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Vorschrift TÜV Rückleuchten/Blinker

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Haenno
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Vorschrift TÜV Rückleuchten/Blinker

Beitrag von Haenno »

Hallo zusammen,

bei meinem ersten Tüv Termin wurde ich auf die Position meiner 3 in 1 Rückleuten/Blinker hingewiesen, dass diese zu weit von dem hinteren Punkt des Motorrads angebracht seien. Welche genauen Vorschriften gelten denn bei einer BMW r65 BJ. 81? .
Ein Bild von den angebrachten Blinker ist hier:
BMW_R65_Heckbild (2).jpeg
P.S. im Internet habe ich folgende Tabelle gefunden, welche aber diese Thematik nicht aufgreift:
Unbenannt.PNG
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Hendrik
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Alrik
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Re: Vorschrift TÜV Rückleuchten/Blinker

Beitrag von Alrik »

Du musst ECE einhalten, weil du zwei Rückleuchten hast. Damit darf dein Blinker maximal 300 mm vom hinteren Ende entfernt sein.
Lächle! Du kannst sie nicht alle töten.

Konkrete Anfragen zu Abnahmen von Umbauten im PLZ-Bereich 64, 63, 60, 61 und Umgebung vorzugsweise per PN.

Haenno
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Re: Vorschrift TÜV Rückleuchten/Blinker

Beitrag von Haenno »

Alrik hat geschrieben: 11. Jun 2022 Du musst ECE einhalten, weil du zwei Rückleuchten hast. Damit darf dein Blinker maximal 300 mm vom hinteren Ende entfernt sein.
Das heißt also, dass ECE egal bei welchem Baujahr gilt? Und kann man das umgehen, da bei der Sitzbank die Befestigungen nicht umsonst angebracht wurden.

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Alrik
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Re: Vorschrift TÜV Rückleuchten/Blinker

Beitrag von Alrik »

Wenn du dich für zwei Rückleuchten entscheidest, fällt die gesamte Baugruppe Beleuchtung in die ECE-Welt, denn die StVZO kennt beim Motorrad nur ein Rücklicht.
"Umgehen" kannst du da nix. Schon gar nicht beim Umbau.. Dazu hat dich schließlich niemand gezwungen (okay, das "Design" der BMW irgendwie schon :lachen1: ).
Lösung: Lass die Blinker wo sie jetzt sind und klemm die anderen Funktionen ab. Dann noch ein einzelnes Rücklicht in die Mitte und fertig ist die Laube.
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