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Hinweis: Privater Kleinanzeigenbereich im CR-Forum & PStTG
- KingofRims
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Kawaski W800 - 2014
Re: Hinweis: Kein privater Kleinanzeigenbereich mehr im CR-Forum - dank PStTG :(
Das wollte ich auch grade Fragen. Wenn man einen Link zu Kleinazeige postet, verkauft man ja auch über die also muss Kleinanzeige melden wenn. Somit wäre das doch ein gangbarer Weg?
-
OnlineSpeed
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- Motorrad:: Honda CX 500 C PC 01, Baujahr 1982
Kawasaki ZRX 1100
Re: Hinweis: Kein privater Kleinanzeigenbereich mehr im CR-Forum - dank PStTG :(
Das ist mir auch schon aufgefallen.aufmschlauch hat geschrieben: 11. Jan 2023 Ebay-Kleinanzeigen, hat ja schon reagiert. Seit einiger Zeit kann man einen Artikel nicht mehr als Verkauft markieren, sondern nur noch löschen!
Pragmatisch gehandelt, ganz nach dem Motto: "Wo kein Kläger, da kein Richter!"
Von versprochenem Schnaps wird man nicht besoffen!
- mrairbrush
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- Motorrad:: Honda XBR, Triumph Bonneville
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Re: Hinweis: Kein privater Kleinanzeigenbereich mehr im CR-Forum - dank PStTG :(
Ich denke momentan passiert den kleinen Verkäufern nix. Erst wenn es komplett digital abläuft werden einfach Steuerbescheide rausgehen.
Die dann zu Recht Einspruch erheben werden einfach eingestellt und die dann zahlen haben Pech gehabt. Gerade viele Kleine werden das Risiko eines Prozesses nicht eingehen wollen. Das ist einkalkuliert. Warum erhöhen sich wohl Staatseinnahmen wenn Renten nur ein bisschen erhöht werden. Ist genau kalkuliert um wie viel man erhöhen muss das Rentner in die Steuerplicht kommen und die Einnahmen die Ausgaben übersteigen. :-) Ich vermute das die ganze Geschichte vor dem europäischen Gerichtshof landet.
Die dann zu Recht Einspruch erheben werden einfach eingestellt und die dann zahlen haben Pech gehabt. Gerade viele Kleine werden das Risiko eines Prozesses nicht eingehen wollen. Das ist einkalkuliert. Warum erhöhen sich wohl Staatseinnahmen wenn Renten nur ein bisschen erhöht werden. Ist genau kalkuliert um wie viel man erhöhen muss das Rentner in die Steuerplicht kommen und die Einnahmen die Ausgaben übersteigen. :-) Ich vermute das die ganze Geschichte vor dem europäischen Gerichtshof landet.
- Lisbeth
- Beiträge: 2349
- Registriert: 31. Dez 2021
- Motorrad:: Honda CB 250 RS (PENG)
Honda CJ 360 T (Lisbeth)
Kawasaki W650 (W)
Honda CB 450 K5 (Grotte)
Moto Guzzi LeManni 1000 - Wohnort: Aachen
Re: Hinweis: Kein privater Kleinanzeigenbereich mehr im CR-Forum - dank PStTG :(
…….und dann sind da noch die Foren, die es weiterhin zulassen, dass man sich gegenseitig nicht nur mit Worten, sondern auch mit Ersatzteilen aushilft.
Warum auch nicht?
Wir sind doch kein Caferacer-Stuhlkreis.
Warum auch nicht?
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- f104wart
- ehem. Moderator
- Beiträge: 19451
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- Motorrad:: CX 500C (PC01), CX 650E "L´abono carrera" im Umbau, CX 500 EML
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Re: Hinweis: Kein privater Kleinanzeigenbereich mehr im CR-Forum - dank PStTG :(
Könnte auch interessant sein in Bezug auf Foren:
"Das Rechtsgeschäft muss nach Satz 1 unter Verwendung der Software geschlossen werden können. Typischerweise leitet die Plattform Nutzer strukturiert durch den Prozess des Rechtsgeschäftsabschlusses und sorgt für eine Bestätigung des Abschlusses unter Ausweisung seines Inhalts.
Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Plattformbetreiber zuverlässig Kenntnis von solchen Aktivitäten von Anbietern erlangt, die sich zu einem bestimmten Geschäftsvorfall mit einer vereinbarten Vergütung konkretisiert haben. Abhängig von dem Geschäftsmodell, das
der Betreiber verfolgt, wird häufig nur bei Zustandekommen eines Rechtsgeschäfts zwischen Anbieter und Nutzer ein Entgelt fällig.
Dieses Entgelt wird zumeist von Anbietern an den Plattformbetreiber geschuldet und bestimmt sich nach der Höhe der Vergütung, die die Nutzer den Anbietern zu zahlen haben.
Aus diesem Grund handelt es sich nicht um eine Plattform im Sinne des PStTG, wenn eine Software es den Nutzern lediglich ermöglicht, außerhalb der angebotenen Softwarelösung vertragseinig zu werden (beispielsweise elektronisch per E-Mail; unter Verwendung eines Online-Shops, der von dem Anbieter abseits einer Plattform im Internet betrieben wird; im Rahmen eines traditionellen Ladengeschäfts)."
"Das Rechtsgeschäft muss nach Satz 1 unter Verwendung der Software geschlossen werden können. Typischerweise leitet die Plattform Nutzer strukturiert durch den Prozess des Rechtsgeschäftsabschlusses und sorgt für eine Bestätigung des Abschlusses unter Ausweisung seines Inhalts.
Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Plattformbetreiber zuverlässig Kenntnis von solchen Aktivitäten von Anbietern erlangt, die sich zu einem bestimmten Geschäftsvorfall mit einer vereinbarten Vergütung konkretisiert haben. Abhängig von dem Geschäftsmodell, das
der Betreiber verfolgt, wird häufig nur bei Zustandekommen eines Rechtsgeschäfts zwischen Anbieter und Nutzer ein Entgelt fällig.
Dieses Entgelt wird zumeist von Anbietern an den Plattformbetreiber geschuldet und bestimmt sich nach der Höhe der Vergütung, die die Nutzer den Anbietern zu zahlen haben.
Aus diesem Grund handelt es sich nicht um eine Plattform im Sinne des PStTG, wenn eine Software es den Nutzern lediglich ermöglicht, außerhalb der angebotenen Softwarelösung vertragseinig zu werden (beispielsweise elektronisch per E-Mail; unter Verwendung eines Online-Shops, der von dem Anbieter abseits einer Plattform im Internet betrieben wird; im Rahmen eines traditionellen Ladengeschäfts)."
- aufmschlauch
- Beiträge: 855
- Registriert: 23. Jun 2021
- Motorrad:: BSA A65 Thunderbolt 1967
BSA B33 1947
SR 500 1979
Moto Guzzi V35 Imola
BMW R75/5
Re: Hinweis: Kein privater Kleinanzeigenbereich mehr im CR-Forum - dank PStTG :(
Hallo Ralf,
schöner ist es auch eine Quelle anzugeben, dann kann Rene ggf. auch verifizieren, ob es rechtsverbindlich ist. Ich habe mal nach den Sätzen gesucht und es stammt scheinbar aus dem Forum hier: https://unknowns.de/forum/thread/22940- ... tID=879162
Dass eigentlich nur die Platform, die auch eine Gebühr für den Abschluss verlangt letztendlich die Einzige ist, die genau weis ob und wie teuer etwas verkauft ist. Habe ich auch oft gelesen,
ABER da steht immer eigentlich davor :-)
Ich konnte ja hier, im 2vForum und bei EBK etwas anbieten und anschliessend es als verkauft markieren. Also werde ich 3mal gemeldet :-) Und Keiner weiß zu welchem Betrag.... Der Datensammler freut sich, aber konkret ist das nutzlos.
Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass ausschließlich bezahlte Plattformen, die den kompletten Kaufabschluss verfolgen können, meldepflichtig sind.... vermutlich!
Ausserdem lese ich im Gesetzestext immer nur von Leistungen und Leistungserbringern, nicht von Artikeln wie z.B. Vergasern. Sprich das zielt auf Schwarzarbeit ab, die über Ebay angeboten wird, das wird ja immer mehr, weil die Reichweite natürlich genial ist.
Aktuell habe ich gesehen: Biete Tachoüberholung R75/5 an: 500€. -> Sofort kaufen und Tacho einschicken :-)
Das geht auch mit Malerarbeiten u.ä. ...
schöner ist es auch eine Quelle anzugeben, dann kann Rene ggf. auch verifizieren, ob es rechtsverbindlich ist. Ich habe mal nach den Sätzen gesucht und es stammt scheinbar aus dem Forum hier: https://unknowns.de/forum/thread/22940- ... tID=879162
Dass eigentlich nur die Platform, die auch eine Gebühr für den Abschluss verlangt letztendlich die Einzige ist, die genau weis ob und wie teuer etwas verkauft ist. Habe ich auch oft gelesen,
ABER da steht immer eigentlich davor :-)
Ich konnte ja hier, im 2vForum und bei EBK etwas anbieten und anschliessend es als verkauft markieren. Also werde ich 3mal gemeldet :-) Und Keiner weiß zu welchem Betrag.... Der Datensammler freut sich, aber konkret ist das nutzlos.
Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass ausschließlich bezahlte Plattformen, die den kompletten Kaufabschluss verfolgen können, meldepflichtig sind.... vermutlich!
Ausserdem lese ich im Gesetzestext immer nur von Leistungen und Leistungserbringern, nicht von Artikeln wie z.B. Vergasern. Sprich das zielt auf Schwarzarbeit ab, die über Ebay angeboten wird, das wird ja immer mehr, weil die Reichweite natürlich genial ist.
Aktuell habe ich gesehen: Biete Tachoüberholung R75/5 an: 500€. -> Sofort kaufen und Tacho einschicken :-)
Das geht auch mit Malerarbeiten u.ä. ...
BSA A65: viewtopic.php?t=29929
SR 500: viewtopic.php?t=29896
BMW R75/5: viewtopic.php?t=31617
Guzzi V35: viewtopic.php?t=30451
BSA B33: viewtopic.php?t=32849
SR 500: viewtopic.php?t=29896
BMW R75/5: viewtopic.php?t=31617
Guzzi V35: viewtopic.php?t=30451
BSA B33: viewtopic.php?t=32849
- TortugaINC
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- Registriert: 26. Jun 2018
- Motorrad:: DR500, Ducati
Re: Hinweis: Kein privater Kleinanzeigenbereich mehr im CR-Forum - dank PStTG :(
Die Abwicklung der Transaktion erfolgt meiner Meinung nach dem Abschluss des Rechtsgeschäfts und ist nicht eben dieser.
Sprich wenn jemand was verkauft, ich sage das ich es nehme und der Verkäufer dem zustimmt, ist das Rechtsgeschäft abgeschlossen.
Dass das im Verkaufsbereich möglich ist, macht die Sache kompliziert.
Gruß
Sprich wenn jemand was verkauft, ich sage das ich es nehme und der Verkäufer dem zustimmt, ist das Rechtsgeschäft abgeschlossen.
Dass das im Verkaufsbereich möglich ist, macht die Sache kompliziert.
Gruß
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- f104wart
- ehem. Moderator
- Beiträge: 19451
- Registriert: 1. Apr 2013
- Motorrad:: CX 500C (PC01), CX 650E "L´abono carrera" im Umbau, CX 500 EML
- Wohnort: 35315 Homberg Ohm
Re: Hinweis: Kein privater Kleinanzeigenbereich mehr im CR-Forum - dank PStTG :(
Ja, da hast Du Recht. Hätte ich auch gerne getan.
Ich hab's von hier, konnte aber das erwähnte Zitat aus der Drucksache des Bundestags nicht finden und hatte keine Zeit, da länger nachzuforschen.
Vielleicht verfolgt Andreas den Thread ja auch (er ist dort ebenfalls angemeldet) und kann dazu näheres in Erfahrung bringen.
- aufmschlauch
- Beiträge: 855
- Registriert: 23. Jun 2021
- Motorrad:: BSA A65 Thunderbolt 1967
BSA B33 1947
SR 500 1979
Moto Guzzi V35 Imola
BMW R75/5
Re: Hinweis: Kein privater Kleinanzeigenbereich mehr im CR-Forum - dank PStTG :(
Alles gut....wollte nur Klugscheissen :-)
Zerspanungsbude habe ich auch nen account, den hat mein Rechner aber vergessen -:(
Das Alter nagt nicht nur an meinem Hirn...
Zerspanungsbude habe ich auch nen account, den hat mein Rechner aber vergessen -:(
Das Alter nagt nicht nur an meinem Hirn...
BSA A65: viewtopic.php?t=29929
SR 500: viewtopic.php?t=29896
BMW R75/5: viewtopic.php?t=31617
Guzzi V35: viewtopic.php?t=30451
BSA B33: viewtopic.php?t=32849
SR 500: viewtopic.php?t=29896
BMW R75/5: viewtopic.php?t=31617
Guzzi V35: viewtopic.php?t=30451
BSA B33: viewtopic.php?t=32849
- mrairbrush
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- Registriert: 18. Feb 2019
- Motorrad:: Honda XBR, Triumph Bonneville
- Wohnort: Rötenberg
- Kontaktdaten:
Re: Hinweis: Kein privater Kleinanzeigenbereich mehr im CR-Forum - dank PStTG :(
Da ist der Knackpunkt:f104wart hat geschrieben: 12. Jan 2023 Könnte auch interessant sein in Bezug auf Foren:
"Das Rechtsgeschäft muss nach Satz 1 unter Verwendung der Software geschlossen werden können. Typischerweise leitet die Plattform Nutzer strukturiert durch den Prozess des Rechtsgeschäftsabschlusses und sorgt für eine Bestätigung des Abschlusses unter Ausweisung seines Inhalts.
Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Plattformbetreiber zuverlässig Kenntnis von solchen Aktivitäten von Anbietern erlangt, die sich zu einem bestimmten Geschäftsvorfall mit einer vereinbarten Vergütung konkretisiert haben. Abhängig von dem Geschäftsmodell, das
der Betreiber verfolgt, wird häufig nur bei Zustandekommen eines Rechtsgeschäfts zwischen Anbieter und Nutzer ein Entgelt fällig.
Dieses Entgelt wird zumeist von Anbietern an den Plattformbetreiber geschuldet und bestimmt sich nach der Höhe der Vergütung, die die Nutzer den Anbietern zu zahlen haben.
Aus diesem Grund handelt es sich nicht um eine Plattform im Sinne des PStTG, wenn eine Software es den Nutzern lediglich ermöglicht, außerhalb der angebotenen Softwarelösung vertragseinig zu werden (beispielsweise elektronisch per E-Mail; unter Verwendung eines Online-Shops, der von dem Anbieter abseits einer Plattform im Internet betrieben wird; im Rahmen eines traditionellen Ladengeschäfts)."
Wie will ein Forum das sicherstellen?(3) Ein freigestellter Plattformbetreiber ist ein Plattformbetreiber, der
1.
gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern nach § 11 oder
2.
gegenüber der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union im Einklang mit den dort geltenden Rechtsvorschriften
den Nachweis erbracht hat, dass die von ihm betriebene Plattform nicht von meldepflichtigen Anbietern genutzt werden kann.