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Scheinwerferposition Gesetz.

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Garagenschlosser
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Scheinwerferposition Gesetz.

Beitrag von Garagenschlosser »

Fragean alle. Wieviel darf der Scheinwerfer laut Gesetz aussermittig angebracht werden?
Gruß Ralf.

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balthasar
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Re: Scheinwerferposition Gesetz.

Beitrag von balthasar »

Hier mal einiges zur Rechtslage:

https://www.bussgeldkatalog.org/motorrad-beleuchtung/

Denke aussermittiger Hauptscheinwerfer ist dann auch noch Ermessenssache des aaS. Grosser Scheinwerfer weit ausserhalb der Lenkachse wäre zudem ein Störfaktor fürs Lenkverhalten.....

Garagenschlosser
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Re: Scheinwerferposition Gesetz.

Beitrag von Garagenschlosser »

Ich will so Linsenscheinwerfer (oder wie das heißt) montieren. Die sind grad mal 5cm im Durchmesser.
Gruß Ralf.

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Palzwerk
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Re: Scheinwerferposition Gesetz.

Beitrag von Palzwerk »

Du meinst sicher Projektionsscheinwerfer. Habe ich auch verbaut, aber nur einen mit Blendenumschaltung für Abblend- und Fernlicht mittig in der Verkleidung. Gab bisher nie Diskussion bei der HU. Einseitig würde doof aussehen. Bei getrennten Scheinwerfern einer rechts und links nahe der Fahrzeugachse ist doch auch bei Serienscheinwerfern Standard. Im Zweifelsfall bei einer Prüfstelle nachfragen.
Gruß aus de Palz
Werner

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sven1
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Re: Scheinwerferposition Gesetz.

Beitrag von sven1 »

Ralf frag beim TÜV an. Je nachdem ob nach StVO oder EU zugelassen gelten andere Regeln, Abmessungen und Abstände.
Grüße

Sven
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TortugaINC
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Re: Scheinwerferposition Gesetz.

Beitrag von TortugaINC »

Lt. StVZO müssen bei 2 Scheinwerfern beide meines Wissens symmetrisch zur Fahrzeuglängsachse angeordnet werden. Bei einem ists nicht vorgeschrieben. Nach EG keine Ahnung…
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DonStefano
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Re: Scheinwerferposition Gesetz.

Beitrag von DonStefano »

Wo ist denn der Alrik hin?

Ich vermisse noch ein paar andere "Stammgäste", bei solchen Fragen hat er doch immer zuverlässig geantwortet...
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Bonde
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Re: Scheinwerferposition Gesetz.

Beitrag von Bonde »

Ein Scheinwerfer Mittig geht nicht....
Hier die Gesetzeslage dazu:
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TortugaINC
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Re: Scheinwerferposition Gesetz.

Beitrag von TortugaINC »

§50 der StVZO schreibt lediglich vor, dass paarweise verbaute Scheinwerfer symmetrisch angeordnet werden müssen. Das Einzelscheinwerfer mittig angeordnet werden müssen wird entgegen der dargestellten Zusammenfassung nicht erwähnt:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__50.html

Die Ausleuchtung wird definiert, was die Außermittigkeit einschränkt aber meiner Interpretation nach nicht ausschließt.
Abgesehen davon gibt es genug Fahrzeuge, bei denen weder Abblendlicht noch Fernlicht symmetrisch sind (z.B. Speed Triple, da leuchtet jeweils nur einer von beiden). Die gravierendste Außermittigkeit dürfte bei Gespannen gegeben sein.

Gruß
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Garagenschlosser
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Re: Scheinwerferposition Gesetz.

Beitrag von Garagenschlosser »

Danke für die Antworten. Ich mach das einfach mal und zeig das meinem Prüfer. Viel will ich ja nicht von der Vertikalen Achse weg.
Gruß Ralf.

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