Ja, klar, jetzt kommt er wieder mit unrealistischen Gutachten im Verhältnis 1:5, ...
Gibt es eigentlich irgendwo noch einen Thread, den Du nicht mit irgendwelchen "Verschwörungstheorien" und sinnlosen Dikussionen zumüllst?
...Die eigene Versicherung interessiert das einen Scheißdreck, wenn Du das Fahrzeug dort nur Haftpflicht versicherst. Nur wenn das Fahrzeug selbst versichert werden soll (Voll- oder Teilkasko), dann ist das Wertgutachten von Bedeutung. Aber auch nur dann, wenn der tatsächliche Wert des Fahrzeugs den Zeitwert überschreitet. Nur spezielle Oldtimerversicherungen fordern mitunter ein WGA. Dort wird aber in der Regel auch das Fahrzeug versichert. Keine Versicherung wird ein unrealistisches Gutachten anerkennen. Doof sind die nämlich auch nicht.
Es ist theoretisch sogar möglich, die Haftpflichtversicherung bei einer und die Fahrzeugversicherung bei einer anderen Gesellschaft abzuschließen.
Im vorliegenden Fall wäre ein WGA auf jeden Fall hilfreich gewesen. Hier kann man vielleicht noch versuchen, den höheren Wert anhand der Dokumentation des Umbaus und Auflistung der entstandenen Kosten nachzuweisen und so vielleicht noch ein paar Euro mehr herausholen.