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Re: Scheinwerfer Bestimmungen ? TÜV ?

Verfasst: 12. Sep 2021
von Troubadix
Einen Kleinen Linsen Fernscheinwerfer daneben und es sollte Legal sein...


Troubadix

Re: Scheinwerfer Bestimmungen ? TÜV ?

Verfasst: 18. Sep 2021
von Alrik
Die StVZO schreibt nur bei paarweiser Montage symmetrischen Anbau vor, bei nem einzelnen Abblendlichtscheinwerfer ist das nicht der Fall (§§49a u. 50 StVZO).
Die ECE-R53 will alles immer symmetrisch angeordnet haben, da gehört der einzelne Scheinwerfer für Abblend- u. Fernlicht dann auch zwingend in die Mitte.

Wenn man also den Scheinwerfer außermittig montieren will, muss die komplette Beleuchtungsanlage der StVZO entsprechen. Das bedeutet, dass z.B. nur ein einzelnes Schlusslicht und Bremslicht verbaut werden darf, keine zwei (wie z.B. bei den Kombileuchten inkl. Blinker).
Bonde hat geschrieben: 7. Sep 2021 Hallo,
hier sind die aktuellen Regelungen zu Ablend und Fernlicht dargestellt und meiner Meinung nach auch ziemlich verständlich.... :wink:[...]
Ich benutze die AKE-Broschüre auch viel, aber hier und da ist die leider unpräzise, das hier ist ein Beispiel dafür.
LastMohawk hat geschrieben: 6. Sep 2021 Viele Moderne Mopeds haben 2 Scheinwerfer, einer für Abblend und einer für Fernlicht... sitzen also aussermittig.... yamaha R1, Fazer, Bmw R100RR ... Triumph Speedtriple etc. Das wird kein Problem sein.
Das gilt je nach Bauart als ein Scheinwerfer mit zwei Funktionen, auch wenn's nach zwei Schweinwerfern aussieht.
Bonde hat geschrieben: 7. Sep 2021 Aber wie du schon geschrieben hast, das ist wohl immer eine Auslegungssache bzw. an welchen Sachverständigen oder Polizisten man gerät.
Nee, das ist total eindeutig geregelt.

Re: Scheinwerfer Bestimmungen ? TÜV ?

Verfasst: 18. Sep 2021
von sven1
@Heiko: danke für das Licht im Dunkel.

Re: Scheinwerfer Bestimmungen ? TÜV ?

Verfasst: 18. Sep 2021
von TortugaINC
Alrik hat geschrieben: 18. Sep 2021 Die im ECE-R53 will alles immer symmetrisch angeordnet haben, da gehört der einzelne Scheinwerfer für Abblend- u. Fernlicht dann auch zwingend in die Mitte.
Palzwerk hat geschrieben: 7. Sep 2021 Symetrisch? Und wie bekommt da ne BMW GS mit asymetrischem Scheinwerfer im Geberit Spülplattendesign eine Zulassung?
Heißt symmetrisch, dass die Leuchtmittel symmetrisch zur Mitte sein müssen, oder wie ist der berechtigte Einwand von Palzwerk zu erklären?

Re: Scheinwerfer Bestimmungen ? TÜV ?

Verfasst: 19. Sep 2021
von Alrik
Wie ich schon schrub: Kommt drauf an, wie der Scheinwerfer gebaut ist. BMW hat ja diese abartige Karl-Dall-Optik oft so gelöst, dass das ein Scheinwerfer ist, der links und rechts Auswüchse für Abblend- und Fernlicht hat. Dann ist das ein einzelner Scheinwerfer und der muss in die Mitte. Das wird dann mindestens aus technischen Gründen so sein, dass die Leuchtmittel symmetrisch zur Längsmittelebene sitzen.

Re: Scheinwerfer Bestimmungen ? TÜV ?

Verfasst: 19. Sep 2021
von TortugaINC
Moin,
letztlich ist egal wie tief der Scheinwerfer ist. Relevant ist das Maß, das er zwischen Gabelbrücke und Steuerkopf (Rahmen) durchgeschoben wird. Bei 15-20mm sehe ich keine Probleme- siehe Bild.