Joe, ich glaube auch, dass der offizielle Weg hierbei nicht sehr vielversprechend ist und die Wahrscheinlichkeit, dass Du schlafende Hunde weckst, umso größer ist. Ich persönlich würde es einfach so weiter machen, wie bisher.
Gute nachbarschaftliche Beziehungen sind hier vermutlich zielführender und grundsätzlich auch sonst eine gute Sache.

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Definition Garage ?
- theTon~
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Re: Definition Garage ?
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Gruß
René
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Re: Definition Garage ?
ne immer noch verdreht.
Nicht die Fragen nach der Sachlage haben diese Regeln erzeugt sondern der archaische deutsche Rechtsstaat und das vor ewigen Zeiten.
Nicht die Fragen nach der Sachlage haben diese Regeln erzeugt sondern der archaische deutsche Rechtsstaat und das vor ewigen Zeiten.
- Zissel
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Re: Definition Garage ?
So gesehen wird sich aber auch deren Auslegung an der heutigen Lebensrealität orientieren. Ich vermute mal, dass diese Verordnung in Erscheinung trat, als es auch die Garage in der breiten Masse tat: Wirtschaftswunder, Fahrräder, Mopeds und Roller verschwanden von der Bildfläche und wer eine Garage baute, tat das für einen PKW. Das war die damalige Lebensrealität. Heute würde aber sicherlich kein Urteil gefällt werden, das auf eine puritanische Auslegung dieser Verordnung pocht, denn das bedeutete z.B. das Verbot der Unterstellung von Motorrädern. Allein schon aus pragmatischen Gründen, denn was hätte der Staat davon, über Nacht einen kompletten Wirtschaftssektor zu versenken. Genauso würde man wohl auch sonst in so gut wie jeder Garage etwas vorfinden, was gegen den Wortlaut von Anno Piependeckel verstößt.
Eine naheliegende und auch legitime Auslegung wäre z.B. das Verbot einer gewerbsmäßigen Reparaturwerkstatt in einer Wohngebietsgarage. Und ich denke, das ist wohl der Hauptimpetus dabei. Ob man an seinem privaten Fahrzeug eine Birne wechselt oder auch sonst mal unter die Haube guckt, interessiert staatlicherseits sicher niemanden, solange man sich dabei sozialkompetent verhält. Das Ganze geht so lange gut, bis er z.B. von kleinkarierten Nachbarn genervt wird, die auf den Wortlaut pochen. Oder von Kontrollfreaks auf der Vermieterseite. Oder halt von Anfragen allzu vorsichtiger Garagennutzer, ob sie auch alle Bestimmungen erfüllen. Dann ist er, der Staat, gezwungen, sich auf den antiquierten Text zu beziehen und ihn in dem Sinne schusssicher auszulegen, dass er nachhaltig wieder seine Ruhe hat.
In der Praxis läuft es also (wie ohnehin im Leben) darauf hinaus, sich ohne Betreuungsfachkraft untereinander zu arrangieren. Wobei die Erfolgsaussichten bei überschaubaren und funktionierenden Gemeinschaften wie hier in einem Dorf doch sicher nicht die schlechtesten sind.
Eine naheliegende und auch legitime Auslegung wäre z.B. das Verbot einer gewerbsmäßigen Reparaturwerkstatt in einer Wohngebietsgarage. Und ich denke, das ist wohl der Hauptimpetus dabei. Ob man an seinem privaten Fahrzeug eine Birne wechselt oder auch sonst mal unter die Haube guckt, interessiert staatlicherseits sicher niemanden, solange man sich dabei sozialkompetent verhält. Das Ganze geht so lange gut, bis er z.B. von kleinkarierten Nachbarn genervt wird, die auf den Wortlaut pochen. Oder von Kontrollfreaks auf der Vermieterseite. Oder halt von Anfragen allzu vorsichtiger Garagennutzer, ob sie auch alle Bestimmungen erfüllen. Dann ist er, der Staat, gezwungen, sich auf den antiquierten Text zu beziehen und ihn in dem Sinne schusssicher auszulegen, dass er nachhaltig wieder seine Ruhe hat.
In der Praxis läuft es also (wie ohnehin im Leben) darauf hinaus, sich ohne Betreuungsfachkraft untereinander zu arrangieren. Wobei die Erfolgsaussichten bei überschaubaren und funktionierenden Gemeinschaften wie hier in einem Dorf doch sicher nicht die schlechtesten sind.
Gruß Martin
- mrairbrush
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Re: Definition Garage ?
Zissel, da hast Du wohl Recht. Gut wenn man in einem kleinen hilfsbereiten Ort lebt indem jeder ständig am werkeln ist.
Re: Definition Garage ?
Was für ein großartiger Beitrag!
Selten so eine Freude beim Lesen gehabt - einfach schön, wie solche einfachen und praktischen Themen neben der Suche nach einer Lösung doch auch sehr zur Unterhaltung beitragen können. Das Problem wurde klar erkannt und sauber gelöst:
Aber dies ist hier ja kein Politik-Forum, deswegen wollen wir beim Thema bleiben und ich möchte euch gerne noch einige Ratschläge geben, wie man sich taktisch klug verhält, bis Martin die neue Garagenverordnung durch den Bundestag gebracht hat. Wie einige schon richtig erkannt haben, geht es ja überwiegend um die Stimmung zwischen Nachbarn und da hat der Garagenmissbraucher natürlich erheblichen Einfluss drauf. Hier ein paar kleine Regeln, die das Zusammenleben unter Nachbarn für alle erträglich machen und helfen, Eskalationen zu vermeiden:
1) Man gehe zum Airbrusher oder Siebdrucker seines Vertrauens und lasse sich auf das Garagentor im Maßstab 1:1 das Motiv der Rückansicht einer Garage, in der ein bordeaux-metallicfarbener Opel Asthma abgestellt ist, lackieren / drucken, so dass es auf den Betrachter wirkt, als sei die Garage offen, aber die Welt ansonsten in Ordnung.
2) Arbeiten mit Winkelschleifer, Schlagschrauber, Fräse und Dremel nicht länger als drei Stunden durchgängig durchführen - immer wieder kleine Pausen einbauen. In diesen Pausen keine laute Musik laufen lassen!
3) Lackierarbeiten im Freien vor der Garage nur bei Windstille durchführen. Es ist nicht nur angenehm für den Nachbarn, wenn danach kein oder nur sehr wenig Lacknebel auf seinem Auto ist, auch das Ergebnis der Lackierung ist wesentlich besser, als wenn permanent Staub, Laub und herumwirbelnde Äste im Lack eingebacken werden. Eine klassische win-win-Situation.
4) Beim Einsatz von Kolbenkompressoren Nachtruhe beachten. Idealerweise per Zeitschaltuhr verhindern, dass der Kessel zwischen 0:00 und 04:30 gefüllt wird. Dieser Punkt kann bei Einsatz eines Schraubenkompressors vernachlässigt werden.
5) Fachgerechte Entsorgung nicht mehr benötigter Teile und Materialien beachten. Altreifen wirft man nicht in den Wald oder dem Nachbarn über den Zaun - diese gehören ordnungsgemäß verbrannt. Verbrands-Tag ist immer Samstag - daran hat sich in den letzten 50 Jahren nichts geändert.
Altöl gehört nicht in den Gully, sondern wird in benutzte Staubsaugerbeutel gefüllt und ordnungsgemäß über die Restmülltonne entsorgt. Achtung: Die Ölfilter haben nichts in der grauen Tonne zu suchen - hier kommt der gelbe Sack zum Einsatz.
6) Warmlaufen lassen von Motoren in oder vor der Garage. Grundsätzlich vollkommen legitim, aber es gilt zu beachten, dass ein nicht Krad-affiner Nachbar ein anderes Geräuschempfinden hat, als jemand, der sich für Motorräder begeistert. So ist zum Beispiel Fakt, dass das aggressive Bellen eines Hochleistungszweitakters und auch das Gebrüll eines frei ausatmenden Vierzylinders sehr oft als unangenehm empfunden wird, wohingegen kein Mensch auf dieser Welt mit dem archaisch-dumpfen Schlag eines 1000 ccm V2 oder L2, dem Ballern eines 750er Paralleltwins oder dem satten Beat eines Einzylinders ab 500 ccm irgendein Problem hat. Hier gilt: Den Nachbarn kennenlernen, seine Vorlieben berücksichtigen und ggf. den Fuhrpark verändern.
Ihr seht: Oft sind es kleine Dinge, deren Beachtung Frieden in der Nachbarschaft und ein harmonisches Miteinander garantieren.
Gruß,
Markus
Selten so eine Freude beim Lesen gehabt - einfach schön, wie solche einfachen und praktischen Themen neben der Suche nach einer Lösung doch auch sehr zur Unterhaltung beitragen können. Das Problem wurde klar erkannt und sauber gelöst:
Meine Stimme hat er. Nicht nur, dass eine neue Garagenverordnung meiner Meinung nach mal richtig frischen Wind in unser Heimatland bringen würde, ich denke auch, dass "Bundeskanzisseler Martin" deutlich würdiger klingt als Olaf Scholz - ganz zu schweigen davon, dass die Performance des letzteren zu übertreffen eine lösbare Aufgabe darstellen sollte.obelix hat geschrieben: 2. Aug 2024 Entweder Du (Anmerkung: User Zissel) wirst Bundeskanzler und änderst dann die Garagenverordnung (...)
Aber dies ist hier ja kein Politik-Forum, deswegen wollen wir beim Thema bleiben und ich möchte euch gerne noch einige Ratschläge geben, wie man sich taktisch klug verhält, bis Martin die neue Garagenverordnung durch den Bundestag gebracht hat. Wie einige schon richtig erkannt haben, geht es ja überwiegend um die Stimmung zwischen Nachbarn und da hat der Garagenmissbraucher natürlich erheblichen Einfluss drauf. Hier ein paar kleine Regeln, die das Zusammenleben unter Nachbarn für alle erträglich machen und helfen, Eskalationen zu vermeiden:
1) Man gehe zum Airbrusher oder Siebdrucker seines Vertrauens und lasse sich auf das Garagentor im Maßstab 1:1 das Motiv der Rückansicht einer Garage, in der ein bordeaux-metallicfarbener Opel Asthma abgestellt ist, lackieren / drucken, so dass es auf den Betrachter wirkt, als sei die Garage offen, aber die Welt ansonsten in Ordnung.
2) Arbeiten mit Winkelschleifer, Schlagschrauber, Fräse und Dremel nicht länger als drei Stunden durchgängig durchführen - immer wieder kleine Pausen einbauen. In diesen Pausen keine laute Musik laufen lassen!
3) Lackierarbeiten im Freien vor der Garage nur bei Windstille durchführen. Es ist nicht nur angenehm für den Nachbarn, wenn danach kein oder nur sehr wenig Lacknebel auf seinem Auto ist, auch das Ergebnis der Lackierung ist wesentlich besser, als wenn permanent Staub, Laub und herumwirbelnde Äste im Lack eingebacken werden. Eine klassische win-win-Situation.
4) Beim Einsatz von Kolbenkompressoren Nachtruhe beachten. Idealerweise per Zeitschaltuhr verhindern, dass der Kessel zwischen 0:00 und 04:30 gefüllt wird. Dieser Punkt kann bei Einsatz eines Schraubenkompressors vernachlässigt werden.
5) Fachgerechte Entsorgung nicht mehr benötigter Teile und Materialien beachten. Altreifen wirft man nicht in den Wald oder dem Nachbarn über den Zaun - diese gehören ordnungsgemäß verbrannt. Verbrands-Tag ist immer Samstag - daran hat sich in den letzten 50 Jahren nichts geändert.
Altöl gehört nicht in den Gully, sondern wird in benutzte Staubsaugerbeutel gefüllt und ordnungsgemäß über die Restmülltonne entsorgt. Achtung: Die Ölfilter haben nichts in der grauen Tonne zu suchen - hier kommt der gelbe Sack zum Einsatz.
6) Warmlaufen lassen von Motoren in oder vor der Garage. Grundsätzlich vollkommen legitim, aber es gilt zu beachten, dass ein nicht Krad-affiner Nachbar ein anderes Geräuschempfinden hat, als jemand, der sich für Motorräder begeistert. So ist zum Beispiel Fakt, dass das aggressive Bellen eines Hochleistungszweitakters und auch das Gebrüll eines frei ausatmenden Vierzylinders sehr oft als unangenehm empfunden wird, wohingegen kein Mensch auf dieser Welt mit dem archaisch-dumpfen Schlag eines 1000 ccm V2 oder L2, dem Ballern eines 750er Paralleltwins oder dem satten Beat eines Einzylinders ab 500 ccm irgendein Problem hat. Hier gilt: Den Nachbarn kennenlernen, seine Vorlieben berücksichtigen und ggf. den Fuhrpark verändern.
Ihr seht: Oft sind es kleine Dinge, deren Beachtung Frieden in der Nachbarschaft und ein harmonisches Miteinander garantieren.
Gruß,
Markus
-
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Re: Definition Garage ?
Hallo Markus!
Diese praxistauglichen Ratschläge hätte der Thread gleich zu Beginn gebraucht!

Die 6 Seiten wären uns erspart geblieben.

Grüße von der Nordseeküste
Andreas
Von versprochenem Schnaps wird man nicht besoffen!
- Zissel
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Re: Definition Garage ?
Ich mach lieber in cum ex. Die neue Garagenverordnung könnt ihr euch dann abschminken. Der Pöbel soll schon wissen, wo oben und unten ist 

Gruß Martin
- mrairbrush
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Re: Definition Garage ?
Stadler: Ich habe 2 große Kolbenkompressoren, die hörst nicht beim Nachbarn. Habe die großzügig Schallisoliert. So ist arbeiten in der Nacht problemlos möglich. Für das normale Arbeiten reicht einer locker aus. Nur beim Sandstrahlen wird der zweite zugeschaltet.