Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten und Sorry für meine späte Antwort.
isebjoern hat geschrieben: 20. Okt 2025
Ich habe es austragen lassen, bei mir stehen nur noch die Größen drin und laut Aussage des tüv darf ich auch unterschiedliche Hersteller vorne-hinten fahren
Sehr interessant. Wird also tatsächlich völlig unterschiedlich gehandhabt. Eigentlich unglaublich!
War das der TÜV-Nord oder TÜV-Süd?
mrairbrush hat geschrieben: 20. Okt 2025
Da scheinen sich die Sachverständigen und Behörden wieder einmal nicht ganz einig zu sein.
Das ist genau der Punkt. War extra deswegen mal beim nächstgelegenen Polizeiposten. Dort hörte ich: Was im Fahrzeugschein steht, das gilt. Und zwar ohne wenn und aber, da gäbe es keine Diskussionen. Denn dazu ist der Fahrzeugschein da, der ist sozusagen das VERBINDLICHE Datenblatt zum Fahrzeug. Wenn also bei zwei identischen Fahrzeugen beim einen JA steht, dann gilt JA. Und wenn beim anderen identischen Fahrzeug NEIN steht, dann gilt NEIN. Denn wir (die Polizeibeamten) sind keine Sachverständigen. Und es liegt im Ermessen des Polizeibeamten, bei einer unzulässigen Bereifung eine Weiterfahrt zu untersagen. Dann geht es mit dem Abschleppwagen und einem Mängelbericht nach Hause und eine Neubereifung ist fällig.
Mittlerweile hat ein Geschäftskollege die Austragung bei der Dekra durchführen lassen und ich konnte dabei sein. 4x Zollstock anhalten, 4x Foto machen (5min.), danach nochmal 5min. am Notebook. Dann hörte er 155 Euro. Bei dem Stundenlohn wird selbst ein Chefarzt zum Geringverdiener. Plus 52 Euro bei der Zulassungsstelle fürs Eintragen. Insgesamt also 207 Euro für eine sehr fragwürdige Dienstleistung.
Rein interessehalber mal beim TÜV-Süd angefragt, die nehmen "nur" 83 Euro. Ich hörte, man sei frei in der Preisgestaltung. Also UNBEDINGT vorher fragen, was diese Dienstleistung kostet.
Die Dekra hat bei dem Geschäftskollegen eingetragen: "Entfall der Reifenfabrikatsbindung [Reifengröße vorne/hinten] gem.ECE-R75; Reifenpaarung bzw. Hersteller-Service Information beachten". TÜV-Süd trägt auf Anfrage nichts von dem ein, bei denen müssen aber die Reifen vom gleichen Hersteller sein. Den genauen Wortlaut wollte man mir nicht mitteilen. Also besser VORHER anfragen, was nachher in den Papieren steht.
Bonde hat geschrieben: 21. Okt 2025
Ich persönlich finde die EU Regelung nicht gut, dass garnichts drin steht und Jeder fahren kann was er möchte.
Sehe ich im Prinzip ebenso. Aber wenn du ein ziemlich altes Motorrad hast (>40 Jahre), das dazu noch wenig verbreitet ist, musst du froh sein, wenn du überhaupt noch von irgendeinem Hersteller einen passenden Reifen findest. Dann bleibt dir nur noch eine Mischbereifung, also Hersteller A vorne und Hersteller B hinten. Ob diese Mischbereifung dann mit dem Motorrad harmoniert, musst du selbst herausfinden. Die Alternative wäre Schrottplatz. Also kann es durchaus Sinn machen, bei einem alten Motorrad eine Mischbereifung zuzulassen. Dann sollten aber neben den Reifengrößen KEINE weiteren Einschränkungen im Fahrzeugschein stehen.
Revival2 hat geschrieben: 21. Okt 2025
Muss man damit überhaupt zum TÜV oder macht das auch GTÜ/DEKRA/KÜS?
Nach meinen Recherchen dürfen diese Austragungen nur TÜV und Dekra durchführen.