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Re: Kürzel P und N in den Geräuschangaben
Verfasst: 24. Mai 2021
von Nelloz
Hallöchen,
ich hol das Thema doch auch nochmal raus, da ich nach wie vor - auch nicht von dem Link - schlau werde, was nun gilt, wenn KEIN Buchstabe eingetragen ist. Ich lese überall, dass kein Buchstabe gleichbedeutend mit N ist, aber eine wirkliche Quelle außer Wikipedia (ohne Quellenangabe) konnte ich dazu auch nicht finden. Meine XS400 ist EZ 03/1980 (damit vor Einführung von P und E Buchstaben) und hat keinen Buchstaben im Brief eingetragen. Der wurde bei der Anmeldung auf mich einfach weggelassen, im alten Brief ist er noch drin. Lohnt es sich jetzt für mich im Amt Terror zu machen, dass sie mir einen neuen Brief ausstellen sollen, oder ist N tatsächlich gleichbedeutend mit "kein Buchstabe". Auf die +25db Toleranz würde ich ungern verzichten
Ein weiterer Punkt ist die Eintragung von nicht gekennzeichneten Endtöpfen. Ist dies mit dem Baujahr möglich, insofern ich mich innerhalb der 25db Toleranz bewege?
Re: Kürzel P und N in den Geräuschangaben
Verfasst: 24. Mai 2021
von manne
hatten wir u.a. auch hier schon...
https://www.caferacer-forum.de/viewtopi ... 31&t=29243
Auszug:....
...
Kann das sein, also dass Kein buchstabe hinter stand- (was ja gleichzusetzten mit N ist)
ist einfach nicht korrekt - wenn kein "N" ist da kein N.. dann auch nichts dazuzurechnen...
Manne
Re: Kürzel P und N in den Geräuschangaben
Verfasst: 24. Mai 2021
von manne
Nelloz hat geschrieben: 24. Mai 2021
oder ist N tatsächlich gleichbedeutend mit "kein Buchstabe".
N E I N
Re: Kürzel P und N in den Geräuschangaben
Verfasst: 24. Mai 2021
von igel
Das N hatten sie bei mir auch nicht eingetragen. Ich bin nochmal hin gefahren und hab es nachtragen lassen.
Die Eintragung von anderen Töpfen ist auf jeden Fall mit diesem BJ möglich, mittels Fahrgeräuschmessung. Allerdings interessieren da die 21db + 5% niemanden. Da zählen die Werte fürs Fahrgeräusch in den Papieren.
Re: Kürzel P und N in den Geräuschangaben
Verfasst: 24. Mai 2021
von manne
Nelloz hat geschrieben: 24. Mai 2021
Der wurde bei der Anmeldung auf mich einfach weggelassen,
im alten Brief ist er noch drin. Lohnt es sich jetzt für mich im Amt Terror zu machen, dass sie mir einen neuen Brief ausstellen sollen, oder ist N tatsächlich gleichbedeutend mit "kein Buchstabe".
Daher freundlich die Korrektur der eingetragenen Daten einfordern - WEIL eben
MIT oder OHNE Buchstabe "N" NICHT identisch. - also beim Übertragen NICHT korrekt gearbeitet...
Re: Kürzel P und N in den Geräuschangaben
Verfasst: 24. Mai 2021
von Nelloz
Ok danke euch, dann mach ich Terror. Wo gibt es denn von Behördenseite aus eine Quelle, wo man sich drauf beziehen kann? Ich meine die Behörden müssen das ja auch irgendwo her wissen?
Bzgl. Töpfe: Wenn 82db mit N im Brief stehen und dann mit neuen Töpfen eine Messung gemacht wird -> was muss rauskommen, oder werden dann die neuen Messwerte eingetragen?
Re: Kürzel P und N in den Geräuschangaben
Verfasst: 24. Mai 2021
von Alrik
84 Fahrgeräusch, Standgeräusch scheißegal.
Re: Kürzel P und N in den Geräuschangaben
Verfasst: 24. Mai 2021
von Mopedschrauber
Nelloz hat geschrieben: 24. Mai 2021
Ok danke euch, dann mach ich Terror. Wo gibt es denn von Behördenseite aus eine Quelle, wo man sich drauf beziehen kann? Ich meine die Behörden müssen das ja auch irgendwo her wissen?
Was machst du es denn so kompliziert?
Die Daten aus dem alten Brief müssen korrekt übernommen werden. Also einfach hinfahren und korrigieren lassen.
Terror kannst du machen, wenn die das nicht machen wollen. Aber bevor man Terror macht, sollte man einfach nett fragen.
Re: Kürzel P und N in den Geräuschangaben
Verfasst: 24. Mai 2021
von Nelloz
Klar nett fragen, war unglücklich formuliert...
Re: Kürzel P und N in den Geräuschangaben
Verfasst: 28. Mai 2021
von Zissel
Moin,
ich habe das hier gerade zufällig gelesen. Ich würde das N auf jeden Fall eintragen lassen. Wenn es im alten Brief schon stand, ist es auch kein Problem.
Bei mir war es nicht so einfach: Der VB hatte das Moped aus den USA importiert und hier auf der Basis eines Briefes von einem baugleichen Modell auf die Straße gebracht. In diesem Brief stand das N, eingetragen haben sie es ihm aber nicht - und ihm war das offenbar auch egal. Mir aber nicht. Die Politik hat sich im Sinne des Zeitgeists auf einen neuen symbolischen Sündenbock eingeschossen, da wäre es naiv, auf die wohlwollende Auslegung von Messergebnissen am Straßenrand zu hoffen.
Kurzum: bei der Zulassung auf meinen Namen wurde mir das N auch unter Vorlage des Musterbriefes verweigert, weil es beim Vorgänger auch nicht drinstand. Ich könne ein Geräuschgutachten beim TÜV machen lassen und dann wiederkommen. Also aussichtslos. Letztendlich konnte ich noch das Par. 21-Gutachten für die deutsche Zulassung auftreiben - und darin war das N zum Glück aus der Vorlage übernommen worden. Also neuer Termin auf dem Amt und Eintragung ohne Probleme, kostete nochmal 12€. Die brauchen halt ein Schriftstück - bezogen auf dieses und kein anderes Moped - wo das drin steht. Und das hast du ja. Würde ich auf jeden Fall eintragen lassen.