theTon~ hat geschrieben:Kann mir das mit den Mindestmaßen bitte mal jemand erklären? Bei älteren Motorrädern, die nicht nach den EG-Richtlinien zugelassen wurden, heißt es ja:
für Motorräder besteht national eine Vorschrift zur Radabdeckung (150mm über Achsmitte - Lauffläche kpl. abgedeckt)
Welche Achsmitte meinen die denn? Hinten vermutlich 150mm länger als die Y-Achse (senkrecht) oder?
Und wie meinen die das vorne?
Die 150mm beziehen sich auf eine gedachte Horizontale, die durch die Radachse verläuft. Das untere Kotflügelende darf sich maximal eben diese 150mm oberhalb jener Horizontalen befinden.
Ich kenne aber niemanden, bei dem das je nachgemessen worden wäre. Ich glaube in Zeiten der EG-Zulassung sieht das kaum noch ein Prüfer so eng. Wie triplesmart geschrieben hat: Hauptsache man hat einen Rückstrahler. Da sind viele schon überglücklich.