Hux hat geschrieben:So werden es die meisten gemacht haben und das ist natürlich jedem selbst überlassen. Fakt ist die BE erlischt damit und die Versicherung holt sich in einem Schadensfall die Kohle von einem zurück, wenn klar ist, dass eine ordnungsgemäße Bremse den Unfall hätte verhindern können oder eben eine nichtordnungsgemäße Schuld daran war. Der TÜV kann das 10mal abgenommen haben, oder es übersehen... die sind raus aus der Nummer sobald man vom Hof fährt.
Ich weiß nicht, ob jedem klar ist, was los ist, wenn man jemanden in die Querschnittslähmung fährt - Sozius und Fahrer inbegriffen.
Hier gehts ja nicht um einen illegalen Auspuff oder solche Sperenzchen.
muss ich dir recht geben, aber um das nochmal klarzustellen, die BE erlischt mit einem illegalen Auspuff ebenso wie mit einer illegalen Bremsanlage, woran es dann tatsächlich gelegen hat ist dann meiner Wissens egal... oder liege ich da falsch?
Sprich dein Fall mit der querschnittslähmung mit ordnungsgemäßer Bremse aber illegalem Auspuff würde gleich ausgehen oder ?
