Hallo Sigi,
Zu dem HBZ sage ich jetzt hier nichts mehr.
Aber zur Sitzbank. Uber die Unterkante der Grundplatte empfehle ich einen Kantenschutz, sonst hast Du am Sitzbankbezug nicht lange Freude. Kantenschutz trägt nicht auf da Du eh noch ein oder zwei Lagen dünnen Schaumstoff
und Polsterwatte drüberziehst. Scaumstoff bis zur Oberkante des Kantenschutz und Polsterwatte bis nach innen um den
Kantenschutz.
Gruß
Bernd

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Honda» CX 500 C - PC01, EZ 1980
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- Hux
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Re: CX 500 C - PC01, EZ 1980
Hi Bernd, ich bin noch am übelegen, ob ich nen dünnen Keder drüber mache, die Kantenspannung über eine Verklebung nehme, oder das Kunstleder mit ener stabilen Plastikfolie verstärke. Danke für den Hinweis in jedem Falle!
Ah stimmt, Dalinger ist ja (angehender?) Jurist... Jep, melden werden sie sich in jedem Fall, aber es gibt Unterschiede bei erloschener ABE und die sind bauteilabhängig. Ein Bußgeld (ggf. auch Starfanzeige) oder die Rückerstattung der Versicherungsleistung sind da wohl zwei der beiden üblichen Konsequenzen.
Wir reden hier natürlich über einen Extremfall, aber an Haaren herbeigezogen ist das alles nicht.
Ah stimmt, Dalinger ist ja (angehender?) Jurist... Jep, melden werden sie sich in jedem Fall, aber es gibt Unterschiede bei erloschener ABE und die sind bauteilabhängig. Ein Bußgeld (ggf. auch Starfanzeige) oder die Rückerstattung der Versicherungsleistung sind da wohl zwei der beiden üblichen Konsequenzen.
Wir reden hier natürlich über einen Extremfall, aber an Haaren herbeigezogen ist das alles nicht.
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Re: CX 500 C - PC01, EZ 1980
Ohne es so richtig zu verstehendalinger hat geschrieben:thrashtilldeath hat geschrieben:Über ein Gutachten muss bewiesen werden das die Unfallursache nicht durch das Bauteil entstanden ist. Solange der Auspuff ohne Zulassung nicht abgefallen ist sollte das ein offensichtlicher Fall sein. Bei der Bremse schon komplizierter ;)
bei Verlust der BE wird sich die Versicherung direkt bei dir Melden und du hast die Beweislast für ne negative Kausalitätsprüfung, geht die in die Hose ist man auch wegen einem Auspuff dran..

- dalinger
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Re: CX 500 C - PC01, EZ 1980
Das stimmt aufjedenfall
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- dalinger
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Re: CX 500 C - PC01, EZ 1980
Hey hux ich bin allerdings im Steuerrecht unterwegs und habe von Versicherungs sowie verkehrsrecht keine Ahnung.. Ich kann lediglich in meiner online Bibliothek nach Haftung Motorrad Unfall BE erloschen, suchen und euch erzählen was ich so für ne Meinung aus den urteilen lese..
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- dalinger
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Re: CX 500 C - PC01, EZ 1980
Es gibt kaum Präzedenzfälle hierzu, auch sonst sehr wenig Rechtsprechung, was mich eigentlich wundert..
Erklärung hierfür wäre das es in der Praxis keine Probleme gibt.. Kann ich mir aber irgendwie nicht vorstelle..
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Erklärung hierfür wäre das es in der Praxis keine Probleme gibt.. Kann ich mir aber irgendwie nicht vorstelle..
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- dalinger
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Re: CX 500 C - PC01, EZ 1980
*dass, wer mir sagen kann wo bei tapatalk die editierfunktion ist bekommt ein Bier spendiert... Tut mir leid hux
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- GerdZX10
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Re: CX 500 C - PC01, EZ 1980
Dalinger bitte! Im Versicherungsvertragsgesetz steht nichts von Beweislast-Umkehr. Das schadhafte Bauteil muss immer noch conditio-sine-qua-non für den Unfallschaden sein. Und deshalb gilt auch immer noch dass, was bei Bernd Schneider "Beweis und Beweiswürdigung" steht. Jede Partei hat die Tatsachen, die für sie günstig sind, zu beweisen.
Ich habe schon viele Unfallrekonstruktionsgutachten gelesen und in keiner einzigen kam es auf eine defekte Bremse an. Die Causa lag zumeist in der überhöhten Geschwindigkeit. Oder im Vorfahrtsverstoss ...
Ich habe schon viele Unfallrekonstruktionsgutachten gelesen und in keiner einzigen kam es auf eine defekte Bremse an. Die Causa lag zumeist in der überhöhten Geschwindigkeit. Oder im Vorfahrtsverstoss ...
Erster Umbau: http://www.caferacer-forum.de/viewtopic ... 176&t=7404
Zweites Projekt: http://www.caferacer-forum.de/viewtopic ... 76&t=12965
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- Hux
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Re: CX 500 C - PC01, EZ 1980
Man findet da einiges in Sachen Chip-Tuning bei Autos, das analog dazu gesehen werden kann.
- dalinger
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Re: CX 500 C - PC01, EZ 1980
GerdZX10 hat geschrieben:Dalinger bitte! Im Versicherungsvertragsgesetz steht nichts von Beweislast-Umkehr. Das schadhafte Bauteil muss immer noch conditio-sine-qua-non für den Unfallschaden sein. Und deshalb gilt auch immer noch dass, was bei Bernd Schneider "Beweis und Beweiswürdigung" steht. Jede Partei hat die Tatsachen, die für sie günstig sind, zu beweisen.
Ich habe schon viele Unfallrekonstruktionsgutachten gelesen und in keiner einzigen kam es auf eine defekte Bremse an. Die Causa lag zumeist in der überhöhten Geschwindigkeit. Oder im Vorfahrtsverstoss ...

