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Kleines Kennzeichen

Tipps, Tricks, Informationen und Fragen zu Vorschriften, Gesetzen und Schlupflöchern
Ranger

Re: Kleines Kennzeichen

Beitrag von Ranger »

Na, wenn Du erklären und erläutern "zerkauen" nennst, dann guck doch einfach weg und belästige nicht mit Zeugs, das Du selber rausfinden kannst. Immer der Einfachheit halber doppelten Weg gehen und alle Leute aktivieren, das mag ich besonders.
Erledigt für mich. :neener:

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NipponEagle
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Re: Kleines Kennzeichen

Beitrag von NipponEagle »

Aus aktuellem Anlass geb ich auch meinen Senf dazu.

An meinen Dodge passen keine großen Kennzeichen, die kleinen waren von einem Prüfer in MekPom eingetragen und auch verbaut.
Beim ummelden auf meinen Landkreis (DLG) wollten die mir ein Motorrad Kennzeichen verpassen.
Da bin ich gleich auf die Barrikaden gegangen und hab ein 125er Schild verlangt, da es im LK A auch funktioniert und sämtliche Fahrzeuge der dort ansässigen Clubs diese haben.

Mit Berufung auf ein angebliches Gerichtsurteil würde ich abgespeist.
Nach vielem hin und her hab ich dan ein kurzes einzeiliges bekommen.
Es wurde auch ein Umbau verlangt oder ein Selbstleuchtendes...

Die Eintragung im Schein wurde mir vom LRA aberkannt und ausgetragen.
Habe jetzt aber ein XXX-X0 in Engschrift bekommen. Nach 8h verhandeln.

Da war ich erstmal glücklich.

Jetzt hab ich mir ein zweites deutsches Auto zugelegt, da der Dodge für den TÜV liebe braucht und über den Sommer restauriert wird.

In einfach angemeldet zu lassen ist aber viel zu teuer.
Also mit den Schildern zum netten Mitarbeiter der Zulassungsstelle gegangen mit den Worten:
"Einmal ummelden bitte"

Der Schlag in meinen noch fröhlichen Gemütszustand kam prompt.

"Geht nicht, da diese Kennzeichen nur für dieses eine Fahrzeug gelten und beim abmelden eingezogen werden"

Bitte was?! "Guter Mann, ich habe seinerzeit für das Wunschkennzeichen bezahlt und werde mir jetzt nicht nochmal neue Schilder kaufen, da nach der Restauration der Ami wieder angemeldet wird. Auf den ganzen Akt wie letztes Jahr will ich verzichten und da Sie mir die Eintragung aberkannt haben bekomme ich so ohne weiteres kein kleines..."

"Nö geht nicht, da ist die Gesetzeslage eindeutig"

Er hatte Glück hinter einer Scheibe zu sitzen.
Jetzt bin ich immernoch am Nachforschen...


Merke! Bei der Zulassungstelle ist man kein Kunde sondern Bittsteller.
Die sind nichtmal ansatzweise bemüht eine Lösung zu finden.
"Mach ich übern Winter"
-Altes Schraubermotto ohne Angabe einer Jahreszahl-

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Schmorbraten
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Re: Kleines Kennzeichen

Beitrag von Schmorbraten »

Ist ja wirklich lustig der Fred hier, ich sach mal so. Wie Irgendwo auf seite 2 bereits erklärt wurde:
Waren die " Kleinen Schilder " für Fahrzeuge gedacht die mit ihrer in der Regel 6V Lichtanlage die Kuchenbleche nicht ausleuchten konnten, meines Wissens - wenn der Fahrstuhl bis 1959 sein sollte überhaupt kein Problem die eingetragen zu bekommen.
Aber wie sagt man in Köln so schön, "wer poppe will muss fründlich sinn"
Ich bin hingegangen habe das Schild auf den Tresen gelegt und es wurde für meine " Dicke " gesiegelt.
Ende des Jahres bin ich wieder hingegangen und noch ein Saison daraus gemacht alles in Engschrift, ist jetzt aber wirklich voll :-)
Ne, ich hab keine Lust

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LucaGregory
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Re: Kleines Kennzeichen

Beitrag von LucaGregory »

Mal ein kurzes Update zu meinen Bemühungen für ein kleines Kennzeichen, obwohl das langsam in die Witzecke kann. :banghead:

Freitag 08.04.2016 morgens / Zulassungsstelle

Eintrag von 2 technischen Änderungen und mündlicher Antrag wg. dem Kennzeichen, Gutachten etc. wurde vorgelegt. Aussage vom Mitarbeiter der Zulassungsstelle zu dem kleinen Kennzeichen:
Mitarbeiter hat geschrieben:Kleine Kennzeichen dürfen wir nicht mehr vergeben, klare Anweisung vom Regierungspräsidium per Rundschreiben. Wenn Sie ein kleines Kennzeichen möchten wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium.
OK, bin ich halt ohne kleines Kennzeichen zur Zahlstelle um meine Eintragungen zu bezahlen und dann wieder zurück. Auf dem Rückweg steht dann der genannte Mitarbeiter mit einem Zollstock an meiner Maschine und ist am messen des Kennzeichenträgers. Kurzer Plausch zwischen uns und der Mitarbeiter bemerkte:
Mitarbeiter hat geschrieben:Da geht ja wirklich kein normales Kennzeichen dran!
:wow:

Freitag 08.04.2016 abends / Am heimischen PC

Ansprechpartner bzw. Mail-Adresse vom RP gesucht, alle Unterlagen als PDF gespeichert und einen hochoffiziellen Antrag beim RP gestellt. :law:

Beim zusammenstellen der Unterlagen bin ich dann noch mal über die FZV Anlage 4 gestolpert:
FZV Anlage 4 hat geschrieben:Ist es der
Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug
vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die
die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht
unverhältnismäßigen Aufwand erfordern; in Zweifelsfällen kann die Zulassungsbehörde die Vorlage eines
Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen. Stellt ein
amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr fest, dass an einem Kraftfahrzeug die
Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a, b oder c
einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde
eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe d
genehmigen.
Da eigentlich laut FZV Anlage 4 alles für mich spricht, hab ich auch noch mal den Mitarbeiter der Zulassungstelle angeschrieben, als Antwort kam direkt eine Abwesenheitsnotiz. 1 Woche Urlaub.

Montag 11.04.2016 / Vormittags

Mail vom Regierungspräsidium, leider nicht direkt an mich, sondern an die Zulassungstelle, ich war in CC gesetzt, original Wortlaut der Mail:
Regierungspräsidium hat geschrieben:Sehr geehrte Damen und Herren,
nachstehender Antrag ist bei uns eingegangen. Zuständigkeitshalber leiten wir den Antrag an Sie weiter. Telefonische Rücksprache mit Herrn (Dienstellenleiter) erfolgte vorab.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Frau XY

Einheitlicher Ansprechpartner Hessen

Regierungspräsidium Darmstadt
:neener:

Eigentlich sollte man jetzt annehmen das die Zulassungsstelle entscheidet. Na ja :cry:

Montag 18.04.2016 vormittags / Anruf vom Mitarbeiter der Zulassungstelle

Bezugnehmend auf meine Mail vom 08.04.2016 direkt an ihn wollte er mir noch mal erklären das die Zulassungsstelle nicht zuständig ist, ich habe ihm dann auf die Mail vom 11.04.2016 vom RP an die Zulassungsstelle hingewiesen und er meinte das er das mit seinem Dienststellenleiter klären muss, die Mail vom RP läge ihm nicht vor.

Mittwoch 20.04.2016 vormittags / Anruf vom Mitarbeiter der Zulassungsstelle

Anruf im Auftrag des Dienststellenleiters:
Mitarbeiter hat geschrieben:Hallo Herr XY, unser Dienststellenleiter hat eine E-Mail vom RP bekommen das wir nicht über Ihren Antrag auf ein kleines Kennzeichen entscheiden dürfen, diese Entscheidung liegt einzig und allein beim RP. Ich weiß das Sie jetzt denken das der Amtsschimmel wiehert, ist aber so. Sie müssen einen Antrag beim RP stellen!
:?:

Mittwoch 20.04.2016 abends / Neuen Antrag beim RP gestellt mit Hinweisen auf den ganzen HickHack und die Herren der Zulassungsstelle in CC gesetzt.

Mal schauen wer jetzt zuständig ist, langsam gehört die Aktion in unsere Lokal-Zeitung. :hammer:

Angefixt durch die Aktion hab ich jetzt auch mal verstärkt auf Kennzeichen an anderen Fahrzeugen geachtet, da bekommt ein SUV ein kleines Kennzeichen, weil links neben dem Kennzeichenträger eine Steckdose installiert ist. :?: :?:

Kleine Kennzeichen mit Frankfurter Zulassung an Fahrzeugen die man der dortigen, na ja sagen wir mal Halbwelt zuordnen kann, sind anscheinend ebenfalls kein Problem.

Ich habe die Lösung, ich mach hier einen Puff auf und lade die Mitarbeiter der Zulassungsstelle ein. :jump:

Mal sehen wie es weiter geht.
„Ein jeder ist ein Ehrenmann, solang er nicht bescheißen kann!“

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Re: Kleines Kennzeichen

Beitrag von GalosGarage »

da bin ich aber auch mal gespannt.

solch ähnliche vorgänge sind mir von der hiesigen zulassungsstelle auch bekannt. tappingfoot
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Re: Kleines Kennzeichen

Beitrag von Schmorbraten »

Das hätte durchaus auch in Köln spielen können.

:fingerscrossed:
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Rafflix
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Re: Kleines Kennzeichen

Beitrag von Rafflix »

Hallo,

warum schlägst du sie nicht mit ihren eigenen Vorschriften?

Du schreibst, ein amtlicher Sachverständiger kann/soll begutachten. Also der TÜV.

Die Maschine ist 30 Jahre alt. Also lass sie als Oldtimer begutachten. :idea:
Dazu muss sie aber im Originalzustand sein, das heist, ohne Heckumbau. Also muss in diesem Fall auch die dafür notwendige Kennzeichengröße sein. Die soll der Tüvler doch dann bitte als notwendig eintragen und ansonsten bei einem Umbau die H-Abnahme verweigern und explizit schriftlich darauf hinweisen.

Viele Grüße

Gerd
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LucaGregory
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Re: Kleines Kennzeichen

Beitrag von LucaGregory »

Hier mal die leider nicht zufriedenstellende Aufklärung der Angelegenheit.

Für zuständig hat sich dann das RP Darmstadt erklärt und mich auch gleich an eine TÜV-Prüfstelle verwiesen, die anscheinend sehr gut mit dem RP zusammenarbeitet. :banghead:

Ich habe trotzdem folgende Mail an die mir genannte TÜV-Prüfstelle geschrieben:
Sehr geehrter Herr xy,

bei meinem Antrag für ein kleines zweizeiliges Kennzeichen wurde ich, da mein vorgelegtes Gutachten nicht den Vorstellungen der Behörde entsprach, auf Sie verwiesen. (Siehe Anlage Mail-RP-21-04-2016.pdf)

Bei dem Motorrad handelt es sich um eine Yamaha SRX 600, BJ. 1987 (Siehe Anlage Zulassungsbescheinigung.pdf) im unverbastelten original Zustand. Die Maschine soll nächstes Jahr ein H-Kennzeichen bekommen und deshalb sollen auch keine technischen Änderungen vorgenommen werden um das H-Kennzeichen ohne Probleme zu erlangen.

Das Problem ist das das jetzige Kennzeichen den Rückstrahler (Katzenauge) komplett verdeckt und die original Kennzeichenhalterung auf beiden Seiten das Kennzeichen überragt. (Siehe Anlagen Kennzeichen 1-4.jpg)

Die Kennzeichenhalterung ist ein Kunststoff-Spritzgussteil, dient als Halterung für das Brems- und Rücklicht, und ragt gleichzeitig bis halb unter die Sitzbank als Kotflügel. Eine Neuanfertigung dieses Teiles mit den notwendigen Abmessungen um ein normales Kennzeichen mit 200mm Höhe zu montieren ist als Einzelanfertigung ausgeschlossen bzw. unbezahlbar und überschreitet wahrscheinlich den derzeitigen Zeitwert des Motorrades von ca. 2000.-€

Meine Frage an Sie ist jetzt nun folgende:

Sind Sie der Meinung ob es möglich ist ein Gutachten für die Zulassung eines kleinen zweizeiligen Kennzeichens für mein Motorrad auszustellen oder ist das ausgeschlossen?

Wenn es möglich ist würden Sie ein Gutachten ausstellen, was den Ansprüchen des Regierungspräsidiums genügt und vom Regierungspräsidium anerkannt wird, und was würde mich dieses Gutachten kosten?
Als Antwort kam folgendes:
Sehr geerhter Herr XYZ,

Mein Kollege Herr xy bat mich sich Ihrer anzunehmen.

Dazu kurz in Stichpunkten:

Auf Grund der Kopie Ihrer ZB I bezweifel ich, dass Ihr Fahrzeug sich im original Zustand befindet.
Begründung: Ihr Fahrzeug ist auf Grund einer ABE (Nr. E120) in den Verkehr gekommen. Sämtliche Abweichung von der StVZO sind unter Ziff. 22 vermerkt. Es ist daher davon auszugehen, dass an Ihrem Fahrzeug ein Umbau auf ein nicht für Deutschland vorgesehenes Teil vorgenommen wurde. (Hierfür ist es unter keinen Umständen möglich eine Ausnahme zu erwirken).

(Falls ein original Schutzblech/Kennzeichenhalter nicht mehr lieferbar ist, könnten Sie (damit Sie wieder legal am Straßenverkehr mit dem Fahrzeug teilnehmen können) den jetzigen Rückstrahler entfernen und ein (Zubehör-) Rückstrahler unterhalb des Kennzeichenträgers so montieren, dass dieser nicht durch das Kennzeichen verdeckt wird. Diese Rückstrahler sind im Fachhandel (inkl. Verlängerung) erhältlich.)
Aha, die ABE (Nr. E120) bezieht sich bei der SRX auf die Blinker, die federnd befestigt sind, auf die Lenkerbreite von 960mm und den Ausschluss eines Seitenwagenanbaus. Diese Eintragungen sind nach meinem derzeitigen Kenntnisstand übrigens bei allen offiziell in Deutschland verkauften SRX vorhanden. :law:

Ich habe mich dann mal für die überaus kompetente Antwort beim TÜV bedankt und die Sache zu den Akten gelegt. :angry:
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Re: Kleines Kennzeichen

Beitrag von Rafflix »

Hi Luca,

dann schreib das doch den Tüffler. ER geht von nem Umbau aus, und liegt damit anscheinend falsch.

Wegen des letzten smilies von dir, schau doch mal zu Eugen Roth: "Ein Mensch in seinem ersten Zorn..."
http://www.zitatenschatz.de/zitate_nach ... hp?oid=497

Und besorg dir noch ein paar originale Bilder. Z.B aus der Zeitschrift Motorrad von vor 30 Jahren, und beleg damit den originalen Zustand. Die Zeitschrift hat schon immer praktisch jedes Moped besäuselt.

Also genaue ABE, auf was sich die bezieht vorlegen (da hast du ja den Tüffler schon sein Hauptargument genommen), und den originalen Zustand anhand öffentlicher, 30 Jahre alter Foto´s zeigen.

Dem dürfte der Tüffler dann nicht´s mehr entgegenzusetzen haben. Selbst wenn das Moped aus was weis ich für einem Land importiert wurde, du hast auch da einen Bestandsschutz und ein Recht auf Originalität. Geht ja nicht um sicherheitsrelevante Merkmale (z.B. Licht (eingeschränkt), Bremsen).

Ein Umbau, selbst wenn es sich nur um die Versetzung des Rückstrahlers handelt, ist daher unzumutbar! Also auch keine Kostenfrage mehr. :fingerscrossed:

Bei anderen Fahrzeugen geht´s ja auch!

Der Tüffler nimmt zwar auf die Belange der Zulassungsstelle Rücksicht, aber er kann nur Schwierigkeiten machen.

Bei berechtigten Interessen in Bezug auf Originalität, muss er sich überzeugen (Bilder) lassen und somit die Interessen der Zulassungsstelle (großes Kennzeichen) hintenan stellen.
Die Abwägung, wie ich auch schon (lt. RP?) gelesen habe, macht also der TÜV.

Und der TÜV lässt sich bestimmt auf diese Weise überzeugen. :oldtimer:

Lass dich nicht kleinkriegen, du bist auf den richtigen Weg!

Viele Grüße

Gerd
http://www.z750twin.de
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Zephyr 750, Bj 1993

Z400 4 Zylinder, Bj 1981
Wohnort: Nähe Limburg/Lahn

Re: Kleines Kennzeichen

Beitrag von Troubadix »

LucaGregory hat geschrieben: Aha, die ABE (Nr. E120) bezieht sich bei der SRX auf die Blinker, die federnd befestigt sind, auf die Lenkerbreite von 960mm und den Ausschluss eines Seitenwagenanbaus. Diese Eintragungen sind nach meinem derzeitigen Kenntnisstand übrigens bei allen offiziell in Deutschland verkauften SRX vorhanden. :law:

Ich habe mich dann mal für die überaus kompetente Antwort beim TÜV bedankt und die Sache zu den Akten gelegt. :angry:
Ich würde jetzt weiter Nerven, der "Mitarbeiter" ist bereits in dem Thema drin und selbst wenn es Hinterher immernoch bei NULL rauskommt sorge dafür das ER Arbeit damit hat, ich denke bei Entsprechendem Gegenwind biegt sich der Ast auch in deine Richtung.

Also Schreibe ihm den Text, Frage mal Yamaha Deutschland an wg dem Originalzustand evtl können die was bestätigen das dran nix verändert wurde.


Troubadix
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(Samuel Beckett)

Und wenn ein Cafe-Racer 2 Zylinder haben sollte, na dann nehm ich doch nen Doppelten!!!

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