Auf die Betreiber von Online-Plattformen/Marktplätzen und die dort agierenden gewerblichen Verkäufer kommen aktuell einige rechtlichen Änderungen zu. Genauer gesagt heißt es: "Laut der Regelung in § 25e Abs. 1 UStG haftet der Betreiber eines elektronischen Marktplatzes für nicht entrichtete Steuern auf Umsätze eines Unternehmers, die auf dem bereitgestellten Portal rechtlich begründet worden sind. Und auch bei "privaten" Anbietern/Händlern greift diese Haftung, bei denen aufgrund der Menge, Art und Höhe der Umsätze von einer unternehmerischen Tätigkeit der vermeintlichen Privatperson ausgegangen werden kann." Das hat es in sich...
Auf allen Online-Marktplätzen sollen sich alle gewerblichen Verkäufer einwandfrei mit einer Bescheinigung nach §22f UStG identifizieren, um "schwarze Schafe" einfacher zu finden/auszusortieren. Hier geht es zwar hauptsächlich "steuerfreie" Direktlieferungen aus Fernost, aber es hat natürlich Auswirkungen auf alle gewerblichen Verkäufer und besonders auf die Plattformbetreiber.
Daraus ergeben sich, für mich persönlich nicht tragbare Pflichten, wie z.B.:
Pflichten der Marktplatzbetreiber
Nach § 22f Absatz 1 UStG müssen die Marktplatzbetreiber strenge Aufzeichnungspflichten beachten und zu jedem Händler folgende Angaben aufzeichnen:
- vollständiger Name des Unternehmers
- vollständige Anschrift
- Steuernummer des Unternehmers (nach § 21 der Abgabenordnung)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmers (falls vorhanden)
- in Bezug auf die Bescheinigung nach Satz 2: Beginn- sowie Enddatum der Gültigkeitsdauer
- Ort des Beförderungs- oder Versandbeginns sowie der Bestimmungsort
- Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes
Siehe dazu auch:
- Neues Gesetz zur Marktplatzhaftung: https://wendl-koehler.de/ecommerce/22f-ustg/
- §22f: https://www.buzer.de/gesetz/5509/a214299.htm
- §25e: https://www.buzer.de/gesetz/5509/a214300.htm