nickthequick hat geschrieben: 31. Jan 2024
Wer sagt denn dass es nur ein Rechtsgeschäftsabschluss ist, wenn man über das Bezahlsystem bezahlt? Wenn ich also Bar bezahle habe ich kein Rechtsgeschäft abgeschlossen? Da kann ich echt nur noch den Kopf schütteln.
Ich geb euch recht, dass der Rechtsgeschäftsabschluss dann nicht bewiesen ist, aber er kann vom FA dennoch unterstellt werden.
Hattet ihr schonmal eine Steuerprüfung?
Wenn ihr wirklich glaubt, dass Kleinanzeigen nur die Transaktionen meldet, welche über das Bezahlsystem abgewickelt werden, glaubt ihr wohl auch noch an den Weihnachtsmann.
Mein lieber Nick, an den Mann mit dem weißen Bart glaubst offensichtlich nur Du.
1.) Niemand hat gesagt, das Barzahlung klein Rechtsgeschäft ist. Es geht NUR darum, wer davon Kenntnis besitzt. Das sind KA einfach mal raus.
2.) Das FA kann unterstellen was es will, aber ohne Belege stehen die dumm da.
3.) Ja, wir hatten schon Steuerprüfung im Unternehmen und ich hatte auch mal ein Kleinunternehmen inkl. Steuerprüfung. Absolut lästig, ärgerlich und zeitaufwändig: Ja! Aber, nur weil die (Pöhsen Beamten) unterstellen, passiert gar nichts.
4.) Kleinanzeigen
kann ausschließlich die Transaktionen melden, die über das Bezahlsystem gingen. Alles andere ist doch keine Transaktion!
Inseriere doch mal ein Fahrzeug bei KA, Mobile, Autoscout, Ebay und was weiß ich wo. Damit es keiner kauft für 100 000€. Nach zwei Wochen löscht Du alle anzeigen. Da meldet sich kein Finanzamt bei Dir, obwohl Du ja nach Deiner Theorie für mindestens 400 000€ Rechtsgeschäfte gemacht hast.
Frag doch mal Rene, wie viele Verkäufe er auf dieser Plattform melden musste/gemeldet hat. NULL,NULL
Was auch ganz wichtig ist: dass ein verkauf gemeldet werden muss, bedeutet keinesfalls das man darauf automatisch Steuern zu zahlen hat. Ein ganz fetter Punkt!
Ist doch alles nicht neu: Die FA beobachten doch scho deutlich länger mit XPider, das ist ein Webcrawler der auf "Schwarzverkäufer" abgerichtet ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/XPIDER
Für Nick mal ein Zitat aus den "Zeit.de" Kommentaren: Wer in xbeliebigen Schlechnachrichten Annalena unterbringt, muss konsequenterweise auch mindestens den USA eine Teilschuld zugestehen, sonst wird das unglaubwürdig.
@Obelix: Es ist richtig, das Löschen nicht unbedingt löschen bedeutet ;-) Sei es drum, wie ich es in unserer Software mache, da wird es als unsichtbar markiert, aber eben nicht gelöscht. Oder ob es dauerhaft in Backups aufgehoben wird.
Wer Dir allerdings garantiert, dass Firmen Deine Daten nicht dauerhaft speichern, ist das manchmal nervige Datenschutzgesetz. Da sind saftige Strafen fällig, wenn man dagegen verstösst.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/deut ... 40355.html
Den Link habe ich vom Chef bekommen und musste erst mal in unserer Datenbank ordentlich aufräumen ;-)
Sprich wenn das Finanzamt von KA mal eben 10 Jahre alte Daten von Obelix haben will, verweisen die doch lieber auf das Datenschutzgesetz: Haben wir doch nicht mehr.....als dass die ne Millionenstrafe zahlen müssen.
Warum ich mir die Mühe mache? Weil das verbreiten von Halbwissen, verwurstet mit Vermutungen und Unterstellungen so langsam aber sicher Mode geworden ist. Leider gibt es zu Viele, die schlechte Nachrichten einfach zu gerne glauben. Anschließend werden wieder neuen Phrasen verbreitet, Hauptsache schlecht......nicht alles was hinkt ist auch ein Vergleich.
Ich gehe mal Osterhasi streicheln.....