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Re: Paar Fragen zur Austragung der Reifenfabrikatsbindung

Verfasst: 23. Okt 2025
von Matthi
Bei meinen beiden alten Kawasaki steht im Schein :
„Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten“
Das hab ich zwar nie beachtet sondern das Fabrikat meiner Wahl draufmontiert, allerdings schon die vorgeschriebenen Größen eingehalten.

Ich hab mal Kawasaki dazu angeschrieben und für jede eine Bescheinigung erhalten, dass es keine Reifenfabrikatsbindung für diese Modelle gibt.
Hab ich als Foto im Handy jetzt dabei!
Austragen lassen werde ich das aber nicht, weils beim TÜV ohnehin noch nie wen interessiert hat!
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Re: Paar Fragen zur Austragung der Reifenfabrikatsbindung

Verfasst: 23. Okt 2025
von Bambi
.daumen-h1:

So sollte es ggf. richtig sein, Matthi!
'Ggf.' weil es auch Mopeds mit Bindung gab ...
Schöne Grüße, Bambi

Re: Paar Fragen zur Austragung der Reifenfabrikatsbindung

Verfasst: 5. Nov 2025
von man_r
Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten und Sorry für meine späte Antwort.
isebjoern hat geschrieben: 20. Okt 2025 Ich habe es austragen lassen, bei mir stehen nur noch die Größen drin und laut Aussage des tüv darf ich auch unterschiedliche Hersteller vorne-hinten fahren
Sehr interessant. Wird also tatsächlich völlig unterschiedlich gehandhabt. Eigentlich unglaublich!
War das der TÜV-Nord oder TÜV-Süd?
mrairbrush hat geschrieben: 20. Okt 2025 Da scheinen sich die Sachverständigen und Behörden wieder einmal nicht ganz einig zu sein.
Das ist genau der Punkt. War extra deswegen mal beim nächstgelegenen Polizeiposten. Dort hörte ich: Was im Fahrzeugschein steht, das gilt. Und zwar ohne wenn und aber, da gäbe es keine Diskussionen. Denn dazu ist der Fahrzeugschein da, der ist sozusagen das VERBINDLICHE Datenblatt zum Fahrzeug. Wenn also bei zwei identischen Fahrzeugen beim einen JA steht, dann gilt JA. Und wenn beim anderen identischen Fahrzeug NEIN steht, dann gilt NEIN. Denn wir (die Polizeibeamten) sind keine Sachverständigen. Und es liegt im Ermessen des Polizeibeamten, bei einer unzulässigen Bereifung eine Weiterfahrt zu untersagen. Dann geht es mit dem Abschleppwagen und einem Mängelbericht nach Hause und eine Neubereifung ist fällig.

Mittlerweile hat ein Geschäftskollege die Austragung bei der Dekra durchführen lassen und ich konnte dabei sein. 4x Zollstock anhalten, 4x Foto machen (5min.), danach nochmal 5min. am Notebook. Dann hörte er 155 Euro. Bei dem Stundenlohn wird selbst ein Chefarzt zum Geringverdiener. Plus 52 Euro bei der Zulassungsstelle fürs Eintragen. Insgesamt also 207 Euro für eine sehr fragwürdige Dienstleistung.

Rein interessehalber mal beim TÜV-Süd angefragt, die nehmen "nur" 83 Euro. Ich hörte, man sei frei in der Preisgestaltung. Also UNBEDINGT vorher fragen, was diese Dienstleistung kostet.

Die Dekra hat bei dem Geschäftskollegen eingetragen: "Entfall der Reifenfabrikatsbindung [Reifengröße vorne/hinten] gem.ECE-R75; Reifenpaarung bzw. Hersteller-Service Information beachten". TÜV-Süd trägt auf Anfrage nichts von dem ein, bei denen müssen aber die Reifen vom gleichen Hersteller sein. Den genauen Wortlaut wollte man mir nicht mitteilen. Also besser VORHER anfragen, was nachher in den Papieren steht.
Bonde hat geschrieben: 21. Okt 2025 Ich persönlich finde die EU Regelung nicht gut, dass garnichts drin steht und Jeder fahren kann was er möchte.
Sehe ich im Prinzip ebenso. Aber wenn du ein ziemlich altes Motorrad hast (>40 Jahre), das dazu noch wenig verbreitet ist, musst du froh sein, wenn du überhaupt noch von irgendeinem Hersteller einen passenden Reifen findest. Dann bleibt dir nur noch eine Mischbereifung, also Hersteller A vorne und Hersteller B hinten. Ob diese Mischbereifung dann mit dem Motorrad harmoniert, musst du selbst herausfinden. Die Alternative wäre Schrottplatz. Also kann es durchaus Sinn machen, bei einem alten Motorrad eine Mischbereifung zuzulassen. Dann sollten aber neben den Reifengrößen KEINE weiteren Einschränkungen im Fahrzeugschein stehen.
Revival2 hat geschrieben: 21. Okt 2025 Muss man damit überhaupt zum TÜV oder macht das auch GTÜ/DEKRA/KÜS?
Nach meinen Recherchen dürfen diese Austragungen nur TÜV und Dekra durchführen.

Re: Paar Fragen zur Austragung der Reifenfabrikatsbindung

Verfasst: 5. Nov 2025
von mrairbrush
Reifenpaarungen nur von einem Hersteller widerspricht aber der StVO in der pro Achse die Rede ist. Ich denke da weiß niemand mehr richtig was er tut.

Re: Paar Fragen zur Austragung der Reifenfabrikatsbindung

Verfasst: 6. Nov 2025
von man_r
mrairbrush hat geschrieben: 5. Nov 2025 Ich denke da weiß niemand mehr richtig was er tut.
So ist es, die aktuelle Situation ist folgende: Mein Prüfer (KÜS) meint, nach der Austragung der Reifenfabrikatsbindung kannst du drauf machen, was du willst. Also Hersteller A vorne und Hersteller B hinten. TÜV-Süd meint: Reifen nur vom gleichen Hersteller. Dekra meint: Reifenpaarung und Hersteller-Service Information sei zu beachten. Die Reifenhändler kommen mit den alten Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Freigaben der Reifenhersteller um die Ecke, die allesamt ihre Gültigkeit verloren haben. Die Polizei sagt, was im Fahrzeugschein steht, das gilt.
GalosGarage hat geschrieben: 20. Okt 2025 Ich hab das auch gerade hinter mir. Steht nix mehr drin, weder was von Hersteller oder Kombinationen.
Leiglich die Größen.
Darf man wissen, welche Prüforganisation die Austragung bei dir durchgeführt hat? Und wo?

Da es in meinem Umfeld die Austragung nur mit den genannten Einschränkungen gibt, muss ich wohl bundesweit nach einer passenden Prüfstelle schauen. Oder kennt jemand eine bessere Lösung?

Re: Paar Fragen zur Austragung der Reifenfabrikatsbindung

Verfasst: 6. Nov 2025
von Mopedschrauber
man_r hat geschrieben: 6. Nov 2025
GalosGarage hat geschrieben: 20. Okt 2025 Ich hab das auch gerade hinter mir. Steht nix mehr drin, weder was von Hersteller oder Kombinationen.
Leiglich die Größen.
Darf man wissen, welche Prüforganisation die Austragung bei dir durchgeführt hat? Und wo?
Wie ich oben schon geschrieben habe, bei mir hat der TÜV Rheinland bis auf die Größe alles aus den Papieren gestrichen.
Ich weiß aber nicht ob dass Organsiationsweit so gehandhabt wird, oder mein Prüfer da Kulant ist.
Mein Prüfer sieht mich halt aufgrund meines Fuhrparkes jedes Jahr ein paar Mal.

Scheint aber hier in der Region (Kreis Alzey-Worms) nicht unüblich zu sein, die Dame auf der Zulassung meinte beim berichtigen der Papiere: "Schon wieder, was hat die Politik da für einen Mist gebaut, dauernd kommt ein Motorradfahrer und muss diesen Reifen passus aus den Papieren streichen lassen, dass macht doch keinen Sinn."

Re: Paar Fragen zur Austragung der Reifenfabrikatsbindung

Verfasst: 6. Nov 2025
von GalosGarage
Die Dame im StVAmt hat das richtig erkannt... .daumen-h1:

Bei mir war es in MG-Hardt .

Re: Paar Fragen zur Austragung der Reifenfabrikatsbindung

Verfasst: 6. Nov 2025
von mrairbrush
Warten wir ab bis sie das bei Fahrräder, E-Bikes und E-Scooter samt TÜV-Abnahme einführen. Dann wird es richtig lustig.

Re: Paar Fragen zur Austragung der Reifenfabrikatsbindung

Verfasst: 6. Nov 2025
von mic
Hallo
Gestern beim KÜS mit derXT500.
Fahrzeug hat Reifenfabrikationsbindung in den Unterlagen und liest sich den Schein von mir durch. Ich meinte darauf, ja klar aber nicht in meinem Schein. Er meinte, ja das ist gut. Stempel drauf und weiter geht's.

Gruß Micha

Re: Paar Fragen zur Austragung der Reifenfabrikatsbindung

Verfasst: 7. Nov 2025
von man_r
Finde eben bei motorradonline.de (online-Portal der Zeitschrift motorrad) folgenden Text:

"Auf Nachfrage bestätigte der TÜV Service-Partner Tübingen, dass dieses Austragen der Reifenbindung samt Festlegung des neuen Passus generell im Ermessensspielraum einer Prüforganisation liegt."

Da liegt also der Hund begraben. Eine jede Prüforganisation ist berechtigt, die eigentlich freie Wahl der Reifen nach Belieben einzuschränken.

https://www.motorradonline.de/zubehoer/ ... torraeder/

Also sollte man unbedingt vorab klären, was man nach der Austragung im Fahrzeugschein stehen hat. In meinem Fall war man allerdings im nächstgelegenen TÜV-Süd Stützpunkt nicht bereit, mir vorab den genauen Wortlaut der Eintragung mitzuteilen. Ich solle einen Termin machen, wir vom TÜV-Süd machen das dann schon richtig. Mittlerweile habe ich erfahren, dass sie dort eine Herstellerbindung eintragen, also beide Reifen müssen vom gleichen Hersteller sein.

Also bleibt also tatsächlich nur, das Land zu bereisen in der Hoffnung, einen Stützpunkt zu finden, der einem vorab verbindlich nennt, welcher Passus eingetragen wird. Die Geschichte würde ich jetzt nicht glauben, wenn ich sie eben nicht selber erleben würde.