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FZR 1000

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LastMohawk
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Re: FZR 1000

Beitrag von LastMohawk »

Speedbernd hat geschrieben: 5. Aug 2024 ...diese Woche erstmal zur HU. Mal sehen, wie ich sie ohne Zulassung dahinbekomme.
Ist eigentlich ganz einfach. Ruf die Versicherung an und hol dir so ne Zulassungsnummer. Dann - wenn du das Krad anmelden möchtest, besorg dir ein ungestempeltes Kennzeichen. Geht meist als Wunschkennzeichen zu reservieren.

Das schraubste dran. Mit der Versicherungsnummer und dem ungestempelten Kennzeichen darfste zum TÜV und zur Zulassungsstelle INNERHALB deines Landkreises fahren. Das ist legal und vom der StVO abgesegnet. Versicherungsschutz haste auch.

Geht ganz problemlos.

Gruß
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Speedbernd
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Re: FZR 1000

Beitrag von Speedbernd »

Okay.Danke für diese Info. Das klingt ja relativ einfach.

manicmecanic
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Re: FZR 1000

Beitrag von manicmecanic »

du mußt quasi normale Zulassung machen und denen sagen daß die Kiste wg. langer Standzeit zur HU muß.
Dann bekommt man das Schild ungestempelt,man muß dann gleich dahin fahren.
Die Nummer die dir deine Versicherung gibt ist auch nicht lange gültig,also laß dir die am besten 1 Tag vorher geben

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LastMohawk
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Re: FZR 1000

Beitrag von LastMohawk »

Deshalb, Wunschkennzeichen reservieren, Schild machen lassen und fahren. Da brauchts keine Wartezeiten bei der Zulassung, das nervt dann wenn TÜV drauf ist.

Nachtrag: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/a ... vb-nummer/

Gruß
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Speedbernd
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Re: FZR 1000

Beitrag von Speedbernd »

....habe mal mit der Polizei telefoniert, man kennt sich ja hier auf'm Dorf. Das ist alles nicht legal,speziell da mein Motorrad aus einem anderen Landkreis kommt. Naja, frag ich mal ,ob unser Prüfer zu mir kommt. Ich werde berichten.

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obelix
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Re: FZR 1000

Beitrag von obelix »

Speedbernd hat geschrieben: 5. Aug 2024....habe mal mit der Polizei telefoniert, man kennt sich ja hier auf'm Dorf. Das ist alles nicht legal...
Blödsinn...
Da soll sich der Büttel mal richtig schlau machen.

Gruss

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obelix
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Re: FZR 1000

Beitrag von obelix »

Auszug aus der Fahrzeugzulssungverordnung:

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung, dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks mit ungestempelten Kennzeichenschildern durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 16 Absatz 1 Satz 5 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Gruss

Obelix
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manicmecanic
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Re: FZR 1000

Beitrag von manicmecanic »

Obelix hat Recht,dein Polizist hat dir klar Unsinn erzählt.Der kennt sichtbar seinen Job nicht.
Ich kenne viele die das schon getan haben,und was da vorher für eine Nummer drauf war ist vollkommen egal.

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Roller
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Re: FZR 1000

Beitrag von Roller »

manicmecanic hat geschrieben: 5. Aug 2024 ... .Der kennt sichtbar seinen Job nicht. ...
Die haben Wichtigeres zu tun ... ins Gefängnis kommt man dafür eh nicht. :rockout: :fingerscrossed: Wie war das: Rocker bleiben. :wink:

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Speedbernd
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Re: FZR 1000

Beitrag von Speedbernd »

:rockout: Hu ist durch ! Ohne Mängel. Jetzt geht es nächste Woche zur Zulassung.

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