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Honda» CX 500 C - PC01, EZ 1980

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BerndM
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Motorrad:: HONDA CX 500 C Bauj. 1980
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Re: CX 500 C - PC01, EZ 1980

Beitrag von BerndM »

Hallo Sigi,
Zu dem HBZ sage ich jetzt hier nichts mehr.
Aber zur Sitzbank. Uber die Unterkante der Grundplatte empfehle ich einen Kantenschutz, sonst hast Du am Sitzbankbezug nicht lange Freude. Kantenschutz trägt nicht auf da Du eh noch ein oder zwei Lagen dünnen Schaumstoff
und Polsterwatte drüberziehst. Scaumstoff bis zur Oberkante des Kantenschutz und Polsterwatte bis nach innen um den
Kantenschutz.

Gruß
Bernd

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Hux
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Re: CX 500 C - PC01, EZ 1980

Beitrag von Hux »

Hi Bernd, ich bin noch am übelegen, ob ich nen dünnen Keder drüber mache, die Kantenspannung über eine Verklebung nehme, oder das Kunstleder mit ener stabilen Plastikfolie verstärke. Danke für den Hinweis in jedem Falle!


Ah stimmt, Dalinger ist ja (angehender?) Jurist... Jep, melden werden sie sich in jedem Fall, aber es gibt Unterschiede bei erloschener ABE und die sind bauteilabhängig. Ein Bußgeld (ggf. auch Starfanzeige) oder die Rückerstattung der Versicherungsleistung sind da wohl zwei der beiden üblichen Konsequenzen.
Wir reden hier natürlich über einen Extremfall, aber an Haaren herbeigezogen ist das alles nicht.

thrashtilldeath
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Motorrad:: .

Re: CX 500 C - PC01, EZ 1980

Beitrag von thrashtilldeath »

dalinger hat geschrieben:
thrashtilldeath hat geschrieben:Über ein Gutachten muss bewiesen werden das die Unfallursache nicht durch das Bauteil entstanden ist. Solange der Auspuff ohne Zulassung nicht abgefallen ist sollte das ein offensichtlicher Fall sein. Bei der Bremse schon komplizierter ;)

bei Verlust der BE wird sich die Versicherung direkt bei dir Melden und du hast die Beweislast für ne negative Kausalitätsprüfung, geht die in die Hose ist man auch wegen einem Auspuff dran.. :bulle:
Ohne es so richtig zu verstehen :mrgreen: wird wohl in in etwa das selbe bedeuten wie bei mir. Ja klar theoretisch ist alles möglich. Theoretisch kann ich nächste Woche im Lotto gewinnen, praktisch sehr unwahrscheinlich. Wenn was passiert und die Karre wird zerpflückt, kann man sich denke ich darauf einigen das es wohl einfacher ist bei dem Auspuff mit einem blauen Auge davon zu kommen als mit der unzulässigen Bremsanlage.

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dalinger
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Re: CX 500 C - PC01, EZ 1980

Beitrag von dalinger »

Das stimmt aufjedenfall

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dalinger
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Re: CX 500 C - PC01, EZ 1980

Beitrag von dalinger »

Hey hux ich bin allerdings im Steuerrecht unterwegs und habe von Versicherungs sowie verkehrsrecht keine Ahnung.. Ich kann lediglich in meiner online Bibliothek nach Haftung Motorrad Unfall BE erloschen, suchen und euch erzählen was ich so für ne Meinung aus den urteilen lese..

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dalinger
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Re: CX 500 C - PC01, EZ 1980

Beitrag von dalinger »

Es gibt kaum Präzedenzfälle hierzu, auch sonst sehr wenig Rechtsprechung, was mich eigentlich wundert..

Erklärung hierfür wäre das es in der Praxis keine Probleme gibt.. Kann ich mir aber irgendwie nicht vorstelle..

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dalinger
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Re: CX 500 C - PC01, EZ 1980

Beitrag von dalinger »

*dass, wer mir sagen kann wo bei tapatalk die editierfunktion ist bekommt ein Bier spendiert... Tut mir leid hux

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GerdZX10
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Re: CX 500 C - PC01, EZ 1980

Beitrag von GerdZX10 »

Dalinger bitte! Im Versicherungsvertragsgesetz steht nichts von Beweislast-Umkehr. Das schadhafte Bauteil muss immer noch conditio-sine-qua-non für den Unfallschaden sein. Und deshalb gilt auch immer noch dass, was bei Bernd Schneider "Beweis und Beweiswürdigung" steht. Jede Partei hat die Tatsachen, die für sie günstig sind, zu beweisen.
Ich habe schon viele Unfallrekonstruktionsgutachten gelesen und in keiner einzigen kam es auf eine defekte Bremse an. Die Causa lag zumeist in der überhöhten Geschwindigkeit. Oder im Vorfahrtsverstoss ...

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Hux
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Re: CX 500 C - PC01, EZ 1980

Beitrag von Hux »

Man findet da einiges in Sachen Chip-Tuning bei Autos, das analog dazu gesehen werden kann.

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dalinger
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Motorrad:: Honda CX500 '78
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Re: CX 500 C - PC01, EZ 1980

Beitrag von dalinger »

GerdZX10 hat geschrieben:Dalinger bitte! Im Versicherungsvertragsgesetz steht nichts von Beweislast-Umkehr. Das schadhafte Bauteil muss immer noch conditio-sine-qua-non für den Unfallschaden sein. Und deshalb gilt auch immer noch dass, was bei Bernd Schneider "Beweis und Beweiswürdigung" steht. Jede Partei hat die Tatsachen, die für sie günstig sind, zu beweisen.
Ich habe schon viele Unfallrekonstruktionsgutachten gelesen und in keiner einzigen kam es auf eine defekte Bremse an. Die Causa lag zumeist in der überhöhten Geschwindigkeit. Oder im Vorfahrtsverstoss ...

.daumen-h1: ich denke damit können wir das Thema beenden .daumen-h1:

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