sven hat geschrieben: 5. Nov 2024
Ja, aber das beantwortet noch nicht meine oben gestellte Frage, die ich jetzt mal umformuliere: welche rechtlichen Konsequenzen kann eine überprüfbar wahre Tatsachenbehauptung, die im Übrigen keinen anderen Rechtsverstoß (s.o.) tatbestandlich erfüllt, denn haben?
Da ich sehr viel Google Bewertungen hinterlasse, hatte ich da auch schon den eine oder anderen Konflikt. Ich hatte auch schon einen Rechtsanwalt der sich an Google gewandt hatten um eine Bewertung löschen zu lassen. Ich habe Einspruch erhoben und die Bewertung wurde nicht gelöscht.
Tatsachenbehauptungen sind völlig unkritisch, solange man den Arsch in der Hose hat diese auch zu vertreten. Eine Rechtsschutz Versicheurng in der Hinterhand zu haben, sollte es dennoch mal eskalieren, ist aber sicher kein Fehler.
Für Forenbetrieber aber natürlich ein heißes Eisen, da Sie erstmal die Ansprechpartner für die Juristen sind. Und natürlich macht bei Online Aussagen der Ton die Musik.
Eine Aussage ala: "Der Laden xy ist ein Scheißladen da arbeiten nur Penner. " Würde ich in meinen Foren auch kommentarlos löschen.
Wenn da steht: "Ich habe am ... was gekauft und es war nach drei Tagen defekt und ich warte jetzt 4 Wochen auf den Support obwohl ich schon dreimal angerufen haben tut sich nichts." hätte natürlich Bestand.
Bei Polo oder Louis muss man sich aber wegen Klagen gegen Bewertungen keine Gedanken machen, das ist nicht deren Firmenphilosophie.
Btw. mag ich Louis, da die nach meinen Erfahrung einen super Support haben. Ich kaufe gerne dort ein.