
Wobei es sein kann das die 21er Abnahmen jetzt immer unverzüglich auf dem Gutachten stehen haben

Meine letzte 21er im Herbst (beim Auto) musste ich auch unverzüglich eintragen lassen.
Nur bei Änderungsabnahmen nach §19(3) StVZO.Marlo hat geschrieben:Es gibt immer ein Hinweis, ob eine Änderung der Fahrzeugpapiere unverzüglich oder erst beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle erforderlich ist,
Nein, sofort. Unverzüglich halt. ;-)wenn unverzüglich da steht hast glaube ich eine Frist von 4 oder 6 Wochen zum eintragen
Nein, verfällt nicht.danach verliert das Gutachten seine Gültigkeit
21er immer unverzüglich, schon immer.Wobei es sein kann das die 21er Abnahmen jetzt immer unverzüglich auf dem Gutachten stehen haben
Meine letzte 21er im Herbst (beim Auto) musste ich auch unverzüglich eintragen lassen.
...bedeutet das, dass das Gutachten vom TÜV am Ende gar nichts wert ist, so lange es von der Bündelungsbehörde nicht abgesegnet und von der Zulassungsstelle nicht in die FzgPapiere eingetragen wurde ??919 hat geschrieben: "Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis". Eigentlich selbsterklärend.
Ja, im Prinzip schon, auch ohne die hessische Extrawurst mit der Bündelungsbehörde.f104wart hat geschrieben: ...bedeutet das, dass das Gutachten vom TÜV am Ende gar nichts wert ist, so lange es von der Bündelungsbehörde nicht abgesegnet und von der Zulassungsstelle nicht in die FzgPapiere eingetragen wurde ??
Wenn's ne saubere Eintragung ist, die nicht schon aufm Papier nach Murks stinkt, ist das nirgends ein Problem. Aber is schon so: Solang du die Fuhre in Hessen angemeldet hast, landet deine 21er immer erstmal in Marburg.TÜV im "Ausland" und Zulassung in Hessen funktioniert also nicht![]()
Ja, das funktioniert und wird auch gern so gemacht...bleibt also am Ende nur, das Fzg in einem anderen Bundesland über einen Freund/Bekannten kurzzeitig zuzulassen und anschliessend, wenn alles eingetragen ist, in Hessen eine Halterumschreibung auf Basis der vorhandenen Papiere zu machen.