Eigentlich benötigt man vom Straßenverkehrsamt eine Vorführbescheinigung, weil die Kennzeichenreservierung wohl nicht wirklich ausreichend sein soll.
Das liegt wohl daran, dass sie nicht rechtsverbindlich ist..
Eigentlich benötigt man vom Straßenverkehrsamt eine Vorführbescheinigung, weil die Kennzeichenreservierung wohl nicht wirklich ausreichend sein soll.
Bambi hat Recht, schlaues iPad!Lisbeth hat geschrieben: 22. Jul 2025 P.S. Ich schreibe alle meine Beiträge auf einem iPad mit einer kleinen Bluetooth-Tastatur.
Das Wort „Reifenfabrikatsbindung“ wurde sofort als einziges rot unterstrichen.
Bei allem anderen Schwachsinn passiert fast nie etwas.![]()