Schinder hat geschrieben: 18. Aug 2023
Stellt sich die Frage, ob die Dinger für E-Fahrräder zugelassen sind.
Es gibt keine Richtlinie für Blinker an Fahrräder in der StVZO, daher darfst du als Blinker nehmen was du willst.
Allerdings sind Blinker an Fahrrädern eigentlich gar nicht zulässig, außer es gibt Aufbauten, die das sehen des Handzeichens verhindern. (z.B.) Rischkas.
Da aber für Sondereinsatzfahrzeuge wie Polizei, Feuerwehr etc. Sonderregelungen gelten, kann es natürlich sein, dass das dortige Regierungspräsidium auch für die Diensträder eine Sonderregelung dazu erlassen hat.
Oder die haben es einfach dran gemacht, die Gefahr dafür ein Bußgeld zu bekommen dürfte wohl eher gering sein.
