darf nur keine 84dB Fahrgeräusch überschreiten.
Standgeräusch ist egal, da kann das Krad auch so laut wie ein Düsenjet sein. Die Blauen können das eh nicht messen.

Jeder gute TÜVler kann dir da eigentlich Auskunft geben.

und so sollte es bei dir eigentlich auch sein.. Du darfst nur nichts verändern an deiner Anlage sonst erlischt die BE und du kannst die eingetragenen werte ins Nirvana schissen :steinigung:
FOUR WHEELS MOVE THE BODY
TWO WHEELS MOVE THE SOUL
:prost:

mike1133
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Motorrad:: Harley Davidson FLH-80

Re: Die leidigen Gräuschgrenzwerte

Beitrag von mike1133 »

also muss ich wenn ich eine eigenbauanlage einbauen will eine fahrgeräuschmessung machen und aus der wird dann das standgeräusch neu eingemessen???
Ich dachte immer das standgeräusch ist einfach pauschal für jedes motorrad so nach dem motto ''wenn das dann das''.
86 db ist ja an sich ne ganze menge ich denk ich schau mir den aufbau von so ner fahrgeräuschmessung mal an und probier das mit meinen töpfen mal aus ich kenn da ne strecke.

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brummbaehr
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Re: Die leidigen Gräuschgrenzwerte

Beitrag von brummbaehr »

Killerblauze hat geschrieben: 28. Apr 2021 ...Standgeräusch ist egal, da kann das Krad auch so laut wie ein Düsenjet sein. Die Blauen können das eh nicht messen.
Gewagte Aussage :respekt:

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Alrik
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Re: Die leidigen Gräuschgrenzwerte

Beitrag von Alrik »

Für's Standgeräusch gibt's keinen Grenzwert, da kann das Ding wirklich beliebig laut sein. Der Wert ist aber eben nur als Vergleichswert gedacht, damit man mit vertretbarem Aufwand messen kann, ob das Ding vom Geräuschverhalten her noch so ist wie's mal zugelassen wurde.
Lächle! Du kannst sie nicht alle töten.

Konkrete Anfragen zu Abnahmen von Umbauten im PLZ-Bereich 64, 63, 60, 61 und Umgebung vorzugsweise per PN.

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brummbaehr
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Re: Die leidigen Gräuschgrenzwerte

Beitrag von brummbaehr »

Das bedeutet doch dann auch, das der Prüfer auch immer eine Standgeräuschmessung machen muss. Ansonsten weiß er ja nicht was in die geänderten Papiere ein zu tragen ist. Ist ja auch kein großer Akt die Standgeräuschmessung.

Die alten Werte einfach drin stehen zu lassen kann sonst bei einer Kontrolle, wo die Blauen nachmessen, doof enden.

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hellacooper
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Re: Die leidigen Gräuschgrenzwerte

Beitrag von hellacooper »

So sieht’s aus. Er trägt, nach erfolgreicher Fahrgeräuschmessung, einfach das ein, was er misst. Punkt. Und wenn es 105 db sind.

Das war ja vermutlich der Trick, wenn bei Harleys 105 db und mehr „eingetragen“ waren: ein möglichst hoher Wert, wenn Du den am Straßenrand nicht reißt, sind die Cops erstmal zufrieden. Ob das heute noch so klappt... Doof sind die mittlerweile auch nicht mehr.
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