Der wohl grösste Knackpunkt ist, wenn man da drin schrauben will, der Boden.
Stichwort Ölabscheider. Damit erlegt das Ordnungsamt jeden Versuch, das zu legalisieren:-)
Das zieht selbst dann, wenn da vorher ne Werkstatt drin war und man "nur" Karosseriearbeiten vornimmt.
Übrigens: abgemeldete KFZ (egal welches) gelten nicht mehr als KFZ sondern als Sondermüll.
(Teil)zerlegte sowieso.
Gruss
Obelix

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Definition Garage ?
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Re: Definition Garage ?
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...
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Re: Definition Garage ?
……und mit Saisonkennzeichen als Teilzeit-Sondermüll!obelix hat geschrieben: 1. Aug 2024 Übrigens: abgemeldete KFZ (egal welches) gelten nicht mehr als KFZ sondern als Sondermüll.

- ghill
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Re: Definition Garage ?
nicht ganz so, länger abgemeldete und nicht fahrbereite, unfallbeschädigte oder KFZ aus denen Betriebsstoffe austreten, gelten nach Ablauf einer "Entsorgungsfrist" als Abfall und können auf Kosten des letzten Halters entsorgt werden. Insbesondere wenn sie auf öffentlichen Straßen oder frei zugänglichen Geländen stehen (auch auf privaten..)obelix hat geschrieben: 1. Aug 2024 Übrigens: abgemeldete KFZ (egal welches) gelten nicht mehr als KFZ sondern als Sondermüll.
(Teil)zerlegte sowieso.
Sondermüll sind in diesem Fall die Betriebsstoffe....
Grüße Hilmar
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Re: Definition Garage ?
...und jeder Gebrauchtwagenhändler betreibt eine Sondermülldeponie....


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Re: Definition Garage ?
Kann ja nicht sein. Unser Stadtrat hat das in der Form geändert.sven1 hat geschrieben: 1. Aug 2024 @Galo. Die vorgesehene Nutzung darf nicht eingeschränkt werden, auch nicht durch Fahrräder.
Wie bereit geschrieben, hat die Komune da ne gewisse Freiheit.
Thema: Verkehrwende...

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Re: Definition Garage ?
Nope...
Das KFZ ist ja während der Stillegephase nicht abgemeldet. Ist auch beim Wechsel-Kennzeichen so oder bei 07-ern
Gruss
Obelix
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Re: Definition Garage ?
Man sollte auch Fünf gerade sein lassen und diese Oberaufseher NICHT mit den eigentlich angemessenen Mitteln vom Privatgrundstück befördern. Nix für ungut, aber die Tatsache, dass sogar in einem Motorradforum auf die bizarrsten Stilblüten der Bürokratie ernsthaft eingegangen wird, lässt einen über deren Existenz nicht wundern. Ich überlege gerade, in welchem Land solchen Auswüchsen nicht bestenfalls mit Sarkasmus begegnet werden würde.GalosGarage hat geschrieben: 1. Aug 2024 Aber solange man keinen Parkraum auf der Straße benutzt u das Auto mit aufm Grundstück steht, sollte man die 5 grad sein lassen.
Übrigens kann hierzulande eine Fahrt ohne konkretes Ziel mit 100€ Ordnungsgeld geahndet werden. Wollen wir uns jetzt ernsthaft darauf einlassen und damit die Erfinder solcher Kalauer für noch buntere Einfälle legitimieren?
Gruß Martin
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Re: Definition Garage ?
Du weißt aber schon, daß Dein Beitrag unter "Rechtsberatung" fällt und damit so nicht zulässig ist?
Oder bist Du durch eine sachkundige Person laut § 6 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz dazu legitimiert?
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Re: Definition Garage ?
Ich habe bisher gedacht, wir sind hier zusammengekommen um uns gegenseitig zu helfen bevor es anfängt richtig Geld zu kosten???Bollermann hat geschrieben: 1. Aug 2024 Du weißt aber schon, daß Dein Beitrag unter "Rechtsberatung" fällt und damit so nicht zulässig ist?
Oder bist Du durch eine sachkundige Person laut § 6 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz dazu legitimiert?
Was ich dann nachher aus den Informationen mache nehme ich auf meine eigene Kappe ...
Verunsicherte Grüße, Bambi
'Find me kindness, find me beauty, find me truth' (Dreamtheater aus 'Learning to live')