zitz hat geschrieben:- bei Motorrädern bis EZ 1983 ist bei Verwendung von Lenkerendblinkern als alleinige Blinker zulässig. Für alle danach muss Einzelabnahme
Also meines Wissens nach reichen Lenkerendenblinker als alleinige Blinker bis EZ 1.1.1987, um jetzt mal den Klugscheißer zu geben
Bob hat geschrieben:
Also meines Wissens nach reichen Lenkerendenblinker als alleinige Blinker bis EZ 1.1.1987, um jetzt mal den Klugscheißer zu geben
Ich habe nochmal eine andere Quelle bemüht. Dort wird EZ 1985 als Grenze angegeben. Ich frag meinen TÜVi nochmal direkt.
Allerdings habe ich auch eine Passage gefunden, bei der ich doch recht schmunzeln musste.
Es geht um die bei Chopper-Fahrern allseits beliebte Sissybar.
Sissybars sind zulässig, theoretisch bis zu einer Höhe von 4 m (max. Höhe eines beliebigen Fahrzeugs ohne Sonderzulassung). Eine Eintragung wird nicht gefordert. Scharfe Kanten oder Spitzen sind natürlich nicht erlaubt!
Das betrifft uns Kaffeemühlenreiter nicht wirklich. Aber wenn ich mal als 3. oder 4. Krad einen Chopper mein eigenen nennen sollte kriegt der auf jeden Fall ne 4 m Sissybar!!!
Ich finde es ist mittig angebracht am stimmigsten. Seitlich scheint es mir immer wie ein Fremdkörper- ABER bei den kleinen Kennzeichen ist das heutzutage fast egal wo du dir es hin tackerst. Ob Seite oder hinten... wichtiger ist dass das Bike gut aussieht - denn es ist wie beim Menschen - ein schönes Bike entstellt nichts!
weitermachen..
Schrauber.
https://www.facebook.com/fatecustoms
Ich baue Custombikes - spezialisiert auf Honda Modelle aus den 70er Jahren.
Bob hat geschrieben:
Also meines Wissens nach reichen Lenkerendenblinker als alleinige Blinker bis EZ 1.1.1987, um jetzt mal den Klugscheißer zu geben
Ich habe nochmal eine andere Quelle bemüht. Dort wird EZ 1985 als Grenze angegeben. Ich frag meinen TÜVi nochmal direkt.
Ich war gestern noch beim TÜV und habe die Änderungen besprochen, u.a. auch die Lenkerendenblinker. Der freundliche Prüfer hatte bei der alleinigen Nutzung von vorderen Blinkern nur zu Bedenken gegeben, dass die Blinker im inneren Winkel von 15 Grad nach hinten sichtbar sein müssen. Von 560mm Abstand hat er nicht gesagt. War es nicht auch 240mm vorne und 340mm hinten?
theTon~ hat geschrieben:
Ich war gestern noch beim TÜV und habe die Änderungen besprochen, u.a. auch die Lenkerendenblinker. Der freundliche Prüfer hatte bei der alleinigen Nutzung von vorderen Blinkern nur zu Bedenken gegeben, dass die Blinker im inneren Winkel von 15 Grad nach hinten sichtbar sein müssen. Von 560mm Abstand hat er nicht gesagt. War es nicht auch 240mm vorne und 340mm hinten?
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm
Servus Zusammen,
habe beide seitl. Nummernschildhalter mit Tüv segen verbaut. Erst das Gespräch suchen, fest verbauen, und vorstellen.
Wichtig sind Verstrebungen zwecks Sicherheit.
Meine Rücklichter sind einmal in den Blinkern und b der 2. Maschine seitl. angebracht.
Oh, ich vergaß die Rückstrahler/ Katzenauge. Zum Tüv waren die noch mittig da, und sind bereits auf der Rückfahrt abgefallen:-)
Die mit ABE, besonders die an HD Maschinen sind bemerkenswert.
Die Blinker sind b schwarz fast mittig und bei der grauen LED mit Rück-/Bremslicht integriert.
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Zuletzt geändert von Youngtimersad am 24. Feb 2013, insgesamt 2-mal geändert.
nilsen hat geschrieben:Ich finde es ist mittig angebracht am stimmigsten. Seitlich scheint es mir immer wie ein Fremdkörper- ABER bei den kleinen Kennzeichen ist das heutzutage fast egal wo du dir es hin tackerst. Ob Seite oder hinten... wichtiger ist dass das Bike gut aussieht - denn es ist wie beim Menschen - ein schönes Bike entstellt nichts!
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