Re: Frage: wo "testet" ihr "Rennmaschinen" ?
Verfasst: 18. Aug 2025
Wo soll/en denn nun die Fahrt/en stattfinden?
Schon eine Idee herausgepickt?
Schon eine Idee herausgepickt?
Das Forum für Petrolheads, Garagenschrauber, Ölfinger, Frickelracer und Alteisentreiber
https://www.caferacer-forum.de/
noe, gestern noch ein Tipp bekommen, wo ein Rollenpruefstand zur Verfuegung stehen koennte.sven1 hat geschrieben: 18. Aug 2025 Wo soll/en denn nun die Fahrt/en stattfinden?
Schon eine Idee herausgepickt?
Es interessiert hier in dem Thread keine Sau weil es wie immer völlig OT ist, aber 95% der unbefestigten (und halbwegs befestigten) Feldwege sind sogenannte Wirtschaftswege und dürfen privat nicht genutzt werden. Sind diese Wege privat, entscheidet der Eigentümer ob die StVO gilt oder nicht. Und um TÜV scheren sich die wenigsten Bauern auf dem eigenen Land. Wenn du dort fährst, dann hat der Bauer vorfahrt. Egal ob er von rechts oder von links kommtmrairbrush hat geschrieben: 22. Aug 2025 Auch auf unbefestigten Feldwegen gilt die StVO. Wissen viele wohl nicht.
Wie immer daneben und verdrehend. Sprach da nicht Palzwerk von einem Betonweg? Von wegen OTTortugaINC hat geschrieben: 22. Aug 2025Es interessiert hier in dem Thread keine Sau weil es wie immer völlig OT ist, aber 95% der unbefestigten (und halbwegs befestigten) Feldwege sind sogenannte Wirtschaftswege und dürfen privat nicht genutzt werden. Sind diese Wege privat, entscheidet der Eigentümer ob die StVO gilt oder nicht. Und um TÜV scheren sich die wenigsten Bauern auf dem eigenen Land. Wenn du dort fährst, dann hat der Bauer vorfahrt. Egal ob er von rechts oder von links kommtmrairbrush hat geschrieben: 22. Aug 2025 Auch auf unbefestigten Feldwegen gilt die StVO. Wissen viele wohl nicht.![]()
Wenn Wirtschaftswege öffentlich zugänglich sind und regelmäßig frequentiert werden gilt StVO. Von Privatwegen habe ich nicht gesprochen. Es stimmt auch nicht das der Eigentümer entscheidet. Das wird von Land zu Land unterschiedlich geregelt. In der Regel müssen die Eigentümer es beantragen wenn die Wege öffentlich zugänglich sind. Kann man auch nachlesen.Palzwerk hat geschrieben: 18. Aug 2025 Zum Glück steht das Moped am Ende einer Sackgasse und aus der Sackgasse raus geht es auf einen betonierten Feldweg. Ideales Terrain um mal die Gänge durchzuschalten und die überholten Bremsen zu testen.
Kreuzen sich zwei Feld- oder Waldwege, gilt an der Kreuzung die allgemeine Regel „Rechts vor Links“. Allerdings empfiehlt es sich, auf einem Wald- oder Feldweg nicht zu starr auf sein Recht zu pochen. Landwirte müssen oftmals große und unhandliche Maschinen führen. Treffen Sie auf ein solches Fahrzeug an einer Waldwegkreuzung, ist es sinnvoll, auf die eigene Vorfahrt zu verzichten, wenn der Traktorführer dadurch besser manövrieren kann.
Daraus lässt sich jedoch kein allgemeines Vorfahrtsrecht für landwirtschaftliche Fahrzeuge auf Feldwegen ableiten.
Aber nicht mitten auf der Strasse direkt nach einer Kurve im Wald.JOERACER hat geschrieben: 22. Aug 2025 Naja, wenn ein PKW nachts parkt sind auch keine Rücklichter an.