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Re: Scheinwerfer Bestimmungen ? TÜV ?
Verfasst: 7. Sep 2021
von obelix
Bonde hat geschrieben: 7. Sep 2021Genau genommen steht dort nur das die Scheinwerfer e-geprüft sind, dass ist aber auch schon alles....
Bonde hat recht.
Dass die Scheinwerfer ne E-Zulassung haben sagt absolut nix über die Anbringung aus. Beinahe jede andere Leuchte hat das auch, nichtsdestotrotz darfst die ned am Hinterteil anspaxen:.-)
Gruss
Obelix
Re: Scheinwerfer Bestimmungen ? TÜV ?
Verfasst: 7. Sep 2021
von TortugaINC
Maggus2303 hat geschrieben: 7. Sep 2021
Ich will bei meiner DR600 Streettracker-Projekt auch 2 kleine Scheinwerfer übereinander und bischen Aussermittig setzen. Also ähnlich dem verlinkten Beispiel. Ich hatte auch mal 2 sehr kleine Scheinwerfer (glaub 38mm Durchmesser) mit extrem wenig Einbautiefe gefunden, hab mir den Link aber leider nicht gespeichert. Selbst nach intensiver Suche hab ich die bisher nicht wieder gefunden
Während in der StVZO die Anordnung des einzelnen Scheinwerfers nicht expliziert erwähnt wird, steht meiner Erinnerung nach inhaltlich sowas drin wie "bei Doppelscheinwerfern symmetrisch zur Fahrzeuglängsachse". Guck da besser nochmal genauer nach oder frag deinen Tüver.
BG
Re: Scheinwerfer Bestimmungen ? TÜV ?
Verfasst: 7. Sep 2021
von Palzwerk
Symetrisch? Und wie bekommt da ne BMW GS mit asymetrischem Scheinwerfer im Geberit Spülplattendesign eine Zulassung?
Bei dem verlinkten Louis Teil sind die Scheinwerfer übrigens mittig, nur die Kiste drumrum sitzt asymetrisch.
Übrigens ist die seitlich um ein paar cmversetzte Montage wegen der Tiefe des Scheinwerfers keine Lösung. Merkst Du spätestens beim Einschlagen...
Re: Scheinwerfer Bestimmungen ? TÜV ?
Verfasst: 7. Sep 2021
von TortugaINC
Hast recht. Die Symmetrie wird in der EG-Rili nur gefordert, wenn 2x Abblendlicht zum Einsatz kommt. Hatte ich mir wohl falsch gemerkt...
Re: Scheinwerfer Bestimmungen ? TÜV ?
Verfasst: 7. Sep 2021
von ducmann65
@ducmann - meinen TÜV Ing. habe ich bereits gefragt und der meinte der Scheinwerfer muss mittig verbaut werden.
ducmann 65, soviel Zeit muß sein.
Ducmann ist ein anderes Mitglied
Re: Scheinwerfer Bestimmungen ? TÜV ?
Verfasst: 8. Sep 2021
von ducmann65
Alles gut
Du hast natürlich Recht ...

[/quote]
Re: Scheinwerfer Bestimmungen ? TÜV ?
Verfasst: 11. Sep 2021
von TortugaINC
Palzwerk hat geschrieben: 7. Sep 2021
Übrigens ist die seitlich um ein paar cmversetzte Montage wegen der Tiefe des Scheinwerfers keine Lösung. Merkst Du spätestens beim Einschlagen...
Kommt auf die Form des Scheinwerfers an. Kann funktionieren:
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Mit Startnummerntafel sieht’s dann etwas harmonischer aus.
Gruß
Gruß
Re: Scheinwerfer Bestimmungen ? TÜV ?
Verfasst: 11. Sep 2021
von f104wart
Palzwerk hat geschrieben: 7. Sep 2021Übrigens ist die seitlich um ein paar cm versetzte Montage wegen der Tiefe des Scheinwerfers keine Lösung. Merkst Du spätestens beim Einschlagen...
Aber nur wenn der rahmenfest montiert ist. Nicht, wenn er an der Gabel angebracht ist und mitschwenken kann. Das ist der Unterschied.

Re: Scheinwerfer Bestimmungen ? TÜV ?
Verfasst: 12. Sep 2021
von LastMohawk
Ralf,
Wenn der in der Mitte hinten keinen Platz zum Lenkkopf hat, den dann nach rechts seitlich so einbaut, dass er am Lenkkopf vorbeigeht, dann knackt das spätestens beim Einschlagen nach rechts. Ob Rahmenfest oder nicht, ist dann egal.
Gruß
Der Indianer
Re: Scheinwerfer Bestimmungen ? TÜV ?
Verfasst: 12. Sep 2021
von TortugaINC
Indianer,
wie geschrieben kommt es auf die Form des Scheinwerfers an. Wenn der Scheinwerfer nicht übermäßig tief baut und hinten wie z.B. Rundscheinwerfer konisch/kuglig sind, dann passt das (siehe Bilder von mir auf der letzten Seite; da hab ich durch seitliche Montage ca. 15-20mm rausgeholt).
Bei einem zylindrischer Scheinwerfer mit relativ großer Tiefe (z.B. Ellipsoidscheinwerfer) hast du natürlich recht, da gewinnt man keinen Blumentopf, egal ob rahmenfest oder mitlenkend.
BG